Gerichtsfall «Käsefalschlieferung»: Schuldspruch und Freisprüche

  03.12.2010 Gstaad

Das Kreisgericht XIII hat Hanspeter Reust in Sachen Käsefalschlieferung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Von weiteren Vorwürfen des Betrugs und der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde er freigesprochen. Freigesprochen wurde auch


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