Die BDG hat das Wort Kulanz vergessen

  19.12.2017 Leserbriefe

Ich bin seit 1978 Gastmieter im Saanenland und habe seit 2006 den Wohnsitz in Saanen. Am Montag, 13. November habe ich – wie immer seit ca. 30 Jahren – mein Saisonabonnement gelöst. Für 720 Franken inklusive Glacier 3000. Im vergangenen Jahr hat das Saisonabonnement 607 Franken gekostet. In der Zwischenzeit verstärkten sich die Schmerzen in meiner rechten Huft. Am 4. Dezember (Anm.: der Vorverkauf von Glacier 3000 lief bis 15. November, für die BDG bis 15. Dezember) bekam ich von Dr. Perreten die Diagnose Arthrose, eine Operation ist dringend notwendig, sie ist auf den 4. Januar 2018 angesetzt. Somit ist meine Skisaison beendet, bevor sie begonnen hat. Ich habe mir erlaubt, Heinz Brand, Verwaltungsratspräsident der BDG, anzurufen und habe ihm meine Situation geschildert. Seine Antwort: Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde bei Unfall und Krankheit nichts vergütet. Unter Absatz 12 steht jedoch: «Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Unfall oder Krankheit weder eine ganze noch teilweise Rückerstattungspflicht seitens des Tarifverbundes besteht.» Ich habe darauf mit dem Schweizerischen Konsumentenschutz Kontakt aufgenommen. Dessen Antwort: «Kann sich das Saanenland als Tourismusdestination dies leisten?»

WALTER AEBI, SAANEN

Stellungnahme des Tarifverbunds Gstaad
Wir bedauern sehr, dass Herrn Aebi ein gravierendes Leiden ereilt hat und er sein Saisonabo nicht mehr nutzen kann. Wir fühlen mit ihm und wünschen ihm auf diesem Weg nur das Beste für die bevorstehende Operation.

Von einer Rücknahme des Abonnements sehen wir jedoch weiterhin ab. Wie jeder andere Käufer eines Saisonabonnements wurden auch Herrn Aebi die Kauf-Konditionen transparent erläutert. Sie sind in den AGB des Unternehmens festgelegt. Die Tarifbestimmungen sind zudem auch auf dem Bestellformular abgedruckt. Darin ist klar aufgeführt, dass bei Krankheit oder Unfall keine Rückerstattung erfolgt. Für alle, die ein solches Risiko ausschliessen möchten, hat die BDG explizit die Möglichkeit eingeräumt, eine Versicherung abzuschliessen.

Die Vertragspartner haben beim Kauf des Saisonabos gegenseitig die Konditionen akzeptiert. Herr Aebi beschreibt, dass sich seit dem Kauf seine Schmerzen verstärkt haben. Das impliziert, dass die Schmerzen vorher schon da waren. Damit war schon vor dem Kauf ein Alarmsignal angezeigt, die angebotene Versicherung mit abzuschliessen. Er hat darauf verzichtet. Das Versäumnis liegt in diesem Fall also auf der Seite des Kunden. Eine Rücknahme des Abos schliesst sich deshalb auch weiterhin für uns aus. Würden wir hier ein Auge zudrücken (was wir angesichts des Leidens von Herrn Aebi gern täten), wären weiteren strittigen Fällen Tür und Tor geöffnet. Wir bitten deshalb, diese konsequente Haltung aus Fairnessgründen gegenüber allen anderen Kunden zu verstehen und zu akzeptieren. Wir wünschen Herrn Aebi trotz seiner Krankheit frohe Festtage und eine baldige sowie vollständige Genesung.

TARIFVERBUND GSTAAD


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