«Brachliegendes Flugplatzgelände macht keinen Sinn»

  28.11.2017 Nachbarschaft, Gemeinde, Gewerbe

Zur Gesamtplanung der zivilen Umnutzung des brachliegenden Armeeflugplatzes von St. Stephan wurde die öffentliche Mitwirkung eingeleitet. Eine regionale Bedeutung kommt einer möglichen Betriebsgesellschaft der Gemeinde mit der Investorenfamilie Baumann, Eigner der Prospective Concepts Aeronautics AG zu.

Gemeindepräsident Albin Buchs eröffnete den Orientierungsabend in der Mehrzweckhalle Moos von St. Stephan: «Damit das brachliegende Wertschöpfungspotential des Flugplatzareals von St. Stephan genutzt werden kann, erfordert es Planungssicherheit. Mit der Überbauungsordnung bekommen wir eine Chance zur wirtschaftlichen Entwicklung.» Die zivile Umnutzung des Flugplatzes St. Stephan war das Kernstück der öffentlichen Orientierung. In diese integriert war auch das nicht wegzudenkende Hochwasserschutzprojekt mit geplanten Korrekturen der Simme entlang des Flugfeldes.

Die raumplanerischen und volkswirtschaftlichen Interessen zur Umnutzung des Flugplatzgeländes nehmen über St. Stephan hinaus regionale Formen an. Gegen 150 Personen liessen sich informieren. Zu den Einheimischen gesellten sich Delegationen der Bergregion Obersimmental-Saanenland mit Geschäftsführer Andreas Grünig sowie aus den Behörden der Nachbargemeinden Lenk und Zweisimmen. Vertreten waren auch das Gewerbe und der Tourismus.

Bewilligungen sind Voraussetzung
Aus den vielseitigen Informationen der Referenten und Projektleiter von Berner Planungsunternehmen zur Raumund Ortsplanung ging eine nahezu unüberschaubare Komplexität hervor. Zum einen ist die aviatischen Nutzung durch die Prospective Concepts Aeronautics AG (PCA) mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis 2025 vertraglich geregelt. Für eine langfristige Entwicklung sieht die Investorenfamilie des 77-jährigen Textilunternehmers aus Langenthal, Urs Baumann, mit der Gemeinde St. Stephan die Bildung einer Betriebsgesellschaft vor. Wie vom VBS-Vertreter Simon Flückiger der armasuisse zu vernehmen war, könnte das Gelände bis in zwei Jahren veräussert und gekauft werden. Für die zivile Aviatik ist dazu eine Bewilligung nach dem eidgenössischen Luftfahrtgesetz erforderlich.

Im nichtaviatischen Bereich erteilt die kantonale Gesetzgebung die Zustimmung für Nutzungen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Vom kantonalen Recht betroffen sind die Landwirtschaft, das Gewerbe wie auch der Tourismus. Zur gewerblichen Nutzung gehören unter andern der Kiesabbau und Kiestransporte durch die Firma Vigier sowie die Beowab-Fahrkurse und die Kurse Kristal. Der touristischen Nutzung der bestehenden Infrastrukturen für Publikumsevents sollte nichts im Wege stehen.

Mitwirkungsauflage
Die nun bis zum 15. Januar 2018 aufliegende öffentliche Mitwirkungsvorlage umfasst die gesamte Planung zur Umnutzung des Flugplatzgeländes von St. Stephan. Diese beinhaltet die Überbauungsordnung und den Teilzonenplan im Gewässerraum zum Flugplatz St. Stephan. Dazu kommt die Zonenplanänderung in die Empfindlichkeitsstufe III im Quartier Oey/Matten sowie die Baureglementsänderung zum Raumbedarf für Gewässer. Gemeindepräsident Buchs abschliessend: «Wir erwarten über das Mitwirkungsverfahren Reaktionen aus der Bevölkerung und sind zu Diskussionen bereit. Ein brachliegendes Flugplatzgelände macht nicht Sinn. Zudem sind wir nur als Region stark.»

 


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