AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  24.10.2017 Gemeinde, Gstaad, Gsteig, Saanen, Lauenen, Obersimmental, Saanenmöser

Gemeinde Saanen

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Entwicklungsrichtplan Saanenmöser (Aellenmatte)

Der Gemeinderat von Saanen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Entwicklungsrichtplan Saanenmöser (Aellenmatte) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Der Entwicklungsrichtplan Saanenmöser (Aellenmatte) liegt vom 24. Oktober bis 24. November 2017 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat, auf.
Am Mittwoch, 1. November 2017, 20.00 Uhr findet im Hotel Landhaus Saanen, grosser Saal, eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, zu richten.

Saanen, 3. Oktober 2017

Der Gemeinderat von Saanen


Fakultatives Referendum

Ersatzanschaffung Ersteinsatz-Kleinlöschfahrzeug für die Feuerwehr: Investitionskredit Fr. 210 000.–

Der Löschzug Schönried-Saanenmöser der Feuerwehr Saanen verfügt über ein Ersteinsatzfahrzeug, das aus Altersgründen ersetzt werden muss. Die Neuanschaffung dieses Fahrzeuges ist über 20 Jahre abzuschreiben, die Abschreibungen werden die entsprechende Spezialfinanzierung während dieser Dauer belasten. Auf Antrag der Sicherheitskommission beschloss der Gemeinderat einen Investitionskredit von Fr. 210 000.– z.H. der Gemeindebürger.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 34, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 3. Dezember 1999. Die Akten liegen vom 24. Oktober bis 23. November 2017 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. Mit 150 Unterschriften kann demnach verlangt werden, dass das Geschäft einer kommenden Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Der Gemeinderat von Saanen


Verlängerung Baubewilligung Nr. 2014-070

Baugesuchsteller: Trachsel Richard, Dorfstrasse 42, 3792 Saanen
Projektverfasser: Stutz Robert, Rialtostrasse 1, 3780 Gstaad, AvS Hausdesign GmbH, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Verlängerung der Baubewilligung Nr. 2014-070 vom 12. Mai 2015 nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 12. Mai 2020: eingeschossiger Ersatzbau mit ergänztem zweigeschossigem Anbau auf der Nordseite von Gebäude Nr. 42, Ersatz von bestehendem Vorraum (Abbruch infolge Bau Einstellhalle Saanendorf ), auf Saanen GBB Nr. 2897, Dorfstrasse 42, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Dorfstrasse 42
Parzelle: 2897
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Einsprachefrist: vom 17. Oktober bis 16. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen einzureichen.

Saanen, 17. Oktober 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-144

Baugesuchsteller: Stefan Romang, Wolfeggstrasse 4, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Werner Mathys, Innenarchitektur, Diessbachgrabenstrasse 65, 3672 Oberdiessbach
Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Raumes (Kleiderladen) in Schoggiladen mit Produktion, auf Saanen GBB Nr. 2040, Viktoriastrasse 3, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Viktoriastrasse 3
Parzelle: 2040
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Einsprachefrist: vom 17. Oktober bis 16. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 17. Oktober 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-138

Baugesuchsteller: Cottier Stiftung der Landschaft Saanen, p/A Herr Arthur Haldi-Brand, Mattegässli 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth GmbH, Zimmerei Sägerei Architektur, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erstellen eines Schutzdaches über der Eingangstür, auf Saanen GBB Nr. 6534, Chäleweg 2, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Chäleweg 2
Parzelle: 6534
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 17. Oktober bis 16. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 17. Oktober 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-136

Baugesuchsteller: Dominic Raaflaub, v.d. Helmut Raaflaub-Wälti, Löweliweg 10, 3783 Grund
Projektverfasser: Dominic Raaflaub, Löweliweg 10, 3783 Grund
Bauvorhaben: Erstellen eines Zaunes für Hirschhaltung, auf Saanen GBB Nr. 1577, Löweliweg, 3783 Grund
Ort: 3783 Grund
Strasse/Nr.: Löweliweg
Parzelle: 1577
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Oktober bis 23. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 24. Oktober 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Ordentliche Gemeindeversammlung

24. November 2017, 20.15 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.

Traktanden
1. Wahlen

– Wahl des Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten
– Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderates
2. Finanzplan 2017–2022
Orientierung
3. Budget 2018
Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze, Genehmigung Budget 2018
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Lauenen, 24. Oktober 2017

Der Gemeinderat Lauenen


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