Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung

  12.12.2017 Saanen, Gemeinde, Zweisimmen

Freitag, 8. Dezember 2017, 20 Uhr, Hotel Landhaus, Saanen Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Armando Chissalé, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: Julien Babel und Simon Krähenbühl
Anwesende Stimmberechtigte: 137 oder 3.26 % (42 = 1 %)

Louis Lanz begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Gäste herzlich und er- öffnet die ordentliche, letzte Gemeindeversammlung des Jahres 2017.

Geschäfte
1. Finanzplan 2018–2022

Orientierung über Ergebnisse des Finanzplans der Jahre 2018–2022
Gemäss Organisationsreglement sind die Resultate des Finanzplans den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Der Finanzplan ist nicht ein Mehrjahresbudget, da mit ihm weder Kredite bewilligt noch Ansprüche auf die Ausführung der darin enthaltenen Vorhaben entstehen. Er dient dem Gemeinderat jedoch als Führungsinstrument und bildet die Grundlage für die Festsetzung der Steueranlagen, Gebührenansätze sowie Prioritäten bei den Investitionsvorhaben.

Steueranlage und Gebührenansätze
Steueranlage: Dank der weiterhin sehr guten finanziellen Lage der Einwohnergemeinde Saanen sieht der Finanzplan in den Planjahren 2018 und 2019 eine unveränderte Steueranlage von 1,4 vor. Ab dem Planjahr 2020 wird mit einer Senkung der Steueranlage auf 1,2 gerechnet, da auf dieses Jahr hin die finanziellen Auswirkungen der Neubewertung der amtlichen Werte greifen und dadurch die Liegenschaftssteuern auf diesen Zeitpunkt voraussichtlich massiv steigen werden. Aufgrund des hohen Finanzbedarfs für die Investitionstätigkeit können aber nicht die gesamten Mehreinnahmen der Liegenschaftssteuern mit einer weiteren Senkung der Steueranlage kompensiert werden, ansonsten die Verschuldungssituation noch stärker als vorliegend zunehmen würde.
Gebührenansätze: Die Gebühren der spezialfinanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall können in allen Planjahren auf dem bisherigen Stand belassen werden.

Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm sieht für die Jahre 2018–2022 Projekte im Umfang von Fr. 125 Mio. vor. Nebst den sehr hohen Investitionen im allgemeinen Haushalt sind auch umfangreiche Projekte in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser und Abwasser geplant. Zudem stehen bei den Liegenschaften des Finanzvermögens Ausgaben für die Sanierung diverser Liegenschaften an.

Finanzplanergebnisse
Seit 2016 wird die Gemeinderechnung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften HRM2 geführt. Das Verwaltungsvermögen wird damit nicht mehr wie bisher harmonisiert vom Restbuchwert abgeschrieben, sondern neu linear nach Lebensdauern. Übrige Abschreibungen wie sie die Gemeinde Saanen früher freiwillig tätigen konnte, können nicht mehr vorgenommen werden. Neu sind im Ausmass der nach Vornahme der ordentlichen Abschreibungen noch vorhandenen Selbstfinanzierung bis maximal zur Höhe der getätigten Nettoinvestitionen zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen. Dieser Betrag ist in die neugeschaffene finanzpolitische Reserve einzulegen.

Wie bereits erwähnt, werden die geplanten Investitionen nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Es ist daher mit einer weiteren Zunahme der Verschuldung zu rechnen. Diese Situation muss vom Gemeinderat bei zukünftig zu fällenden (Investitions-)Entscheiden entsprechend berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat hat den Finanzplan 2018–2022 an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2017 beraten und verabschiedet.

Die Stimmberechtigten nehmen den Finanzplan 2018–2022 zur Kenntnis.

