Leserbrief: Skilehrer ohne Ausbildung, aber zum vollen Preis

  19.02.2009 Gstaad, Sport, Wintersport, Leserbriefe, Ski

Von den Privatskilehrern Gstaad
Im «Sonntagsblick» vom 8. Februar wurde auf die Missstände der «Skilehrer ohne Ausbildung, jedoch zum vollen Preis» aufmerksam gemacht. Als ausgebildete Schneesportlehrer möchten wir Transparenz schaffen und all unsere Gäste informieren. Leider sind auch wir in unserer Region betroffen vom Überhandnehmen durch «Skilehrer light», die sich weder durch Erfahrungen, Ortskenntnisse noch durch genügend technische Kenntnisse auszeichnen. Oft werden während den Schulferien sogar Schüler, welche sich bisher durch Desinteresse am Skisport ausgezeichnet haben, oder gebietsunkundige Personen mit Skilehrerjacke und -bekleidung bestückt. Aus- und Weiterbildung haben diese keine genossen, höchstens eine kurze Einweisung in den Betrieb. Sie verrechnen jedoch den vollen Tarif, trägt dieser doch wesentlich zum Profit der Schneesportanbieter bei.

Transparenz in Sachen Ausbildungsstand ist keine vorhanden. Viele Fragen stellen sich bezüglich Verantwortung und Haftung, insbesondere beim Privatunterricht. Es versteht sich von selbst, dass sich «Skilehrer light» weder mittels persönlicher Abgaben noch durch aktive Beteiligung an der touristischen Infrastruktur auszeichnen. Trotzdem beziehen sie Saisonabonnemente zum reduzierten Tarif. Ausserdem untergraben Trittbrettfahrer uns qualifizierte Schneesportlehrer, indem sie für Vermittlungen zu ihren Gunsten grosszügige Provisionen ausbezahlen. Die Qualitätseinbussen und technischen Mängel sind für uns Profis sichtbar. Berufsethik verkommt immer länger zur Farce, dies führt leider anstelle einer fairen Zusammenarbeit zum Auseinander- Driften der Interessen. Es liegt im Interesse eines jeden Skigastes, sich den Ausweis «Swiss Snow Pro Kids – Stufe 3» seines Schneesportlehrers sowie die eidgenössische Berufsanerkennung «Swiss Snow Sport Instructors with Fed. Certificate of Higher VET» zeigen zu lassen. Ihr professioneller Schneesportlehrer wird Ihnen dies mit Freude und Stolz vorweisen. «Der Gast prüfe – ehe er sich verpflichtet.»


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