Saanen muss Steuerdaten offenlegen

  26.09.2017 Saanenland, Saanen

Die Gemeinde Saanen muss die Steuerdaten von mehreren Personen der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen offenlegen, das hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden.

BLANCA BURRI
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Gemeinde Saanen muss die Steuerdaten von mehreren Personen der SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen offenlegen. Dies hatte sie im Zusammenhang mit der kantonalen Volksabstimmung über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung 2012 gefordert. Damit stützt das Bundesgericht den Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts, das im Sommer 2016 zugunsten der Anwältin entschieden hat. Gegen das Urteil haben die anonymisierten Beschwerdeführer eine Beschwerde erhoben, welche nun das Bundesgericht abgewiesen hat.

Keine Brisanz
Die SP-Politikerin verlangte den Steuerauszug im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Sie war Mitglied eines Komitees, das sich für die Abschaffung einsetzte. Sie bezweckte gezielt Einsicht in die Steuerregister reicher Saaner Bürger wie Ernesto Bertarelli oder Bernie Ecclestone zu nehmen, um die Daten im Wahlkampf einzusetzen. «Damals konnte man die Einsicht durch Dritte sperren lassen», erklärt Kurt Gyger, Abteilungsleiter Finanzen und Liegenschaften, auf Anfrage. Diese Praxis sei damals von der Steuerverwaltung gestützt worden. Das Berner Verwaltungsgericht berief sich aber darauf, dass die Steuerregister öffentlich seien. Diese Ansicht untermauert nun das Bundesgericht.

Später Erfolg
Diese Daten nützen Margret Kiener Nellen aber nur bedingt, denn sie hat die Daten von 2008 bis 2011 verlangt und die Abstimmung ist bereits seit drei Jahren vorbei, die Abschaffung der Pauschalsteuer wurde nicht angenommen. Kurt Gyger geht davon aus, dass das Gesuch der Anwältin aus formellen Gründen trotzdem noch eingehen wird, aber dass ihr die Daten nicht mehr viel nützen werden. Vielmehr gehe es darum, dass sie Recht bekommen habe und somit die Gerichtskosten nicht tragen müsse.

In einer Medienmitteilung vom vergangenen Freitag zeigt sich Margret Kiener Nellen zufrieden. Endlich könne sie die gewünschten Steuerdaten einsehen und sich informieren, inwiefern diese Leute zum Staatshaushalt beitrügen. Es gehe um sieben Personen.

Heute gelten andere Regeln
Der Bundesgerichtsentscheid gibt keinen Freipass dafür, dass heute die Steuerdaten jeglicher Personen eingesehen werden können. Das revidierte Steuergesetz hat verschärfte Bestimmungen. «Seit drei Jahren muss ein wirtschaftliches Interesse geltend gemacht werden, damit Steuerdaten Dritten offengelegt werden», erklärt Kurt Gyger. Bei der Vergabe eines Kredits zum Beispiel könne eine Bank Einsicht in die Daten verlangen. Zusätzlich gelte neu, dass betroffene Personen bei einer Anfrage durch Dritte benachrichtigt und um Erlaubnis gefragt werde müssen.


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