Schönrieder Grossprojekte: Gemeinderatspräsident nimmt Stellung
14.03.2008 Saanenland, Schönried, Tourismus
An der Hauptversammlung der Dorforganisation Schönried von letzter Woche griffen einige Teilnehmer/innen in teils sehr emotionsgeladenen und wahrheitswidrigen Voten die Gemeindebehörden frontal an. Der Gemeinderatspräsident möchte mit dieser Stellungnahme die Diskussion wieder auf die sachliche Ebene zurückführen und seine über die letzten Jahre übereinstimmende Informationspolitik auch in dieser Sache wiederholen.
Von Andreas Hurni, Gemeinderatspräsident
Am Standort Schönried planen schweizerische, private Investoren eine orthopädische Privatklinik mit angegliedertem Hotel einschliesslich eines entsprechenden Rehabilitations- und Wellnessbereichs. Der Gemeinderat hat sich seit dem Bekanntwerden dieses Projekts im Jahre 2006 und nach eingehender, breit abgestützter Mitwirkung im Rahmen der Hauptrevision der Ortsplanung positiv dazu geäussert, insbesondere sind die volkswirtschaftliche Ausstrahlung und die Nachhaltigkeit einer solchen Institution für die Region Saanenland hervorzuheben.
Oben: Der Mädchen-Campus der Privatschule "Le Rosey" in Schönried. Die Pläne für einen Campus-Neubau sorgen für Diskussionen.
Anlässlich der Mitwirkung wurde die Bevölkerung verschiedentlich darüber orientiert, dass seitens der Promotoren Interesse besteht, auf einem Teil des Areals des Ferienheims des Amtes Fraubrunnen, im Erli, ihr Vorhaben zu realisieren. Der Gemeinderat beschloss – um eine Verzögerung der Hauptrevision der Ortsplanung zu verhindern – dieses Projekt abzukoppeln und einem separaten ordentlichen Verfahren zu unterstellen und so der betroffenen Bevölkerung abermals die Auseinandersetzung mit der Materie zu ermöglichen. Dieses ordentliche Verfahren beinhaltet die Mitwirkung, die öffentliche Auflage, den Beschluss der Gemeindeversammlung und endet mit der Genehmigung durch die kantonalen Instanzen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat in einer Voranfrage – im Unterschied zu einer früheren Anfrage zur Schaffung von Wohnraum für Ortsansässige – positiv reagiert.Im September 2006 unterzeichnete die Einwohnergemeinde Saanen mit dem Verein «Ferienheim Amt Fraubrunnen» einen Kaufrechtsvertrag über eine Teilfläche von 29 000 m2 ihres gesamthaft eine Fläche von etwa 40 000 m2 aufweisenden Grundstücks. Bis zum heutigen Tag ist dieser Kaufrechtsvertrag von den 14 Trägergemeinden des Vereins nicht genehmigt worden. Mit dem Fortschreiten der Planungsarbeiten für die Privatklinik stellte sich heraus, dass der Kauf der gesamten Parzelle für die Promotoren wünschenswert wäre. Momentan steht also das verbriefte Angebot seitens des Vereins «Ferienheim Amt Fraubrunnen» für den Verkauf von 29 000 m2 dem Wunsch der Investoren gegenüber, das gesamte Grundstück im Halte von 40 000 m2 zu erwerben. Verhandlungen über diesen noch divergierenden Vertragsgegenstand sind aufgenommen worden und erstrecken sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten. Sollten sich die Parteien nicht einigen, müsste die Evaluation alternativer Standorte weiter verfolgt werden. Die Gemeindebehörden haben sich, um laufende Verhandlungen zwischen privaten Trägerschaften nicht zu kompromittieren, stets strikter Zurückhaltung bemüht, insbesondere beim Veröffentlichen von diesbezüglichen Informationen. An dieser Strategie wird festgehalten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei hier noch explizit erwähnt, dass die geplante orthopädische Privatklinik in Schönried mit dem geplanten Vorhaben eines Akutspitals in Saanenmöser in keinem Zusammenhang steht, d.h. beide Vorhaben sind voneinander vollkommen unabhängig. Umfassende Synergieabklärungen ergaben ein negatives Resultat. Betreffend «Le Rosey»-Campus Schönried: Dieses ebenfalls private Projekt ist noch weniger weit fortgeschritten als das oben erwähnte. Auch dieses Vorhaben beurteilt der Gemeinderat positiv im Sinne der nachhaltigen Entwicklung unserer Volkswirtschaft. Sobald die Initiative der verantwortlichen Personen des «Le Rosey» konkretere Formen angenommen hat, wird sich die Bevölkerung, wiederum losgelöst von der Hauptrevision der Ortsplanung, in einem ordentlichen Verfahren anhand gefestigter Tatsachen äussern können. Bis es soweit sein wird, sind Zurückhaltung und Geduld angebracht. Öffentlich vorgetragene, subjektiv gefärbte Meinungsäusserungen in Bezug auf die beiden vorgenannten raumplanerischen Vorhaben dienen lediglich der Stimmungsmache und sind den Interessen von Bevölkerung und Gemeinwesen sehr abträglich.

