Planungszone EWA wird aufgehoben

  22.03.2012 Gemeinde, Saanen, Schweiz, Politik

Nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative wird das Raumplanungsgesetz angepasst. Der Saaner Gemeinderat hebt gestützt auf die veränderten Bedingungen die Planungszone EWA mit sofortiger Wirkung auf.

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine strenge Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das Raumplanungsgesetz muss nun entsprechend angepasst werden. Um die damit verbundenen Fragen zu klären, setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Arbeitsgruppe ein. Diese steht unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), das auch erste Leitlinien erarbeitet hat, an denen sich die Gemeinde Saanen orientiert. Der Gemeinderat von Saanen hebt, gestützt auf die veränderten Bedingungen, die Planungszone EWA mit sofortiger Wirkung auf.

Volk und Stände haben am 11. März 2012 die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Das führt dazu, dass das Raumplanungsgesetz auf den neuen Verfassungsartikel abgestimmt werden muss. Dabei stellen sich rechtliche Fragen, die durch den Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung nicht eindeutig beantwortet sind. Die von Bundesrätin Doris Leuthard bestimmte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, insbesondere zu prüfen, wie der Zweitwohnungsbegriff verfassungskonform ausgelegt werden kann, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind und wie die Umsetzung ausgestaltet werden kann. Welche Auswirkungen der Volksentscheid auf die betroffenen Kantone und Gemeinden konkret hat, lässt sich in vielen Fällen noch nicht beurteilen. Verschiedene Fragen werden erst mit der Ausführungsgesetzgebung abschliessend beantwortet werden können. Da dies eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, hat das ARE erste Leitlinien erarbeitet, an denen sich die Gemeinde Saanen orientieren muss.
Folgende Grundsätze wird der Gemeinderat von Saanen, gestützt auf das Abstimmungsresultat, zukünftig beachten:
– Der neue Bundesverfassungsartikel 75b über Zweitwohnungen ist am Tag der Annahme – am 11. März 2012 – in Kraft getreten.
– Baubewilligungen, die vor dem 11. März 2012 rechtskräftig erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
– Auf Baugesuche, die nach dem 11. März 2012 eingereicht werden, ist die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen anwendbar. Gibt es Zweifel an der Übereinstimmung mit dem neuen Verfassungsartikel, werden die Baugesuchsverfahren sistiert, bis die Ausführungsgesetzgebung in Kraft ist und damit das Gesuch beurteilt werden kann.
– Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, sind nichtig.
– Die im Zeitpunkt der Annahme der Verfassungsbestimmung bereits hängigen, ordentlichen Baugesuche (keine Voranfragen) werden nach den gesetzlichen Bestimmungen, die vor Errichtung der Planungszone EWA in Kraft waren, beurteilt.
Die vielen verbleibenden Fragen werden nun durch die Arbeitsgruppe rasch vertieft und gemäss Auskunft der zuständigen Bundesstellen schnellstmöglich auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Verordnungsanpassung kurz nach den Sommerferien in Kraft zu setzen.


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