Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung

  19.09.2017 Gemeinde, Gstaad, Saanen, Schönried, Saanenmöser

Freitag, 15. September 2017, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen
Vorsitz:
Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Armando Chissalé, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: Herren Philippe Reichenbach und Tom Galler
Anwesende Stimmberechtigte: 99 oder 2,33 % (42 = 1 %)

Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Louis Lanz, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eröffnet damit die Versammlung.

Geschäfte
1. Parkplatzbewirtschaftungsreglement

Genehmigung der Änderung
2. Änderung Gestaltungsplan Nr. 4 mit Sonderbauvorschriften Résidence Royal Hotel Winter und Gstaad Palace AG (Erweiterung Personalgebäude Marmite)
Genehmigung der Überbauungsordnung
3. ÜO Hugelimatt- und Sonnenstrasse
Genehmigung Investitionskredit und Grundeigentümerbeiträge

4. Verschiedenes
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäfte geprüft und ist in ihrem Bericht vom 31. August 2017 zum Schluss gelangt, dass unklar ist, ob der Zusatzantrag der Gemeindeversammlung vom 31. März 2017 durch Traktandum 1 erfüllt ist, da das Parkplatzreglement vom 22. Mai 1992 nicht überarbeitet wurde. Der protokollierte Zusatzantrag zum Traktandum 3 der Gemeindeversammlung vom 31. März 2017 ist im Rahmen der Erläuterungen zu Traktandum 1 vorzulesen. Die Gemeindeversammlung ist darüber zu informieren, ob und wann der Gemeinderat das Parkplatzreglement zu überarbeiten gedenkt.

Die weiteren Traktanden können ohne Vorbehalte der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.

Verhandlungen

1. Parkplatzbewirtschaftungsreglement
Genehmigung der Änderung

Bereits mit Erlass des Parkplatzreglements am 22.05.1992 wurde der Gemeinderat ermächtigt, «Parkgebühren und Parkierungsbeschränkungen» auf Parkplätzen im ganzen Gemeindegebiet einzuführen. Er tat dies einerseits in Gstaad bereits vor längerer Zeit und andererseits in Saanen nach Beendigung der Neugestaltung des Dorfes.

Die Bergbahnen Destination Gstaad AG hat auf den Beginn der Wintersaison 2016/17 die Bewirtschaftung auf ihren Parkplätzen eingeführt. Seitens der Einwohnergemeinde Saanen war vorgesehen, die Bewirtschaftung gleichzeitig auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweiten. Durch diese sich über mehrere Jahre hinziehende Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung hat sich eine Vereinheitlichung der Regelungen auf dem ganzen Gemeindegebiet aufgedrängt.

Chronologie
– 9. August 2016 Genehmigung Parkplatzbewirtschaftungsreglement durch den Gemeinderat
– 18. Oktober 2016 Veröffentlichung im Amtsanzeiger von Saanen
– 18.Oktober–18. November 2016 Öffentliche Aktenauflage in der Gemeindeverwaltung Saanen
– 17. November 2016 Einreichung fakultatives Referendum mit 292 Unterschriften
– 31. März 2017 Beschluss Gemeindeversammlung, Genehmigung des Parkplatzbewirtschaftungsreglements, inkl. Zusatzantrag, lautend:
Das vorliegende Parkplatzreglement soll mit Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Einbezug der Anspruchs- und Interessengruppen im Sinne eines mehrheitsfähigen Vorschlags überarbeitet und umgesetzt werden. Die Stossrichtung soll eine kunden- und gästefreundliche, einfache und übers Gemeindegebiet vereinheitlichte Lösung darstellen. Die ausgearbeitete Verordnung soll der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Nach der Gemeindeversammlung wurde auftragsgemäss eine Arbeitsgruppe Parkplatzbewirtschaftung aufgestellt und einberufen, mit Vertretern aus allen vier Dorforganisationen und diversen Interessengruppen (Gewerbeverein, Hotelier, Bergbahnen usw.). In intensiver Zusammenarbeit konnte ein Konsens gefunden werden, der Zustimmung gefunden hat.

Es ist vorgesehen, nach Genehmigung des Antrages das Parkplatzreglement aus dem Jahre 1992 zu revidieren, die darin enthaltenen Bestimmungen zur Parkplatzbewirtschaftung sollen ersatzlos aufgehoben werden.

