AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  29.08.2017 Gsteig, Saanen

Gemeinde Saanen

Fakultatives Referendum

Gehweg entlang Samismatte/Suterstrasse, Gstaad, Neubau: Investitionskredit Fr. 249 000.–
Aufgrund eines privaten Bauvorhabens wurde eine Gesamtbetrachtung im Bereich Samismatte in Gstaad vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass ein Gehweg entlang der Suterstrasse zum Märetplatz mit Parkplatz erforderlich ist und die bestehende Mauer rückversetzt werden muss. Das Projekt löst folgende Kosten aus:

Baukosten Stützmauer Fr. 130 000.–
Baukosten Gehweg Fr. 46 000.–
Planer und Bauleitung Fr. 19 000.–
Anteile Leistungen z.G. Bauherrschaft Fr. 12 000.–
Unvorhergesehenes und Reserve 20 % Fr. 42 000.–
Gesamtkosten inkl. MwSt. und Rundung Fr. 249 000.–

Auf Antrag der Infrastrukturkommission beschloss der Gemeinderat einen Investitionskredit von Fr. 249 000.– z.H. der Gemeindebürger.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäß Art. 34, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 3.12.1999. Die Akten liegen vom 29.8. bis 28.9. während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. Mit 150 Unterschriften kann demnach verlangt werden, dass das Geschäft einer kommenden Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Der Gemeinderat von Saanen


Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung

Am Donnerstag, 31. Oktober 2017 um 14.00 Uhr gelangen im Sitzungszimmer Nr. 003 (EG), Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, folgende Grundstücke an eine einmalige öffentliche Steigerung:

Boltigen GBBl-Nr. 178
– Guntplatte, Plan Nr. 4162
– 6824 m2 Acker, Wiese, Weide
– 1251 m² geschlossener Wald
– 44 m² Scheune (Littisbach 655b, 3766 Boltigen)
– Ertragswert: Fr. 1490.–
– Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 12 000.–

Boltigen GBBl-Nr. 568
– Weissenbach, Plan Nr. 4343, 4344
– 507 m2 Gartenanlage
– 169 m2 Wohnhaus (Weissenbach 554, 3766 Boltigen)
– Amtlicher Wert: Fr. 189 300.–
– Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 230 000.–
Das Grundstück Boltigen GBBl-Nr. 568 kann soweit zugänglich und nur unter telefonischer Voranmeldung am Dienstag, 17. Oktober 2017, 14.00 Uhr, geführt besichtigt werden (Tel. 031 635 37 40). Für das Grundstück Boltigen GBBl-Nr. 178 findet kein Besichtigungstermin statt. Im Übrigen verweisen wir auf die Publikation im SHAB und im Amtsblatt des Kantons Bern vom 30. August 2017. Weitere Informationen finden Sie zudem auf www.schkg-be.ch Saanen, im August 2017

Betreibungsamt Oberland Dienststelle Obersimmental-Saanen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-127

Baugesuchsteller: Losinger Marazzi AG, Wankdorfallee 5, 3014 Bern
Projektverfasser: Losinger Marazzi AG, Wankdorfallee 5, 3014 Bern
Bauvorhaben: Aufstellen von Baucontainern und Parkplätzen für Baustelle auf GBB 1065, auf Saanen GBB Nr. 809.01, Gstaadstrasse 2, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Gstaadstrasse 2
Parzelle: 809.01

Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 RPG, nicht landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone
– Art. 39 BauR, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-120

Baugesuchsteller: Genossenschaft Molkerei Gstaad, Lauenenstrasse 24, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Stämpfli Knapp und Schmid Architekten AG, Dufourstrasse 23, 3006 Bern
Bauvorhaben: Neubau eines Milchverarbeitungsbetriebes, auf Saanen GBB Nr. 2888, 6556 BR, Lauenenstrasse, Büdemli 100, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Lauenenstrasse, Büdemli 100
Parzellen: 2888, 6556 BR
Nutzungszone: Gewerbezone
Ausnahme: Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-106

Baugesuchsteller: Manfred Brand, Moosfangstrasse 14, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Manfred Brand, Moosfangstrasse 14, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Queren eines Gräbli mit Privatwasserleitung auf Parzelle 626, auf Saanen GBB Nr. 626, 304 und 2471.02, Moosfangstrasse 20, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Moosfangstrasse 20
Parzellen: 626, 304 und 2471.02
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb Bauzone
– Art. 5 WBG, Bauen im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017

Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-107

Baugesuchsteller: STWEG Riedmatte II, v.d. Burkhalter H.P. + Partner AG, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, Postfach 66, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neues Vordach bei Garageneinfahrt, auf Saanen GBB Nr. 4736, obere Riedstrasse 20, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: obere Riedstrasse 20
Parzelle: 4736
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Einsprachefrist: vom 22. August bis 21. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Erneuerungswahlen
Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2018 auf den 26. November 2017 angeordnet.

Es ist zu wählen: 1. Ein Mitglied des Gemeinderates
– Kohli-Buchs Roger, Feutersoey Verzicht auf Wiederwahl
Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge, durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am Freitag, 6. Oktober 2017, 16 Uhr, der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden. Wird für die hievor angeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden. Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 26. November der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur für solche Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 6. Oktober ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 17. Dezember 2017 durchgeführt.

Der Gemeinderat


Bau- und Ausnahmepublikation

Baugesuchsteller: Marius und Julia Frank-Raaflaub, Gsteigstrasse 81, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Chaletbau Annen Gsteig AG, Gsteigstrasse 82, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Neubau eines auf zwei Seiten offenen Unterstandes. Verlegung der Zufahrtsstrasse und Renaturierung der bestehenden Zufahrtsstrasse
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart Unterstand: Holz
Dach: Satteldach Bergmuldenziegel tonfarben
Bauart Strasse: Kiesplanie
Standort: Feutersoey, Glawematte ,
Parzelle: 578
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile/ Verpflockung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Baugesuch Nr. 1730

Bauherrschaft: Bergcamping Gsteig AG, Gsteigstrasse 32, 3785 Gsteig
Vertreter: Gehret Martin, Gsteigstrasse 205, 3783 Grund
Projektverfasser: Gehret Martin, Gsteigstrasse 205, 3783 Grund
Bauvorhaben: Neubau eines offenen Autounterstandes
Hauptmasse: Breite: 16,55 m; Tiefe (inkl. Dachvorsprünge): 6,35 m; Höhe: 2,68 m
Bauart: Holzkonstruktion, Pultdach, Stahlblech braun
Ort: Gsteig, Campingstrasse 2
Flurname: Heiti
Parzelle: 1540
Nutzungszone: Campingzone
Einsprachefrist: vom 22. August bis 20. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 18. August 2017
Bauverwaltung Gsteig P. Reichenbach


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