Tiefere Mehrwertsteuersätze

  10.11.2017 Schweiz, Gewerbe, Hotellerie / Gastronomie

Am 24. September 2017 ist die AHV-Revision in der Volksabstimmung gescheitert. Deshalb läuft die 2009 beschlossene befristete Erhöhung der Steuersätze per Ende Jahr aus. Der Normalsatz sinkt von 8 % auf 7,7 %, der Sondersatz von 3,8 % auf 3,7 %, der reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2,5%.

Die Hotelleriesuisse gab in der Oktoberausgabe ihres Newsletters die Regelung für den Übergang vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 bekannt: «Die Beherbergung ist zum bisherigen Steuersatz (3,8%), die Leistungen im Gastgewerbe (z.B. Silvester-Party) sind zum bisherigen Steuersatz (8% bzw. 3,8%) abzurechnen.»

Die Änderung des Normalsatzes betrifft aber nicht nur das Gastgewerbe und die Hotellerie, sondern alle Unternehmen.

PRESSEDIENST HOTELLERIESUISSE/BLANCA BURRI


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