Reglement über die Parkplatzbewirtschaftung in der Einwohnergemeinde Saanen

Zweck
Art. 1: Dieses Reglement soll einen
gleichmässigen Zugang zum öffentlichen und von der Einwohnergemeinde bewirtschafteten Parkplatzangebot in der EWG Saanen sicherstellen. Die Stossrichtung soll eine kunden- und gästefreundliche Lösung sein.

Geltungsbereich
Art. 2: Dieses Reglement gilt für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens bewirtschafteten Parkplätze für Fahrzeuge auf Grundstücken oder in Liegenschaften, die der Einwohnergemeinde gehören oder ihr zur Bewirtschaftung überlassen sind.

Grundsätze
Art. 3: ¹Zur Verbesserung des Parkplatzangebotes, namentlich um den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen gleichmässigen Zugang zu den öffentlichen Parkplätzen sicherzustellen, kann die Nutzung der Parkplätze zeitlich beschränkt werden.
² Die Nutzung der öffentlichen und von der Einwohnergemeinde bewirtschafteten Parkplätze kann der Gebührenpflicht unterstellt werden.
³ Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines öffentlichen Parkplatzes.

Beschränkung
Art. 4: ¹ Über die Einführung von zeitlichen Nutzungsbeschränkungen der Parkdauer auf öffentlichen und von der Einwohnergemeinde bewirtschafteten Parkplätzen entscheidet der Gemeinderat.
² Die örtliche Parkdauer ist gemäss Anhang objektbezogen geregelt. Sie ist entsprechend signalisiert.

Gebührenpflicht
Art. 5: ¹ Der Gemeinderat kann öffentliche und von der Einwohnergemeinde bewirtschaftete Parkplätze der Gebührenpflicht unterstellen.
² Wer ein Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parkiert, hat die entsprechende Gebühr zu entrichten.
³ Die Gebühr für die Nutzung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes beträgt maximal Fr. 10.– je Stunde. Sie wird vom Gemeinderat festgelegt.
4 Die gebührenpflichtige Parkzeit ist gemäss Anhang objektbezogen geregelt. Sie ist entsprechend signalisiert.
5 Die Parkdauer und Parkierungsgebühren werden durch Parkingmeter, Ticketautomaten oder dergleichen erfasst beziehungsweise erhoben.
6 Die Gebühr ist bei Belegung des Parkplatzes zu entrichten.

Vollzug
Art. 6: ¹ Der Gemeinderat regelt im Anhang die weiteren Details, insbesondere die objektbezogene, zeitliche Beschränkung und die Höhe der Gebühr. ² Der Vollzug des Parkplatzbewirtschaftungsreglements obliegt den Polizeiorganen. ³ Es werden auf allen von der Einwohnergemeinde Saanen bewirtschafteten Parkplätzen regelmässig Kontrollen durchgeführt.

Strafbestimmungen
Art. 7: ¹ Wer die zeitliche Parkierungsbeschränkung überschreitet oder der Zahlung der Gebühren nicht nachkommt, wird mit einer Ordnungsbusse nach Bundesrecht belegt.
² Wer den mit der Abklärung der Gebührenpflicht betrauten Organen unwahre Angaben macht oder die Kontrolle erschwert, wird mit einem Verweis oder einer Busse von bis zu Fr. 500.– zuzüglich Verwaltungsaufwand belegt.
³ Die eidgenössischen Strafbestimmungen betreffend Strassenverkehr bleiben vorbehalten.

Inkrafttreten
Art. 8: Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Bisheriges Recht
Art. 9: Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle diesem Erlass widersprechenden Vorschriften aufgehoben. Insbesondere Art. 23 des Parkplatzreglements vom 22. Mai 1992 sowie dessen Anhang III und die ebenfalls im Anhang geregelten Gebührenansätze.