2. Budget 2018
Genehmigung Budget 2018, Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze
Das Budget 2018 rechnet mit den folgenden Ergebnissen:
Aufwand Ertrag Gesamthaushalt 85 795 822.– 86 788 538.– Ertragsüberschuss 992 716.–

Allgemeiner Haushalt 77 810 365.– 77 810 365.–
Aufwandüberschuss 0.–

Wasserversorgung 3 107 230.– 3 737 399.–
Ertragsüberschuss 630 169.–

Abwasserentsorgung 3 167 627.– 3 477 464.–
Ertragsüberschuss 309 837.–

Abfallentsorgung 1 710 600.– 1 763 310.–
Ertragsüberschuss 52 710.–

Das Ergebnis des Gesamthaushaltes von Fr. 992 716.– stammt vollständig aus den erzielten Resultaten der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall. Das Ergebnis des allg. Haushaltes weist effektiv einen Ertragsüberschuss von Fr. 10 683 847.– aus. Dieser Betrag ist gemäss der neuen HRM2-Vorschriften als zusätzliche Abschreibung in die finanzpolitische Reserve einzulegen, womit das Ergebnis im allg. Haushalt mit Fr. 0.– ausgewiesen wird. Dieses Resultat wird hauptsächlich durch den erzielten Buchgewinn aus dem Liegenschaftsabtausch des alten Feuerwehrmagazins in Gstaad (Spittelweg) mit dem neuen Feuerwehrmagazin in der Rütti erzielt (Buchgewinn Fr. 7 787 800.–, gem. GV-Beschluss vom 15. April 2016).
Verwaltungsvermögen per 1. Januar 2016: Nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften (HRM2) ist das per 1. Januar 2016 vorhandene Verwaltungsvermögen innert einer Frist von 8 bis 16 Jahren linear abzuschreiben. Die Gemeindeversammlung hat am 11. Dezember 2015 eine Frist von zwölf Jahren beschlossen. Dieses altrechtliche Verwaltungsvermögen beträgt Fr. 11 150 000.– was somit für die Jahre 2016–2027 einen jährlichen Abschreibungsbedarf von Fr. 929 167.– bedeutet.
Neues Verwaltungsvermögen ab 2016: Auf neuen Vermögenswerten, d.h. nach Einführung von HRM2, werden die planmässigen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
Für das Jahr 2017 werden somit folgende Abschreibungen budgetiert:
Abschreibung
Verwaltungsvermögen per 1. Januar 2016 Fr. 929 167.– Abschreibung eigene Investitionen allg.
Haushalt Fr. 1 142 468.– Abschreibung eigene
Investitionsbeiträge allg.
Haushalt Fr. 431 440.– Wertberichtigung Darlehen und Beteiligungen Fr. 940 000.– Abschreibung Investitionen
Wasserversorgung Fr. 91 729.– Abschreibung Investitionen
Abwasserentsorgung Fr. 119 124.– Total Abschreibungen Fr. 3 653 928.–

Das Budget 2018 basiert auf folgenden, unveränderten Steueranlagen (Kompetenz Gemeindeversammlung):
Steueranlagen: Gemeindesteuern: 1,4 der einfachen Steuer Liegenschaftssteuern: 1,5 ‰ des amtlichen Wertes
Feuerwehrersatzabgabe: 4 % der Staatssteuer, maximal Fr. 400.–

Gebührenansätze (alle unverändert): (Kompetenz Gemeinderat) Wasserzins:
– Fr. 16.50 je Belastungswert (BW) für
Wohnungen
– Fr. 1.– je m3 für Gewerbe nach Wasseruhren Abwassergebühren:
– Fr. 15.60 je BW (94,55 % des jährlichen Wasserzinses Abfallgrundgebühren:
– Fr. 20.– je Bewohnergleichwert für
Private
– 125 % der berechneten Grundgebühr von Fr. 16.– pro BW für das Gewerbe Im «Anzeiger von Saanen» werden detaillierte Zahlen separat publiziert. Ein ausführliches Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1,4 für die Gemeindesteuern.
b) Genehmigung Steueranlage von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern und 4 % der Staatssteuer, max. Fr. 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
c) Genehmigung Budget 2018 bestehend aus:

Aufwand Ertrag Gesamthaushalt 85 795 822.– 86 788 538.– Ertragsüberschuss 992 716.–

Allgemeiner Haushalt 77 810 365.– 77 810 365.–
Aufwandüberschuss 0.–

Wasserversorgung 3 107 230.– 3 737 399.–
Ertragsüberschuss 630 169.–

Abwasserentsorgung 3 167 627.– 3 477 464.–
Ertragsüberschuss 309 837.–

Abfallentsorgung 1 710 600.– 1 763 310.–
Ertragsüberschuss 52 710.–

Beschluss: Ohne Wortmeldungen genehmigen die Stimmberechtigten einstimmig das beantragte Budget.

