Den Erwartungen entsprechend

  24.10.2017 Saanenland

Die mit der Agrarpolitik 2014– 2017 angestrebte Verteilung der Direktzahlungen sei weitgehend eingetroffen, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Insbesondere würden die Leistungen im Berg- und Sömmerungsgebiet finanziell stärker unterstützt. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Erich von Siebenthal kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass kein unmittelbarer Bedarf besteht, das Direktzahlungssystem für die Zahlungsrahmenperiode 2018– 2021 zu ändern. Hauptgrund für grosse Veränderungen der Höhe der Direktzahlungen eines Betriebs sind gemäss Bundesrat nicht die agrarpolitisch bedingten Anpassungen, sondern vielmehr Strukturveränderungen der Betriebe, wie z.B. mehr oder weniger Flächen und Tiere auf einem Betrieb.

PD


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