Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration tritt in Kraft

  19.01.2018 Schweiz

Ab Mitte Februar können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15. Februar 2018 in Kraft gesetzt. Das Verfahren dauert deutlich weniger lang und kostet auch weniger als die ordentliche Einbürgerung.

PD/ANITA MOSER

Das Gesuchsformular kann ab 15. Februar 2018 beim SEM über [email protected] oder bei den zuständigen Behörden am Wohnort bezogen werden.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote