Änderungen des Jagdgesetzes verabschiedet

  01.09.2017 Schweiz

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Er schlägt dem Parlament neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vor, wenn trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen, ist aus der entsprechenden Medienmitteilung zu entnehmen.

Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» verlange eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, steht in der Medienmitteilung vom Bundesamt für Umwelt BAFU. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssten zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen, heisst es weiter.

Botschaft verabschiedet
Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe seien zudem nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten – sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohten. Zu diesen Arten gehörten wie bereits beschlossen der Steinbock und der Höckerschwan, und je nach Debatte im Parlament könnten noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.

Vereinheitlichte kantonale Jagdprüfungen
Mit der Gesetzesrevision solle zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermögliche die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liege in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür sei weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete «Wildtierbiologie», «Arten- und Lebensraummanagement», «Tierschutz» sowie «Umgang mit Waffen» vorgeben solle. «Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden», heisst es.

Jagdverordnung ändern
Schliesslich sollen die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt werden: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten werde angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

Antrag an Berner Konvention um Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs
Die vorberatende Kommission des Ständerates habe sich in der Diskussion der Standesinitiative des Kantons Wallis «Wolf. Fertig lustig!» dafür ausgesprochen, erneut beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» zu beantragen. «Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen und hat das UVEK beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen», heisst es. Ein gleiches Begehren der Schweiz habe der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.

PRESSEDIENST BUNDESAMT FÜR UMWELT BAFU


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