Erläuterungen zu den Geschäften

  13.03.2018 Vorschau, Gemeinde, Gstaad, Saanen

Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 13. April 2018, 20.00 Uhr, Sportzentrum Gstaad, Festivalzelt.

1. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge 2018–22
Bewilligung von Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträgen für die Jahre 2018–2022

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. September 2015 haben die Stimmberechtigten u.a. jährliche Beiträge an die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) bis zu deren Geschäftsjahr 2017/18 wie folgt beschlossen:

Betriebsbeiträge generell Fr. 2 383 965.– Betriebsbeiträge Rellerli Fr. 1 000 000.– Betriebsbeiträge total Fr. 3 383 965.–

Bereits im Sanierungsbericht vom 18. August 2015 wurde erwähnt, dass die Gemeinden auch ab dem Geschäftsjahr 2018/19 Beiträge in gleicher Grössenordnung wie bisher werden leisten müssen, um die Sanierungsziele der BDG erfüllen zu können. Der Gemeinderat von Saanen hat zusammen mit den Verantwortlichen der BDG das im Herbst 2017 eingereichte Gesuch betreffend Fortführung der Gemeindebeiträge in mehreren Sitzungen diskutiert, worauf man sich auf die nachfolgende Finanzierungslösung geeinigt hat:

jährlicher Beitrag an den Sommerbetrieb Fr. 2 030 000.– jährlicher Abschreibungsbzw. Investitionsbeitrag Fr. 1 780 000.– Total Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge pro Jahr Fr. 3 810 000.–

Mit diesen Beträgen werden die folgenden Leistungen durch die BDG erbracht:

Sommerbetrieb:
– verlängerte Öffnungszeiten im Frühling und Herbst: 1 Bahn im Gebiet der Gemeinde Saanen von Anfang Mai bis Mitte Juni (Betrieb an Wochenenden und Feiertagen, inkl. «Brücken» von Feiertagen) und Mitte bis Ende Oktober (jeweils von Donnerstag bis Sonntag). Die Wahl der Anlage erfolgt durch die BDG (im Sommer 2018 wird das Rellerli ab Mitte Mai bis Mitte Oktober regulär betrieben werden).

– regulärer Sommerbetrieb:
Von Mitte Juni bis Mitte Oktober werden die Bahnen Wispile, Horneggli und Rinderberg regulär in Betrieb sein.

Laufende Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge:
– Beitrag an die notwendigen laufenden Abschreibungs- bzw. Ersatzinvestitionen (Beschneiung, Fahrzeuge/ Pistenmaschinen, Infrastruktur). Hierin nicht enthalten sind Finanzierungsbeiträge für den allfälligen Ersatz grosser Anlagen, welche durch die BDG zum entsprechenden Zeitpunkt projektbezogen beantragen werden müssten. Für die Zeitperiode von 2018–2022 sind jedoch keine derartigen Grossinvestitionen auf dem Boden der Gemeinde Saanen vorgesehen.

All diese Leistungen werden in einem Leistungsvertrag definiert (siehe unten), welcher im Falle der Zustimmung zum vorliegenden Geschäft unterzeichnet würde. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils im September, erstmals im September 2018. Die BDG wird mit den übrigen Gemeinden deren zukünftige Beitragsleistungen separat verhandeln. Das vorliegende Geschäft ist daher nicht abhängig von den Entscheiden der übrigen Gemeinden.
Finanzielle Tragbarkeit für die Einwohnergemeinde Saanen: Die Beiträge für den Sommerbetrieb sind jährlich direkt der Erfolgsrechnung zu belasten. Die laufenden Investitionsbeiträge sind zu aktivieren und über einen Zeitraum von jeweils 20 Jahren abzuschreiben. Dies wird die untenstehenden Folgekosten auslösen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt:
1. Bewilligung von jährlichen Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträgen im Umfang von Fr.
3 810 000.– für die Jahre 2018–2022 zu Gunsten der Bergbahnen Destination Gstaad AG.
2. Bewilligung des diesen Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträgen zugrunde liegenden Leistungsvertrages.

2. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 13. März 2018
Der Gemeinderat von Saanen

Anhang

Leistungsvereinbarung über Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge

zwischen der
Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG)

und der
Einwohnergemeinde Saanen (Gemeinde)

1. Präambel
– Am 18. September 2015 hat die Gemeindeversammlung von Saanen der Sanierungslösung der BDG, basierend auf dem Sanierungsbericht von grischconsulta vom 18. August 2015, zugestimmt. Die anderen Partnergemeinden der BDG, die Gemeinden Rougemont, Zweisimmen, Lauenen, Gsteig und St. Stephan haben im Herbst 2015 dieser Sanierungslösung ebenfalls zugestimmt. Damit wurde eine umfassende finanzielle Sanierung der BDG ermöglicht und die anschliessende betriebliche Restrukturierung sowie die Erneuerung des Anlagenparks eingeleitet.
– Teil der Sanierungslösung waren die bis zum Jahr 2018 vereinbarten laufenden Beiträge der Partnergemeinden an die BDG von Fr. 3,82 Mio./Jahr. In den Gemeindeversammlungen vorliegenden Abstimmungsunterlagen wurde in Aussicht gestellt, dass «… nach 2018 eine Weiterführung der Beiträge – in Zukunft als Leistungsbeiträge deklariert – in mindestens gleicher Höhe…» erforderlich sein wird, damit die BDG in der Lage ist, unter anderem die notwendigen laufenden Ersatzinvestitionen (Beschneiung, Pistenmaschinen, Infrastruktur) zu finanzieren.

– Die BDG betreibt auf dem Gemeindegebiet der Partnergemeinden Bergbahnanlagen, Ski- und Schlittelpisten, Restaurants sowie weitere touristische Erlebnisangebote. Sie ist bestrebt, ihren Anlagenpark zu modernisieren und die Winter- und Sommerangebote auszubauen und diese den Markterfordernissen entsprechend laufend anzupassen.
– Der Betrieb der Anlagen…
– mit mehreren Einstiegsportalen und entsprechender Infrastruktur (Parkplätze, Kassa, Zubringerbahnen) in den verschiedenen Fraktionen,
– mit Talstationen im dicht besiedelten Gebiet der Dörfer,
– auf Grundeigentum von rund 400 privaten, entschädigungsberechtigten Landeigentümern,
– zur Erschliessung unterschiedlicher Berge und Aussichtspunkte im Gebiet der Gemeinden sowie
– die Abdeckung von langen Saisonzeiten mit sehr schwacher Auslastung der Anlagen und Restaurants … ist sehr aufwendig und führt zu einem ungünstigen und betriebswirtschaftlich nicht tragbaren Verhältnis von Aufwand und Ertrag für die BDG.

2. Leistungsauftrag der Gemeinde an die BDG
Die Gemeinde anerkennt die besondere regionsspezifische Ausgangslage der BDG. Im Sinne einer prosperierenden Tourismuswirtschaft sowie aus volkswirtschaftlichen und politischen Überlegungen erteilt die Gemeinde der BDG den folgenden Leistungsauftrag betreffend Betrieb der Anlagen und der Öffnungszeiten und entrichtet ihr hierfür jährliche Beiträge. Die BDG verpflichtet sich im Rahmen des vorliegenden Leistungsauftrages gegenüber der Gemeinde, ihre Anlagen mindestens während den folgenden Öffnungszeiten zu betreiben:

a) Öffnungszeiten in der Sommersaison:
Rinderberg und Horneggli:
– Mitte Juni bis Mitte Oktober regulärer Betrieb
Wispile:
– Mitte Juni bis Mitte Oktober regulärer Betrieb

b) Verlängerte Öffnungszeiten im Frühling und im Herbst:
Eine Bahnanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Saanen mit Restaurant geöffnet (Wahl der Anlage durch die BDG):
– von Anfang Mai bis Mitte Juni: Betrieb an Wochenenden und Festtagen (inkl. allfälligen «Brücken»)
– von Mitte Oktober bis Ende Oktober: jeweils Betrieb von Donnerstag-Sonntag

c) Öffnungszeiten Rellerli (nur Sommer 2018):
– von Mitte Mai bis Mitte Oktober regulärer Betrieb

d) Öffnungszeiten in der Wintersaison (wird pro memoria festgehalten und berechtigt zu keinen Gemeindebeiträgen):
Anlagen im Sektor Ost:
– ab Ende November Wochenend-Betrieb soweit die Schneeverhältnisse es zulassen
– ab Mitte Dezember Vollbetrieb bis Anfangs April, abhängig von Ostertagen und soweit die Schneeverhältnisse es zulassen
Anlagen im Sektor West:
– ab Wochenende vor Weihnachten Eggli/Rübeldorf: Vollbetrieb bis Mitte März soweit die Schneeverhältnisse es zulassen Rougemont–Chalberhöni: Vollbetrieb bis 25. März soweit die Schneeverhältnisse es zulassen (Achtung: Betrieb in Rougemont richtet sich nach separater Leistungsvereinbarung)

Wispile: Kindergelände Vollbetrieb bis Mitte März soweit die Schneeverhältnisse es zulassen, eingeschränkter Winterbetrieb der Gondelbahn gemäss Absprache mit der Zückerli AG.