3. Bergquelle Zweisimmen:
Investitionsbeitrag an Neubau

Genehmigung des Investitionsbeitrages Fr. 611 055.–
Der Verein Behindertenwerkstätte Obersimmental und Saanen (Bergquelle) plant einen Neubau auf der Spitalmatte in Zweisimmen. Die Anlagekosten werden mit Fr. 5 000 000.– beziffert, welche wie folgt finanziert werden sollen:
Ertrag aus Verkauf
Liegenschaften: Fr. 350 000.– Eigenmittel Fr. 750 000.– Spenden Private und Stiftungen Fr. 500 000.– Hypothek Fr. 1 900 000.– Beiträge Ortsgemeinden Fr. 1 500 000.– Total Fr. 5 000 000.–

Mit dieser Finanzierung soll das Projekt finanziell tragbar sein.
Die Gemeindebeiträge von gesamt Fr. 1 500 000.– werden gemäss Einwohner auf die Regionsgemeinden verteilt. Zusätzlich übernimmt die Gemeinde Zweisimmen einen Beitrag von 10 %, Fr. 150 000.–, als Standortabgeltung. Für die Gemeinde Saanen bedeutet dieser Kostenteiler einen Beitrag von Fr. 611 055.–. Die restlichen Regionsgemeinden haben die Gesuche über ihre Beitragsanteile bereits gutgeheissen, bzw. werden dieses Geschäft noch ihrem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Bergquelle war bis vor einigen Jahren Mieterin von Räumlichkeiten in der Waldmatte in Schönried, welche im Besitz der gemeindeeigenen Wohnbau Kranich AG sind. Vertraglich war festgelegt, dass die Bergquelle beim Auszug einen Beitrag von Fr. 70 000.– an die Sanierung der Räumlichkeiten zu bezahlen habe. Auf Gesuch der Bergquelle hat die Wohnbau Kranich AG auf diese Rückzahlungspflicht verzichtet und den Betrag erlassen. Im vorliegenden Gesuch werden diese Fr. 70 000.– nun der Gemeinde Saanen angerechnet, womit sich der Gemeindebeitrag entsprechend auf Fr. 541 055.– reduziert. Da diese Fr. 70 000.– jedoch der Wohnbau Kranich AG gehören, muss die Gemeindeversammlung dennoch über den Gesamtbeitrag von Fr. 611 055.– befinden.

Seit etlichen Jahren bürgen die Regionsgemeinden für den Kontokorrentkredit der Bergquelle. Der Anteil der Gemeinde Saanen an dieser Bürgschaft beläuft sich auf maximal Fr. 150 608.–. Im Falle der Bewilligung des vorliegenden Investitionsbeitrages würde die Bürgschaft hinfällig und die Regionsgemeinden würden aus ihrer Zahlungspflicht entlassen werden.

Der beantragte Investitionskredit von Fr. 611 055.– ist gemäss gesetzlicher Vorschrift über 25 Jahre abzuschreiben und belastet die Erfolgsrechnung in dieser Zeit entsprechend mit jährlichen Abschreibungen von Fr. 24 442.20.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Bewilligung eines Investitionsbeitrages von Fr. 611 055.– an das Neubauprojekt der Bergquelle auf der Spitalmatte in Zweisimmen unter nachfolgenden Bedingungen:
– Die Gesamtfinanzierung dieses Projektes muss sichergestellt sein.
– Fr. 541 055.– sind als Investitionsbeitrag an die Bergquelle auszurichten.
– Fr. 70 000.– werden an die gemeindeeigene Wohnbau Kranich AG überwiesen.
Die Bürgschaft für den Kontokorrentkredit der Bergquelle wird mit der Bewilligung dieses Investitionsbeitrages aufgehoben.
Beschluss: Der Souverän bewilligt diskussionslos und einstimmig einen Investitionsbeitrag von Fr. 611 055.– an das Neubauprojekt der Bergquelle auf der Spitalmatte in Zweisimmen unter nachfolgenden Bedingungen:
– Die Gesamtfinanzierung dieses Projektes muss sichergestellt sein.
– Fr. 541 055.– sind als Investitionsbeitrag an die Bergquelle auszurichten.
– Fr. 70 000.– werden an die gemeindeeigene Wohnbau Kranich AG überwiesen.
Die Bürgschaft für den Kontokorrentkredit der Bergquelle wird mit der Bewilligung dieses Investitionsbeitrages aufgehoben.

4. Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und Baureglement, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A40A und neu A40B, GBB 460.01 «Stiftung Alpenruhe»
Genehmigung der Zonenplanänderung Die Stiftung Alpenruhe bietet 27 Wohnund 39 Arbeitsplätze für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung. Betreut werden diese von rund 40 Mitarbeitenden. Das Hauptgebäude stösst heute an die Kapazitätsgrenzen und weist eine veraltete Bausubstanz auf. Um den sich ändernden Anforderungen, der höheren Lebenserwartung der Bewohnenden und der gestiegenen Nachfrage auch weiterhin gerecht zu werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen und um die arealinternen Abläufe (Parkierung, Wohnen, Arbeiten, Aufenthalt) räumlich klarer trennen zu können, ist neben der Erneuerung der bestehenden Infrastruktur eine Erweiterung um 15 neue Heim- und Arbeitsplätze vorgesehen.

Es ist der Abbruch des Hauptgebäudes, ein Neubau südöstlich des Werktstattgebäudes im Bereich des heutigen Spielplatzes, eine Sanierung des bestehenden Werkstattgebäudes, der Abbruch des Ökonomiegebäudes sowie der Neubau eines Personalhauses (spätere Bauphase, zwischen Parkplatz und Werkstattgebäude) geplant. Der Spielplatz wird südwestlich des bestehenden Werkstattgebäudes wieder aufgebaut. Das geplante Bauvorhaben bedingt eine Zonenplanänderung. Die Zonenplanänderung betrifft die gesamte Parzelle Nr. 460.01 (14 849 m2) mit der flächengleichen Baurechtsparzelle Nr. 1239. Die heute in der Landwirtschaftszone liegende und mit Anlagen wie der Eisenbahn, einem Nutzgarten sowie einer Spielfläche belegte Restfläche der Parzelle Nr. 460.01 (9490 m2) wird neu der ZöN zugewiesen.

Im Bereich der Erweiterung der ZöN sind ausschliesslich Neben- und Kleinbauten vorgesehen. Entsprechend sollen für diesen Bereich ausschliesslich kleinflächige Hochbauten und Treibhäuser mit einer maximalen Gesamthöhe von 4,5 m zugelassen werden. Die Bestimmungen zur bestehenden ZöN A40A werden auf die geplanten Bauten abgestimmt. Anstelle des Verweises auf die Nutzungsmasse der dreigeschossigen Wohnzone W3a gemäss Baureglement gilt neu für alle Hochbauten in der ZöN A40A eine maximale Gesamthöhe von 13 m. Diese Höhe entspricht jener des heutigen Hauptgebäudes (ca. 13 m) und lässt die bei Heimbauten erforderlichen Raumhöhen auf drei Geschossen zu.

Während der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 28. Februar bis 31. März 2017 gingen bei der Gemeinde keine schriftlichen Eingaben ein. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 15. August bis 15. September 2017 durchgeführt. Während der Auflagefrist wurde keine Einsprachen eingereicht.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und der Änderung des Baureglements, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A40A und neu A40B, GBB 460.01 Stiftung Alpenruhe.
Beschluss: Diskussionslos genehmigen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einstimmig die Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und die Änderung des Baureglements, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A40A und neu A40B, GBB 460.01 Stiftung Alpenruhe.