Anhang zum Reglement über die Parkplatzbewirtschaftung in der Gemeinde

1 Gstaad (Bewirtschaftung ganzjährig)
Parkhaus Unter-Gstaad (4)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 3 Tage
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50

Parkhaus Ober-Gstaad (14)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 3 Tage
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Parkkarten-Parkplatz für Anwohner, Arbeitnehmer und Firmen im entsprechenden Perimeter

Madora (1)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 2 Stunden
Tarif: 1. Stunde Fr. 1.50/2 Stunden Fr. 3.50

Coop (2)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 2 Stunden
Tarif: 1. Stunde Fr. 1.50/2 Stunden Fr. 3.50

Tanklager (3)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

Landi (5)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 1 Stunde
Tarif: Fr. 2.– pro Stunde

Post (6)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Minuten
Tarif: kostenlos

Sportzentrum (8)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 5 Stunden
Tarif: 2 Stunden kostenlos, jede weitere Stunde Fr. 2.–

Festivalzelt (9)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

Saanematte West (10)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

Saanematte Ost (11)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

Gstaaderhof (12)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 1 Stunde
Tarif: Fr. 2.– pro Stunde

Obere Riedstrasse (13)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 4 Stunden
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: 18.00–8.00 Uhr unbeschränkt

Tschieneli (15)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

Chesery (16)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 1 Stunde
Tarif: Fr. 2.– pro Stunde

Märetplatz (17)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 5 Stunden
Tarif: Fr. 2.– pro Stunde

Oldenhornstrasse (18)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 4 Stunden
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: 18.00–08.00 Uhr unbeschränkt

Bahnhof (19)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 3 Stunden
Tarif: Fr. 4.– pro Stunde

2 Saanen (Bewirtschaftung ganzjährig)
Parkhaus Alterszentrum (41)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 3 Tage
Tarif: 2 Stunden kostenlos, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Das Parkhaus ist nachts von 22.00–06.00 Uhr geschlossen.

Parkhaus Zentrum (43)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 3 Tage
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Parkkarten-Parkplatz für Anwohner, Arbeitnehmer und Firmen im entsprechenden Perimeter

Pfrundmätteli (44)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Ausweich-Parkkarten-Parkplatz bei Belegung der Parkplätze «Märetplatz (49)» und «Bahnhofplatz Ost (50)» während Anlässen

Floraplatz (47)
Gebührenpflicht: täglich Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr Maximale Parkzeit: – Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50 Bemerkungen: Ausweich-Parkkarten-Parkplatz bei Belegung der Parkplätze «Märetplatz (49)» und «Bahnhofplatz Ost (50)» während Anlässen

Bahnhofstrasse (48)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Minuten
Tarif: kostenlos

Märetplatz (49)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit:8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Parkkarten-Parkplatz für Arbeitnehmer entsprechenden Perimeter

Bahnhofplatz Ost (50)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Parkkarten-Parkplatz für Arbeitnehmer im entsprechenden Perimeter

Campingstrasse (51)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos

3 Schönried (Bewirtschaftung nur im Winter)

Definition «Bewirtschaftung nur im Winter»
Die in der Folge aufgeführten Parkplätze sollen nur während der Wintersaison bewirtschaftet werden. Der Zeitraum der Bewirtschaftung richtet sich nach den Betriebszeiten der Bergbahnen Destination Gstaad AG in Schönried. Die Bewirtschaftung dauert maximal von Mitte November bis Mitte April.

Parkhaus Brüggmatte (61) – (ganzjährige Bewirtschaftung durch Dritte)
Eigentum: Miteigentümergemeinschaft
Parkplätze: 114 Parkplätze Eigentum EWG Saanen
Gebührenpflicht: täglich
Bemerkungen: Bewirtschaftung durch Dritte mittels Parkuhr und Parkkarten (Kurz-/Langzeitparkplätze)

Schulhaus (62)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: ganzjähriges Nachtparkverbot zwischen 3.00 und 7.00 Uhr

Alpin Nova (63)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–12.00/14.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1. Stunde Fr. 0.50, jede weitere Stunde Fr. 1.50
Bemerkungen: Nachtparkplatz

Rellerli (65) – (Bewirtschaftung durch die BDG AG)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–22.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)
Bemerkungen: Nachtparkverbot zwischen 22.00 und 8.00 Uhr

Post/Bahnhofstrasse (68)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Minuten
Tarif: kostenlos

Bahnhofplatz (70)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)

Viehschauplatz (71) – (Bewirtschaftung durch die BDG AG)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–22.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)
Bemerkungen: Nachtparkverbot zwischen 22.00 und 8.00 Uhr

Dach Talstation Rellerli (75)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: Nachtparkplatz

Alte Hubelstrasse (76)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: Nachtparkplatz

4 Saanenmöser (Bewirtschaftung nur im Winter)

Definition «Bewirtschaftung nur im Winter»
Die in der Folge aufgeführten Parkplätze sollen nur während der Wintersaison bewirtschaftet werden. Der Zeitraum der Bewirtschaftung richtet sich nach den Betriebszeiten der Bergbahnen Destination Gstaad AG in Saanenmöser. Die Bewirtschaftung dauert maximal von Mitte November bis Mitte April.