Bei schlechtem Wetter, Wind/Sturm und über Stunden anhaltenden Niederschlägen kann die BDG den Betrieb auch im Sommer teilweise oder ganz für Stunden oder für einen ganzen Tag einstellen, ohne dass dies eine Leistungskürzung zur Folge hat. Sie kommuniziert dies frühzeitig zu Tagesbeginn via www. gstaad.ch/Öffnungszeiten.
Die BDG ist frei, ihre Anlagen nach eigenem Ermessen und ohne Leistungsentschädigung an zusätzlichen Tagen in Betrieb zu nehmen.
Die BDG kann weitere Leistungsvereinbarungen betreffend Öffnungszeiten und anderen Dienstleistungen mit der Gemeinde, mit anderen Partnergemeinden und/oder mit Dritten abschliessen, soweit diese die oben aufgeführten Leistungen nicht schmälern.

3. Betriebs-, Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge der Gemeinde an die BDG
Die Gemeinde verpflichtet sich, den Leistungsauftrag gemäss Ziffer 2., lit. a) bis c) wie folgt zu entschädigen:

a) Betriebsbeiträge ab 2018 Fr. 2,03 Mio. pro Jahr als Beitrag

Sommerbetrieb während den definierten Öffnungszeiten im Frühling, Sommer und Herbst. Dieser jährliche Betriebsbeitrag bildet Bestandteil des Ertrages in der Erfolgsrechnung der BDG. b) Laufende Investitionsbeiträge ab 2018

Fr. 1,78 Mio. pro Jahr als Beitrag an die notwendigen Abschreibungen bzw. laufenden Ersatzinvestitionen (Beschneiung, Fahrzeuge/Pistenmaschinen, Infrastruktur). Der Beitrag wird zur teilweisen Kompensation der jährlichen Abschreibungen auf den Sachanlagen verwendet. Sowohl die Bruttoabschreibungen, der Abschreibungs- bzw. Investitionsbeitrag wie auch der Nettobetrag der Abschreibungen sind in der Jahresrechnung der BDG offenzulegen.

Hierin nicht enthalten sind die Finanzierungsbeiträge für den Ersatz grosser Anlagen, siehe dazu die Ausführungen im Sanierungsbericht. Diese werden von der BDG zum entsprechenden Zeitpunkt projektspezifisch beantragt.
Die Beiträge für den Sommerbetrieb und die laufenden Abschreibungs- bzw. Investitionsbeiträge werden jeweils im September ausbezahlt, erstmals im September 2018.
Für die Zeitperiode von 2018–2022 sind – mit Ausnahme der im Sanierungsbericht bereits geplanten und finanzierten Anlagen – keine sogenannten Investitionen für den Ersatz grosser Anlagen auf dem Boden der Gemeinde Saanen vorgesehen. Sollten hierfür kurzfristig unvorhergesehene Ersatzinvestitionen auf dem Boden der Gemeinde Saanen (der Standort der Talstation ist ausschlaggebend) notwendig werden, sind diese gemäss Sanierungsbericht vom 18. August 2015 nach dem Modell 60 % durch die Standortgemeinde, Dritte oder Sponsoren/ Gönner und 40 % durch die BDG zu finanzieren. Ohne die Finanzierungsbeiträge der Standortgemeinde Saanen für den Ersatz grosser Anlagen (z.B. Sesselbahn Hornberg, Horneggli-Bahn usw.) auf ihrem Gemeindegebiet ist die Finanzierung dieser Investitionen nicht gesichert. Die buchhalterische Behandlung dieser projektspezifischen Finanzierungsbeiträge wird projektspezifisch geregelt werden.
Die Entschädigung gemäss Ziffer 3., lit. a) und b) ist an die Erfüllung des Leistungsauftrags gemäss Ziffer 2., lit. a) bis c) gebunden. Sie ist unabhängig von anderen zwischen der BDG und der Gemeinde vereinbarten Leistungen und Kostenteilungen und unabhängig von anderen Leistungsaufträgen an die BDG seitens anderer Gemeinden oder von Dritten.

4. Dauer der Leistungsvereinbarung und Erneuerung
Die vorliegende Leistungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und gilt bis und mit Sommersaison 2022 und Wintersaison 2022/23.
Die Parteien vereinbaren, sich mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Arbeitssitzung über die Erfüllung des Leistungsauftrages auszutauschen.
Die Parteien beraten spätestens im September 2021 über eine allfällige Erneuerung der Leistungsvereinbarung.

5. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Saanen.


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