Geld allein ist nicht die Lösung

  13.04.2018 Leserbriefe

Werte Saaner
Mit dem Wechsel des Hauptaktionärs, der über eine für die Verwaltungsräte der BDG AG juristisch heikle Kapitalerhöhung durchgeführt wurde (Verzicht auf Agio-Zahlung der neuen Aktionäre und somit Verzicht auf zusätzliche Gelder für die BDG), haben die Gemeinden und somit die öffentliche Hand die Mehrheit an der BDG AG abgegeben. Entsprechend gilt die BDG AG seither (18. September 2015) als vollumfänglich private Gesellschaft, deren Aktienmehrheit in der «Stiftung für Tourismus Saanenland» zusammengeführt und entsprechend kontrolliert wird. Die Besitzer der BDG AG sind somit die drei Investoren. Mit diesem Schritt hat die Gemeinde Saanen ihre Verantwortung als Grossaktionär abgegeben, die rein private BDG AG weiterhin mit Steuergeldern zu unterstützen. Die Gemeinde Saanen hat gestützt auf die allgemein bekannten Fakten keine (aktienrechtliche) Verantwortung mehr, den Betrieb der BDG AG mit Steuergeldern am Leben zu erhalten. Das offizielle Saanen – Gemeinderat, Verwaltung, alle politischen Parteien, GST, Hotelierverein, Gewerbeverein – täten gut daran, die überfälligen Hausaufgaben ohne Verzug nachhaltig zu lösen! Alles andere ist ein weiteres Abenteuer und Kapitel in der dunklen Geschichte der BDG AG. Geld allein war, ist und wird nie die Lösung sein.

ERNST BEAT FRAUTSCHI, SCHÖNRIED


Anmerkung der Redaktion: Gemäss dem Geschäftsbericht 2016/17 der BDG AG haben die zehn wesentlichen Aktionäre folgenden Kapitalanteil in Prozenten: Stiftung für Tourismus Saanenland 28,06 %, Einwohnergemeinde Saanen 24,05 %, Privatperson 23,38 %, Gemeinde Rougemont 7,47 %, Einwohnergemeinde Zweisimmen 7,04 %, Einwohnergemeinde Lauenen 0,75 %, Privatperson 0,29 %, Privatperson 0,28 %, Einwohnergemeinde Gsteig 0,24 %, Einwohnergemeinde St. Stephan 0,21 %. Zwischen den Gemeinden Saanen, Zweisimmen, Rougemont sowie den beiden Grossaktionären besteht zudem ein Aktionärsbindungsvertrag. Gemäss Protokoll der a.o. Gemeindeversammlung vom 18. September 2015 regelt dieser «im Wesentlichen die Rechte und Pflichten dieser Aktionäre beim Verkauf, beim Kauf oder bei der Übertragung von Aktien der BDG. Er regelt im Weiteren das Vorgehen bei der Wahl des Verwaltungsrates sowie bei wichtigen Beschlüssen der Gesellschaft».


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