Lösungsvorschlag für Kurzalpung

  21.11.2017 Landwirtschaft

Die Übergangsfrist zur Aufhebung der Kurzalpungsregelung läuft ab. Das Bundesamt für Landwirtschaft beauftragte eine Arbeitsgruppe, eine Nachfolgelösung zu erarbeiten. Diese präsentiert nun ihren Vorschlag.

Eine vom Alpwirtschaftlichen Verein und vom Schweizer Bauernverband ins Leben gerufene, breit abgestützte Arbeitsgruppe machte sich Gedanken zur Zukunft der Kurzalpung. Das erklärte Ziel war es, die in die Jahre gekommene Regelung für kurz gesömmerte Milchtiere auf eine neue Basis zu stellen. Dabei galten die Rahmenvorgaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), die schweizweit eine weitgehende Gleichbehandlung zwischen den Sömmerungsbetrieben und -tieren verlangten.

Die Arbeitsgruppe präsentierte nun dem BLW ihren Vorschlag. Dieser sieht vor, künftig für alle Milchtiere die Sömmerungsbeiträge auf der Basis von Normalstössen zu entrichten und Milchkühe, Milchschafe sowie Milchziegen zusätzlich mit einem variablen Beitrag zu fördern. Diesen variablen Milchviehbeitrag möchte die Arbeitsgruppe in erster Linie den kürzer gealpten Milchtieren zugutekommen lassen. Er soll so den höheren Kosten pro Tier und Tag Rechnung tragen. Besonders wichtig ist der Arbeitsgruppe, dass die heute im Sömmerungsgebiet anfallenden Fördermittel auch weiterhin dort zum Einsatz kommen. Deshalb sollen die 1,7 Mio. Franken, die der Bund heute für die Kurzalpung ausrichtet, weiterhin diese Stützwirkung haben. Die Arbeitsgruppe schlug weiter vor, diese Mittel um jene ein bis zwei Mio. Franken zu ergänzen, die durch die Deckelung der Beiträge zur Biodiversitätsförderung im Sömmerungsgebiet eingespart wurde. Der Ball liegt nun wieder beim BLW, das sich offen für die Vorschläge gezeigt hat. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe hoffen, dass ihr Vorschlag im kommenden Prozess der Verordnungsanpassungen einfliesst und so die Milchviehsömmerung gestärkt wird! LANDWIRTSCH. INFORMATIONSDIENST


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