Vorsorgeaufträge können neu bei den Gemeinden hinterlegt werden

  17.04.2018 Saanenland

Die Einwohnergemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen erweitern ihr Dienstleistungsangebot und sind neu auch offizielle Aufbewahrungsstellen für Vorsorgeaufträge.

«Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.» So definiert das schweizerische Zivilgesetzbuch (Artikel 360 ff.) im Grundsatz die Vorsorgeaufträge. Diese können eigenhändig errichtet oder bei einem Notar öffentlich beurkundet werden.

Dienstleistungsangebot wird erweitert
Bei den Gemeindeverwaltungen bestehe bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, Testamente/letztwillige Verfügungen sicher zu deponieren, schreiben die Behörden von Saanen, Gsteig und Lauenen in einer gemeinsamen Medienmitteilung. «Neu erweitern die Einwohnergemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen ihr Dienstleistungsangebot und nehmen ab sofort offiziell auch Vorsorgeaufträge zur sicheren Aufbewahrung entgegen.»

Die Vorsorgeaufträge seien zur Aufbewahrung in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit «Vorsorgeauftrag von Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Wohnort», bei den Gemeindeverwaltungen in Gsteig und Lauenen sowie bei der Verwaltungsdirektion in Saanen persönlich zu hinterlegen. Den deponierenden Personen werde eine Hinterlegungsquittung ausgehändigt und das zuständige Zivilstandsamt informiert.

PD/ANITA MOSER


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