Der künstliche Schnee rieselt künftig zwei Wochen früher
30.06.2009 Kanton, Tourismus, Politik, Sport
Laut einer neuen Verordnung ist künstliche Beschneiung im Kanton Bern nun bereits ab dem 15. Oktober erlaub und nicht erst – wie bisher – ab dem 1. November. Die Bergbahnen-Verantwortlichen, so auch BDG-Direktor Armon Cantieni, sind mit diesem Entscheid des Regierungsrats zufrieden. Bisher durfte vom 1. November bis zum 31. März technisch beschneit werden, neu vom 15. Oktober bis zum 15. März. Bis vor einiger Zeit sei der Zeitraum für technische Beschneiung überkantonal geregelt gewesen, erklärt Cantieni.
Der Kanton Graubünden habe die Regelung aber geändert. «Dort ist eine Beschneiung schon vor dem 1. November möglich.» Die Bergbahnen im Berner Oberland wollten «mit gleich langen Spiessen wie die Konkurrenz operieren und keine Nachteile bezüglich des Beginns der Beschneiungszeit haben». Deshalb sei eine Vorverlegung der Beschneiungszeiten auf den 15. Oktober beantragt worden, begründet Cantieni. In der neuen Verordnung steht auch, dass fortan jegliche Wasserzusätze bei der Beschneiung verboten sind. Cantieni hat damit kein Problem: «Die BDG AG hat Wasserzusätze ohnehin nur sehr gezielt und äusserst sparsam eingesetzt. Die Zusätze sind sehr teuer. Moderne Beschneiungsanlagen können gut auf sie verzichten. Es werden auch ohne Wasserzusätze sehr gute Ergebnisse erzielt.»

