Thomas Knutti gegen Grossraubtiere im Kanton Bern

  26.09.2017 Kanton, Politik, Schweiz

Grossrat Thomas Knutti (SVP) hat beim Regierungrat des Kantons Bern eine Motion eingereicht. Er möchte damit die Problematik der Grossraubtiere im Kanton Bern lösen.

Grossrat Thomas Knutti (SVP) hat mit einer Gruppe von drei anderen Grossräten aus der SVP eine Motion zur Problematik der Grossraubtiere im Kanton Bern lanciert. Er fordert dabei Folgendes:

Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes zu erlassen.
2. die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestandes zu verbieten.
3. Grossraubtiere, welche sich in Wohnquartieren aufhalten, mit sofortiger Wirkung zum Abschuss freizugeben.
4. dass das Wolfskonzept Schweiz gelockert, insbesondere der Abschuss bei Wolfsrissen deutlich reduziert wird.

Begründung
Der Wolf war diesen Sommer im Kanton Bern sehr aktiv – sehr viele Schafsrisse mussten hingenommen werden. Dies zeigt deutlich, dass der Kanton Bern endlich handeln muss. Die vielen Tierhalter dürfen nicht mehr mit Ausreden wie z.B. «dass der Bund zuständig sei» vertröstet werden. Das eingeführte System mit den Herdenschutzhunden ist gänzlich gescheitert, kostet sehr viel Geld, ist für die Schafhalter unbefriedigend und nicht länger tolerierbar. Genau gleich leidet der Tourismus, weil die Wanderrouten von Herdenschutzhunden besetzt sind und viele Wanderer diese aus Angst meiden.
Es kann nicht länger zugewartet werden. Die Beschränkung und Regulierung der Wolfbestände im Kanton Bern müssen angegangen werden. Die Einfuhr und vor allem die Freilassung von Grossraubtieren muss dringend unterbunden werden. Es kann und darf nicht sein, dass Grossraubtiere ausgesetzt werden und unseren Schafzüchtern die Tiere angreifen und töten! Viele Schafzüchter mussten diesen Sommer ihre Tiere ins Tal zurücktransportieren, damit der Schutz gewährleistet war und nicht noch mehr Tiere sterben.

Vor Kurzem wurde sogar ein Wolf in Belp gesichtet und gemeldet. Einige Tiere haben also keine Scheu, sich in Wohnquartieren aufzuhalten. Wenn sich ein Wolf in Wohnquartieren aufhält, muss er sofort, in Absprache mit dem Bund, zum Abschuss freigegeben werden, damit der Schutz der Bevölkerung gewährleistet bleibt. Ebenso muss jetzt das Wolfkonzept gelockert werden. Ein Abschuss (gemäss Wolfskonzept Schweiz) eines einzelnen Individuums wird erst erlaubt, nachdem ihm 25 Risse pro Monat nachgewiesen werden können.

Momentan sehr unter Druck sind die Schafalpen. Bereits heute ist die Bewirtschaftung für die Eigentümer nicht sehr attraktiv. Wenn künftig der Herdenschutz verstärkt werden muss, wird die Rechnung auch für die Schafhalter enger. Da ist absehbar, dass ungeeignete Alpen aufgegeben werden. Dies bestätigt auch eine Statistik für das Berner Oberland, welche zeigt, dass bei der Alpung von Schafen und Ziegen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft gingen im vergangenen Jahr noch 16 300 Schafe auf die Alpen. 2006 waren es noch 20 600 Schafe.

PD/MELANIE GEBRER


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