Wintersportunfall – wer bezahlt?

  13.03.2018 Region

Die Kosten bei Unfällen auf der Piste sind klar geregelt. Doch wer bezahlt, wenn sich jemand ausserhalb der markierten Pisten bewegt?

MELANIE GERBER
Unfälle gehören zum Wintersport dazu. Die Kostenfolgen sind klar geregelt. Wie die lokalen Bergbahnen auf Anfrage mitteilen, werden die Kosten in der Regel durch die Unfallversicherung des Gastes getragen. In der Praxis sieht es so aus, dass die Kosten bei einem Selbstunfall durch die Unfallversicherung gedeckt werden, bei einem Unfall mit mehreren involvierten Personen jedoch die Haftpflichtversicherung des Verursachers zum Tragen kommt.

Häufig Selbstunfälle
Am meisten Wintersportunfälle passieren laut Suva auf der Piste. Dabei handle es sich grösstenteils um Selbstunfälle und nur selten um Kollisionen mit anderen Personen. Grundsätzlich gelte: Schneesport ist voll versichert, solange er auf markierten Pisten stattfindet. Die häufigsten Gründe für Unfälle seien mangelnde Fitness, das Unterschätzen des eigenen Tempos und hohe Risikobereitschaft, weiss die Suva.

Da ausländische Gäste nicht immer ausreichend versichert sind, empfiehlt die BDG ihnen, beim Kauf von Skipässen eine Unfallversicherung abzuschliessen. «Rettungskräfte und Ärzte werden dem ausländischen Gast in Rechnung gestellt», so die Suva.

Unfälle abseits der Piste
«Schneesportaktivitäten ausserhalb markierter Pisten sind grundsätzlich erlaubt», teilt die Suva auf Anfrage mit. Im Einzelfall können sie jedoch als Wagnis gelten, beispielsweise, wenn die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet werden. «In diesem Fall werden die Geldleistungen, insbesondere Taggelder und Renten, gekürzt», so die Suva. Kosten für die Rettung, Behandlung, Medikamente, Transporte sowie für die Bestattung dürfen die Unfallversicherer jedoch nicht kürzen.

Und bei Lawinen?
Geht eine Lawine nieder und beschädigt eine Sache, so kann der betroffene Eigentümer den Schaden bei seiner Sachversicherung geltend machen, so die Zürich Versicherungs-Gesellschaft. Kommen Personen zu Schaden, so komme die obligatorische Unfallversicherung für die Kosten auf. Stehe nun aber fest, dass eine Person die Lawine ausgelöst habe und in der Haftpflicht stehe, so werde die Versicherung der geschädigten Person prüfen, ob sie Regress gegen den Lawinenversursacher machen kann. Sie wird also versuchen, bei ihm die verursachten Kosten einzufordern, die der Lawinenverursacher wiederum bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen kann.


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