5. Stiftung Alpenruhe: Investitionshilfe für Neubau
Genehmigung Investitionsbeitrag Fr. 1 843 265.– und Darlehen Fr. 1 Mio.
Die Alpenruhe – soziale Institution
Die Stiftung Alpenruhe, als soziale Institution, ist in Saanen domiziliert. Sie bietet ihren Bewohnerinnen und Bewohnern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen (körperlich, geistig und psychisch) eine individuelle Betreuung und Begleitung rund um die Uhr an. Nebst dem begleiteten Wohnen ist ein umfassendes Freizeit- und Ferienangebot Bestandteil der Institutionsaufgaben.

Die Alpenruhe – regionale Arbeitgeberin
39 individuell zu gestaltende Arbeitsplätze in neun Arbeitsbereichen ermöglichen flexible Beschäftigungseinsätze für Personen, die vorübergehend oder längerfristig auf einen strukturierten Arbeitsalltag angewiesen sind. Die Betriebsleitung und der Stiftungsrat stehen in engem Kontakt zu den Behörden, insbesondere mit den Sozialdiensten ist die Zusammenarbeit sehr eng. Auf offene Ohren für ihr Anliegen stösst die Alpenruhe auch bei den hiesigen Unternehmen.

Die Alpenruhe ist auch ein namhafter Arbeitgeber in der Region. Die 35 Arbeitnehmenden teilen sich die 28 Vollzeitstellen. Fünf Lernende haben in der Alpenruhe ihren Ausbildungsplatz und eine grosse Anzahl an freiwilligen Mitarbeitenden steht unseren Mitmenschen mit einer Beeinträchtigung betreuend zur Seite.

Die Alpenruhe – warum ein Neubau?
Die Alpenruhe verfügt heute über eine veraltete Infrastruktur. Nachdem bereits im Jahre 2009 die Gesundheitsund Fürsorgedirektion einen zusätzlichen Bedarf an 14 Wohnplätzen und16 Werkstattplätzen feststellte, wurde die Planung der Neu- und Umbauten an die Hand genommen. Im Jahre 2015 wurde ein überarbeitetes Projekt mit Finanzierungsantrag dem Kanton zugesandt. 15 Monate später genehmigte der Kanton einen Investitionsbeitrag von maximal Fr. 16,2 Mio. als Kostendach für das Projekt. Unmittelbar nach Zusage des Kantons erfolgte die Detailplanung. Eine aktualisierte Kostenschätzung im Februar 2017 ermittelte Gesamtkosten, die weit über dem ursprünglichen Kostenrahmen lag. Nach Optimierungen bzw. Einsparungen verbleibt eine Finanzierungslücke von insgesamt Fr. 8 Mio. Einem Wiedererwägungsgesuch beim Kanton zur Beitragserhöhung war kein Erfolg beschieden. Die Gemeinden im Saanenland und Obersimmental wurden um finanzielle Beiträge angegangen, mit welchen die Finanzierungslücke hätte geschlossen werden können. Zudem wurden nebst der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, als Landeigentümerin, im Saanenland wohnhafte und vermögende Persönlichkeiten um finanzielle Hilfe gebeten. Bis auf ein paar Fr. 10 000.– war der Aktion kein Grosserfolg beschieden.

Für den Stiftungsrat hat die Kostensicherheit oberste Priorität. Über diese wird der Stiftungsrat aufgrund eingegangener Unternehmensofferten für über 80 % der Baukosten in der ersten Dezemberwoche 2017 verfügen. Entsprechende Ausschreibungen laufen. Damit die Bauarbeiten im März 2018 begonnen werden können, braucht es zugesicherte Gemeindebeiträge in Höhe von mindestens Fr. 4 Mio. Die Investition der Gemeinde Saanen löst eine jährliche Abschreibung in Höhe von Fr. 73 730.60 aus (Abschreibungsdauer 25 Jahre).
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Zustimmung zu einer Investitionshilfe in Höhe von Fr. 1 843 265 à fonds perdu und der Gewährung eines Darlehens von Fr. 1 Mio. zu folgenden Konditionen:
Laufzeit: 30 Jahre
Zinssatz: 1 % für die ersten zen Jahre, danach Neufestlegung des Zinssatzes
Rückzahlung: keine Amortisation in den ersten fünf Jahren, danach mindestens Fr. 40 000.– im Jahr, gemäss der detaillierten Aufstellung in der nebenstehenden Tabelle.
Beschluss: Herr Martin Hefti stellt im Namen der SP den Antrag:
Als Bedingung für die Gewährung der Investitionshilfe müsse die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein.
Beschluss zum Antrag von Martin Hefti: Der Antrag von Herrn Martin Hefti wird mit 49 Ja- gegen 23 Neinstimmen gutgeheissen.
In der Schlussabstimmung genehmigt der Souverän einstimmig eine Investitionshilfe in Höhe von Fr. 1 843 265 à-fonds-perdu und ein Darlehens von CHF 1 Mio. zu folgenden Konditionen: Laufzeit: 30 Jahre
Zinssatz: 1 % für die ersten 10 Jahre, danach Neufestlegung des Zinssatzes
Rückzahlung: keine Amortisation in den ersten 5 Jahren, danach mindestens Fr. 40 000.–. Unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist.

