AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  21.08.2017 Gstaad, Gsteig, Saanen

Gemeinde Saanen

Schwellenkorporation Saanen

Bekanntmachung

Änderung des Organisationsreglements der Schwellenkorporation Saanen
Die Mitgliederversammlung beschloss am 29. Mai 2017 die Änderung des Organisationsreglements der Schwellenkorporation Saanen. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) genehmigte diese Beschlüsse mit Verfügung vom 10. August 2017. Gemäß Art. 45 der kt. Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird die Verfügung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Reglement tritt ab 1.Januar 2018 in Rechtskraft.

Schwellenkorporation Saanen Der Vorstand


Konkurseröffnung

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin: Duvetica Switzerland GmbH, Promenade 9, 3780 Gstaad
Konkurseröffnung: 2. Juni 2017
Eingabefrist bis: 17. September 2017 Die Mehrwertsteuer-Nummer 716 178 der Konkursitin wird hiermit widerrufen. Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars

Schuldnerin: Hager Fine Art GmbH (ehemals Patricia Low Contemporary GmbH), Chalet Litzi, Parkstrasse, 3780 Gstaad
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan: vom 17. August bis 6. September 2017
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar: vom 17. August bis 27. August 2017
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG, hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.

Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland


Baugesuch Nr. 2017-036

Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau von Wohnhaus, auf Saanen GBB Nr. 4751, Baumerliweg 15, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Baumerliweg 15
Parzelle: 4751
Nutzungszone: Wohnzone W2 70%
Nutzungsart: Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-113

Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümergemeinschaft Alpine Résidence 8, v.d. H.P. Burkhalter + Partner AG, Immobilien Management, Bahnhofgässli 27, Postfach 97, 3792 Saanen

Projektverfasser: H.P. Burkhalter + Partner AG, Immobilien Management, Bahnhofgässli 27, Postfach 97, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von 7 zusätzlichen Dachfenstern auf der westlichen Dachhälfte, auf Saanen GBB Nr. 5785, Wyssmülleriweg 11, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Wyssmülleriweg 11
Parzelle: 5785
Nutzungszone: Hotelzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-107

Baugesuchsteller: STWEG Riedmatte II, v.d. Burkhalter H.P. + Partner AG, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, Postfach 66, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neues Vordach bei Garageneinfahrt, auf Saanen GBB Nr. 4736, obere Riedstrasse 20, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: obere Riedstrasse 20
Parzelle: 4736
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-126

Baugesuchsteller: Julia Adeline Constance Onstad Ortolani, v.d. Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau Zimmer sowie Einbau von 2 Dachgiebeln, auf Saanen GBB Nr. 4457, Unterbortstrasse 12, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Unterbortstrasse 12
Parzelle: 4457
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zweitwohnung (Erweiterung Hauptfläche gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-127

Baugesuchsteller: Losinger Marazzi AG, Wankdorfallee 5, 3014 Bern
Projektverfasser: Losinger Marazzi AG, Wankdorfallee 5, 3014 Bern
Bauvorhaben: Aufstellen von Baucontainern und Parkplätzen für Baustelle auf GBB 1065, auf Saanen GBB Nr. 809.01, Gstaadstrasse 2, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Gstaadstrasse 2

Parzelle: 809.01
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 RPG, nicht landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone
– Art. 39 BauR, Unterschreitung
Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-120

Baugesuchsteller: Genossenschaft Molkerei Gstaad, Lauenenstrasse 24, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Stämpfli Knapp und Schmid Architekten AG, Dufourstrasse 23, 3006 Bern
Bauvorhaben: Neubau eines Milchverarbeitungsbetriebes, auf Saanen GBB Nr. 2888, 6556 BR, Lauenenstrasse, Büdemli 100, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Lauenenstrasse, Büdemli 100
Parzellen: 2888, 6556 BR
Nutzungszone: Gewerbezone
Ausnahme: Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-114

Baugesuchsteller: Simone Maag de Moura Cunha, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, auf Saanen GBB Nr. 3759, Wispilestrasse 116, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Wispilestrasse 116
Parzelle: 3759
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 BauR, nicht landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen

Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-106

Baugesuchsteller: Manfred Brand, Moosfangstrasse 14, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Manfred Brand, Moosfangstrasse 14, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Queren eines Gräbli mit Privatwasserleitung auf Parzelle 626, auf Saanen GBB Nr. 626, 304 und 2471.02, Moosfangstrasse 20, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Moosfangstrasse 20
Parzellen: 626, 304 und 2471.02
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb Bauzone
– Art. 5 WBG, Bauen im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum

Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2016-116.001

Baugesuchsteller: Pascale Saner, c/o Gerax SA, Gschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Woodstone Design AG, Chalet Chesery, Alte Lauenenstrasse 6, 3780 Gstaad und Kern Planung + Architektur, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellen eines Schutzdammes auf der Nord-Ost und Süd-Ost-Seite des Gebäudes, auf Saanen GBB Nr. 6535, Moosfangstrasse 15, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Moosfangstrasse 15
Parzelle: 6535
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Baute ausserhalb Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Gastgewerbepublikation

Baugesuchsteller: Stiftung Alpenruhe, Alpenruhstrasse 26, 3792 Saanen
Projektverfasser: Translocal Architecture GmbH, Beatusstrasse 19, 3006 Bern
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnheimes und Umbau der bestehenden Werkstatt, Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie Neugestaltung der Umgebung (Spielplatz, Streichelzoo, Parkplatz etc.)
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank (bestehend)
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 19.00 Uhr des folgenden Tages (bestehend)
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart Wohnheim: Beton, Mauerwerk, Holz
Dach Wohnheim: Satteldach, Eternit dunkelgrau
Standort: Saanen, Alpenruhstrasse 26, Parzelle Nr. 460
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung ZöN A40A und A40B «Stiftung Alpenruhe»
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzzone S3

Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 14. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Gemeinde Gsteig


Baugesuch Nr. 1730

Bauherrschaft: Bergcamping Gsteig AG, Gsteigstrasse 32, 3785 Gsteig
Vertreter: Gehret Martin, Gsteigstrasse 205, 3783 Grund
Projektverfasser: Gehret Martin, Gsteigstrasse 205, 3783 Grund
Bauvorhaben: Neubau eines offenen Autounterstandes
Hauptmasse: Breite: 16,55 m; Tiefe (inkl. Dachvorsprünge): 6,35 m; Höhe: 2,68 m
Bauart: Holzkonstruktion, Pultdach, Stahlblech braun
Ort: Gsteig, Campingstrasse 2
Flurname: Heiti
Parzelle: 1540
Nutzungszone: Campingzone
Einsprachefrist: vom 22. August bis 20. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.

Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Gsteig, 18. August 2017
Bauverwaltung Gsteig
P. Reichenbach


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1732

Bauherrschaft: Walter und Daniela Sumi-Gilgen, Gässli 23, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: matti & rime architecture, Beat Matti, Farbstrasse 15, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus; Um- und Ausbau Scheune; Einbau Studio; Neubau zweiseitig offener Autounterstand
Nutzungsart: Erst- und Zweitwohnung
Hauptmasse: siehe Planunterlagen
Bauart: Beton, Holzkonstruktion Satteldach, Ziegel/Blech rot/braun
Ort: Feutersoey, Zargeweidstrasse 1
Flurname: Büel
Parzellen-Nr.: 16
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 15. August bis 13. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Gsteig, 10. August 2017

Bauverwaltung Gsteig P. Reichenbach


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1727

Bauherrschaft: David und Marlies Perreten-Hefti, Gschwändstrasse 11, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Remise
Hauptmasse: Breite: 13,00 m; Tiefe: 7,40 m; Firsthöhe: 5,32 m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Blech braun
Ort: Feutersoey, Gschwändstrasse 2a
Flurname: Saali
Parzellen-Nr.: 11
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Bewilligung nach Art. 34 Baureglement für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Masse für Dachvorsprünge (Anbau)
Einsprachefrist: vom 15. August bis 13. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 10. August 2017

Bauverwaltung Gsteig P. Reichenbach


Bau- und Ausnahmepublikation

Baugesuchsteller: Marius und Julia Frank-Raaflaub, Gsteigstrasse 81, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Chaletbau Annen Gsteig AG, Gsteigstrasse 82, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Neubau eines auf zwei Seiten offenen Unterstandes. Verlegung der Zufahrtsstrasse und Renaturierung der bestehenden Zufahrtsstrasse
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart Unterstand: Holz
Dach: Satteldach Bergmuldenziegel tonfarben
Bauart Strasse: Kiesplanie
Standort: Feutersoey, Glawematte ,
Parzelle: 578
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile/ Verpflockung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher

 


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