Viehschauplatz (81) – (Bewirtschaftung durch die BDG AG)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–22.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)
Bemerkungen: Nachtparkverbot zwischen 22.00 und 8.00 Uhr

Lätzgüetli (82) – (Bewirtschaftung durch die BDG AG)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–22.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)
Bemerkungen: Nachtparkverbot zwischen 22.00 und 8.00 Uhr

Bahnhof (83)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: 1 Stunde Fr. 2.–, 2 Stunden Fr. 4.–, ab 3 Stunden Fr. 5.– (max.)

Bahnhof Kurzzeit (84)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 00.00–24.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Minuten
Tarif: kostenlos

Saanersloch (85)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–22.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 15 Stunden
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: Nachtparkverbot zwischen 22.00 und 8.00 Uhr

Schulhaus (86)
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 19.00–7.00 Uhr
Maximale Parkzeit: –
Tarif: kostenlos
Bemerkungen: Nachtparkplatz

5 Pro-Memoria-Klausel
Die in diesem Anhang aufgeführten Parkplätze der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG AG) sind lediglich pro memoria aufgeführt. Grund hierfür ist eine aufeinander abgestimmte Bewirtschaftung der BDG AG und der Einwohnergemeinde Saanen. Die Einwohnergemeinde Saanen besitzt keine hoheitlichen Befugnisse über die Parkplatzbewirtschaftung der BDG AG.

6 Parkkarten, Parkscheine und Parkscheiben
Parkscheibe: gelb
Gebührenpflicht: täglich
Zeit: 8.00–18.00 Uhr
Maximale Parkzeit: 2 Stunden
Tarif: Bezug bis 31. März Fr. 400.–, bis 30. Juni Fr. 340.–, bis 30. September Fr. 230.–, bis 1. Oktober Fr. 120.–
Bezugsberechtigt: alle
Bemerkungen: gültig auf allen öffentlichen Parkplätzen und Parkhäusern der Gemeinde. Darf nicht auf den durch die Bergbahnen Destination Gstaad AG bewirtschafteten Parkplätzen benutzt werden.

Parkscheine für Parkhäuser
Zeit: 1 bis max. 14 Tage
Tarif: Fr. 10.00 pro Tag
Bezugsberechtigt: alle
Bemerkungen: gültig in allen Parkhäusern der Gemeinde Saanen

Parkkarten für das Parkhaus Ober-Gstaad (14)
Parkkarte für Anwohner und Firmen
Maximale Parkzeit: unbeschränkt
Tarif: 3 Monate Fr. 400.–, 6 Monate Fr. 600.–, 12 Monate Fr. 1000.–
Bezugsberechtigt: Anwohner und Firmen im festgelegten Perimeter

Parkkarte für Arbeitnehmer
Maximale Parkzeit: unbeschränkt
Tarif: 3 Monate Fr. 200.–, 6 Monate Fr. 350.–, 12 Monate Fr. 600.–
Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter

Parkkarten für das Parkhaus Zentrum (43), Saanen
Parkkarte für Anwohner und Firmen
Maximale Parkzeit: unbeschränkt
Tarif: 3 Monate Fr. 400.–, 6 Monate Fr. 600.–, 12 Monate Fr. 1000.–
Bezugsberechtigt: Anwohner und Firmen im festgelegten Perimeter

Parkkarte für Arbeitnehmer
Maximale Parkzeit: unbeschränkt
Tarif: 3 Monate Fr. 200.–, 6 Monate Fr. 350.–, 12 Monate Fr. 600.–
Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter
Bemerkungen: Es dürfen insgesamt max. 48 Parkkarten ausgestellt werden.

Parkkarte für die Parkplätze Märetplatz (49) und Bahnhofplatz Ost (50), Saanen
Maximale Parkzeit Märetplatz: 24 Stunden
Maximale Parkzeit Bahnhofplatz Ost: unbeschränkt
Tarif: 3 Monate Fr. 170.–, 6 Monate Fr. 290.–, 12 Monate Fr. 500.–
Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter
Bemerkungen: Bei Belegung des «Märetplatz (49)» und des «Bahnhofplatz Ost (50)» durch offizielle Anlässe ist mit dieser Karte das Parkieren am Tag des Anlasses sowie am Vor- und Folgetag auf den Parkplätzen «Pfrundmätteli (44)» und «Floraplatz (47)» gestattet.
Es dürfen max. 30 Parkkarten ausgestellt werden.

