Erste Grundlage für die neue Spitalfinanzierung

Ab 2012 bezahlt der Kanton Bern 55 Prozent an die Kosten der stationären Spitalbehandlung von Patientinnen und Patienten. Dies legte der Regierungsrat in einer dringlichen Verordnung fest, welche bei der nächsten Revision ins Spitalversorgungsgesetz übernommen werden soll.

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