Verfahren gegen Jürg Jegge wurde eingestellt

  26.01.2018 Schweiz

Das Verfahren gegen den Pädagogen Jürg Jegge wurde wegen Verjährig eingestellt.

Wie der Wörtherseh Verlag mitteilt, wurde Markus Zangger, Autor des Buches «Jürg Jegges dunkle Seite – Die Übergriffe des Musterpädagogen» vergangene Woche von der Zürcher Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, dass die Untersuchung gegen seinen ehemaligen Lehrer Jürg Jegge, der ihn über Jahre hinweg sexuell missbraucht hatte, wegen Verjährung eingestellt werde.

Markus Zangger hatte in seinem Buch publik gemacht, dass er und weitere Schüler von Jegge über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden waren (siehe auch Interview mit Markus Zangger im AvS vom 15. August 2017). Wie der Staatsanwalt in der Einstellungsverfügung schreibt, habe Jegge in Fernsehinterviews sexuelle Kontakte mit seinen Schülern zwischen 1972 und 1986 zugegeben. Da der Verdacht bestanden habe, dass der Lehrer auch später noch sexuelle Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen vorgenommen haben könnte, habe die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 7. April 2017 ein Vorabklärungsverfahren eingeleitet. Es habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, weil Jürg Jegge Kontakt zu zahlreichen Jugendlichen in der Stiftung Märtplatz in Freienstein gehabt und diese auch betreut habe.

Der Staatsanwalt führte deshalb am 11. April 2017 eine Hausdurchsuchung bei Jürg Jegge im Zürcher Unterland durch, die jedoch keine Hinweise auf weitere sexuelle Handlungen mit Minderjährigen erbracht hätten, führt die Staatsanwaltschaft aus.

Bei der Befragung vom 13. April 2017 habe Jürg Jegge die sexuellen Kontakte zwischen ihm und Markus Zangger sowie weiteren Schülern bestätigt. Es seien, habe er ausgesagt, aber weniger als insgesamt zehn gewesen. An die Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Nach 1985 sei es aber nicht zu weiteren sexuellen Handlungen mit Kindern gekommen. Laut Staatsanwalt sind alle allfälligen Delikte, die vor dem 30. September 1992 vorgenommen worden waren, verjährt.

Weiter hat der Staatsanwalt 18 männliche Personen ermittelt, die nach diesem Datum noch minderjährig waren und im Märtplatz eine Ausbildung absolviert hatten. Diese bestätigten jedoch, dass es zu keinen sexuellen Handlungen mit Jürg Jegge gekommen sei, heisst es in der Einstellungsverfügung. Auch ein Aufruf in den Medien sei ergebnislos verlaufen.

Der Staatsanwalt auferlegte Jürg Jegge die Verfahrenskosten von rund 4400 Franken. Indem Jegge die sexuellen Handlungen mit mehreren Minderjährigen gestanden habe, sei klar, dass er die Persönlichkeit seiner ehemaligen Schüler nach Art. 28 ZGB (körperliche Integrität) verletzt habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Vorfälle verjährt seien, schreibt der Staatsanwalt. Wörtlich: «Der Beschuldigte hat somit in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen eine geschriebene Verhaltensnorm verstossen und handelte somit widerrechtlich.» Deshalb seien sämtliche Voraussetzungen für eine Kostenauflage an den Beschuldigten erfüllt.

Eine schwierige Zeit
«Es war für alle, Markus Zangger, den Co-Autor Hugo Stamm und die Mitarbeiter des Verlages eine schwierige Zeit. Wir sind uns aber sicher, dass Markus Zanggers Mut, sein Schweigen zu brechen und seine Zivilcourage mithelfen, dass bei solchen Verbrechen an Kindern und Jugendlichen in Zukunft nicht mehr weggesehen wird», schreibt der Verlag.

PD/ANITA MOSER


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