Parkhaus Brüggmatte (61), Schönried
Bemerkungen: Bewirtschaftung durch Dritte mittels Parkuhr und Parkkarten (Kurz-/Langzeitparkplätze)

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des angepassten  Parkplatzbewirtschaftungsreglementes.
Beschluss: Die Stimmberechtigten genehmigen nach kurzer Diskussion mit grossem Mehr gegen 5 Neinstimmen bei 1 Enthaltung das angepasste Parkplatzbewirtschaftungsreglement.

2. Änderung Gestaltungsplan Nr. 4 mit Sonderbauvorschriften Résidence Royal
Hotel Winter und Gstaad Palace AG (Erweiterung Personalgebäude Marmite) Genehmigung der Überbauungsordnung

Das schützenswerte Hotel Gstaad Palace wurde 1913 eröffnet. In der Folge wurde der ursprüngliche Hotelbau mittels Anbauten und Aussenanlagen (Freibad) mehrmals erweitert. 1979 wurde der Hotelbetrieb schliesslich mit dem Neubau der «Résidence» und 21 Appartementwohnungen ergänzt und durch einen Verbindungsbau an das Hotel Palace angeschlossen. Der Neubau erforderte den Erlass eines Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften (genehmigt am 12. Juli 1978). Für den Neubau des Personalgebäudes «Marmite» musste dieser bereits vier Jahre später ergänzt werden (Ergänzung genehmigt am 1. Juli 1982).

Das Marmite weist heute insgesamt 69 Personalbetten in 45 Zimmern auf. In der Hauptsaison beschäftigt das Hotel Palace jedoch rund 300 Mitarbeitende. Insbesondere die saisonal beschäftigten Mitarbeitenden sind dabei auf eine kurzfristig verfügbare Unterkunft angewiesen. Die Betreiber des Hotel Palace müssen daher jeweils zusätzlich zu den hoteleigenen Dienstzimmern an verschiedenen Standorten Räumlichkeiten anmieten.

Das mehr als 30-jährige Personalhaus Marmite und insbesondere die Wohneinheiten sind in die Jahre gekommen. Mit der vorliegenden Änderung des Gestaltungsplans Nr. 4 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Personalhaus und dessen Wohneinheiten erneuert und geringfügig erweitert werden können. Dadurch fällt eine der bislang angemieteten Unterkünfte weg. Die Royal Hotel Winter & Gstaad Palace AG plant den Abbruch und vergrösserten Neubau des Personalhauses Marmite. Die ostseitig leicht versetzte Stellung des Doppelhauses, die zweifirstige Gestaltung und die Firstrichtung sollen beibehalten werden. Das gesamte Marmite tritt heute als dreigeschossiges Gebäude in Erscheinung. Mit der geplanten Erweiterung soll das Gebäude um ein Vollgeschoss angehoben und die Raumhöhe leicht vergrössert werden. Durch die Erhöhung wird sich die Gesamthöhe des Gebäudes um rund 3,65 m vergrössern.

Während der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 1. November bis 2. Dezember 2016 gingen bei der Gemeinde keine schriftlichen Eingaben ein. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 24. April bis 26. Mai 2017 durchgeführt. Während der Auflagefrist wurde keine Einsprache eingereicht.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Zustimmung zur Änderung Gestaltungsplan Nr. 4 mit Sonderbauvorschriften Résidence Royal Hotel Winter und Gstaad Palace AG.
Beschluss: Diskussionslos heissen die Stimmberechtigten die Änderung des Gestaltungsplans Nr. 4 mit Sonderbauvorschriften Résidence Royal Hotel Winter und Gstaad Palace AG (Erweiterung Personalgebäude Marmite), einstimmig gut.

