Unvorsichtiges Überholmanöver endete tödlich – Automobilist verurteilt
04.02.2010
Das Kreisgericht Saanen hat einen Automobilisten, der auf derSimmentalstrasse in einen Unfall verwickelt war, wegen fahrlässigerTötung schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: Archiv/Anita Moser)
Am Dienstag musste sich ein 54-jähriger Thuner vor dem Kreisgericht Saanen wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen. Ein Verkehrsunfall auf der Simmentalstrasse am 17. Mai 2009 hatte für einen Motorradfahrer tödlich geendet. Dies, nachdem er gleichzeitig wie ein vor ihm fahrender Porsche zu einem Überholmanöver angesetzt hatte und mit diesem kollidiert war.
«Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass bei einem Überholmanöver auch auf nachfolgende Fahrzeuge besondere Rücksicht genommen werden muss, und dies hat der Angeklagte nicht getan. Fahrlässig handeln kann auch heissen, durch das eigene Verhalten das Risiko für einen Unfall erheblich zu erhöhen – und dies betrachte ich im vorliegenden Fall als gegeben», erläuterte der zuständige Richter. Das Strafmass besteht in einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 110 Franken, wovon 50 Tagessätze zur Bewährung ausgesetzt wurden. Insgesamt hat der Angeklagte eine Busse von Fr. 1900.– plus die Verfahrenskosten von rund Fr. 5000.– zu bezahlen. Strafmildernd wirkte sich vor allem die Tatsache aus, das sich der Angeklagte ausser einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor fünf Jahren im Strassenverkehr noch nie etwas hatte zu Schulden kommen lassen.