6. Strassenanpassung mit Gehweg Rübeldorf–Sagiweidli, Saanen
Genehmigung Investitionskredit Fr. 429 000.– Seit längerer Zeit besteht das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer verbesserten Fusswegverbindung im Rübeldorf (Bereich Sagiweidli) und der Eggli-Talstation in Saanen. Dieser Teil der Strasse wird, auch im Winter, viel begangen und ist der schmalste und darüber hinaus der unübersichtlichste Abschnitt der Rübeldorfstrasse.

Ursprünglich war die Strassenverbesserung zusammen mit der Verbreiterung der Rübeldorfbrücke kombiniert. Infolge des Unwetters vom Juli 2010 wurde die damalige Planung nicht weiter verfolgt. Mit Baubeginn an der privaten Überbauung Sagiweidli erwarb die Gemeinde im Jahr 2015 einen Landstreifen zum Zwecke der Strassenanpassung und liess die Planung überarbeiten. Der weitere Strassenverlauf soll nun gleichmässig auf gesamthaft 4,5 m verbreitert werden. Der 1,5 m breite Fussweg wird farblich markiert. Die bestehende Strassenbeleuchtung, die Strassenentwässerung und die Randabschlüsse werden an die neue Lage angepasst.

Der Kostenvoranschlag für den Ausbau beläuft sich auf Fr. 375 000.–. In diesem Betrag sind die Reserve von 10 % für Unvorhergesehenes im Bereich Baumeisterarbeiten, die Nebenkosten (Notar, Geometer, Beleuchtung, Gärtner usw.) sowie noch nicht berücksichtigte Ingenieurarbeiten eingeschlossen. Die Auslagen für den Landerwerb wurden bereits über den Planungskredit abgerechnet. Ausgehend vom bestehenden Planungskredit in Höhe von Fr. 54 000.– soll somit ein Gesamtkredit von Fr. 429 000.– beantragt werden. Diese Investition löst eine jährliche Abschreibung in Höhe von Fr. 10 725.– aus (Abschreibungsdauer 40 Jahre).
Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Zustimmung zu einem Gesamtkredit in Höhe von Fr. 429 000.– für die Strassenanpassung mit Gehweg, Rübeldorf–Sagiweidli, Saanen.

7. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Beschluss: Nach Beantwortung einer Frage aus dem Plenum heissen die Stimmberechtigten den Gesamtkredit in Höhe von Fr. 429 000.– für die Strassenanpassung mit Gehweg, Rübeldorf-Sagiweidli, Saanen, einstimmig gut.

7. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Einwohnergemeinde) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).

Gemeindepräsident Toni von Grünigen orientiert die Versammlung über die kostenlose ÖV-Benützung vom 16. Dezember 2017 bis 8. April 2018 für Personen mit Skitickets.
Herr Matthias Brunner bedankt sich für die Unterstützung des Neubauprojekts der Alpenruhe herzlich.

Das abgelesene Beschlussprotokoll wird einstimmig genehmigt.

Schluss der Versammlung: 21.05 Uhr.

Gemeindeversammlung von Saanen

Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungsdirektor: A. Chissalé

 


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