3. ÜO Hugelimatt- und Sonnenstrasse
Genehmigung Investitionskredit und Grundeigentümerbeiträge

Im Rahmen der Zonenplan Teilrevision 1999–2000 beschloss die Gemeinde Saanen die Einzonung eines Grundstücks an der Sonnenstrasse, Schönried. Die Sonnenstrasse in Schönried ist im Besitz einer privaten Weggenossenschaft. Die Strasse wird seit jeher über die Alte Strasse erschlossen. Im ersten Abschnitt führt die Strasse über zwei private Grundstücke. Im Zusammenhang mit einem Baugesuch, welches im Jahr 2004 eingereicht wurde, stellte sich heraus, dass die Zufahrt zur Sonnenstrasse rechtlich nicht durchgehend gesichert war.

Um die Zufahrt zur Sonnenstrasse weiterhin zu gewährleisten, wurden im Auftrag der Gemeinde Saanen diverse alternative Erschliessungsvarianten geprüft. In vertieften Studien hat sich die Variante einer Erschliessung über die Hugelimattstrasse als die sinnvollste herausgestellt.

Chronologie:
– 2009 Einleitung Strassenplanverfahren
– 23. Dezember 2009–31. Januar 2010 Öffentliche Mitwirkung in der Gemeindeverwaltung Saanen
– 13. April 2011–12. Mai 2011 Öffentliche Auflage, Eingang von 9 Einsprachen
– 14. August 2013–14. September 2013 Zweite öffentliche Auflage, Eingang von 3 Einsprachen
– 2. Dezember 2014 Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR, Gesamtentscheid:
Genehmigung der Überbauungsordnung mit Baugesuch Hugelimatt- und Sonnenstrasse. Abweisung der Einsprachen. Infolge der Auflagen wurde das Projekt laufend angepasst. Nebst der Planung beanspruchten auch rechtliche Abklärungen einen beträchtlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Kosten
Ingenieurarbeiten (Planverfahren): Fr. 241 452.65 (Planverfahren, Submission, Bauleitung)
Anwaltskosten: Fr. 85 752.55
Baukosten: Fr. 740 000.–
Landerwerb: Fr. 235 000.–
Diverses/Unvorhergesehenes: Fr. 157 794.80 (Publikationen, Gebühren, Geometer etc.)
Gesamtkosten: Fr. 1 460 000.–

Grundeigentümerbeiträge:
Die Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen unterliegt der folgenden Gesetzgebung:
– Baugesetz Art. 112ff, 50–100 % Grundeigentümerbeiträge
– Dekret über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret/GBD)
Sowohl die Hugelimatt- als auch die Sonnenstrasse sind heute im Besitz von Weggenossenschaften. Angesichts der Komplexität des Projekts hat die Gemeinde Saanen die Federführung bei der Projektierung und dem ganzen Verfahren übernommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten geht die Strasse in Gemeindebesitz über. Der Beitragssatz für die Grundeigentümer ist durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen. Grundeigentümeranteil 50 % der Gesamtkosten, ca. Fr. 730 000.–*. Die Strasse ist für die Volkswirtschaft, die Erhaltung von landwirtschaftlicher Besiedlung/ Bewirtschaftung etc. nicht von relevanter Bedeutung. Ein Anteil von 50 % ist gerechtfertigt.

Aufteilung Anteile Hugelimattstrasse/ Sonnenstrasse
Angesichts der Bedeutung der Erschliessung für die einzelnen Strassen hat der Gemeinderat die folgende Aufteilung beschlossen: Anteil Sonnenstrasse 80 % Fr. 584 000.–*/Anteil Hugelimattstrasse 20 % Fr. 146 000.–*. Es gilt zu beachten, dass die Grundeigentümeranteile nach Abschluss der Arbeiten basierend auf den effektiven Kosten berechnet und erhoben werden.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt:
– Genehmigung Kredit Erschliessung Hugelimatt- und Sonnenstrasse Fr. 1 460 000.–
– Genehmigung Verteilschlüssel Eigentümeranteile
Beschluss: Der Souverän genehmigt nach längerer Diskussion mit 28 Ja- gegen 13 Neinstimmen den Kredit Erschliessung Hugelimatt- und Sonnenstrasse in Höhe von Fr. 1 460 000.– und den Verteilschlüssel der Eigentümeranteile.

4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).

Es erfolgen keine Wortmeldungen!

Das abgelesene Beschlussprotokoll wird einstimmig genehmigt. Schluss der Versammlung: 21.05 Uhr

Gemeindeversammlung von Saanen
Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungsdirektor: Armando Chissalé

 

 


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