Auch Airbnb soll künftig Kurtaxen zahlen

  17.04.2018 Tourismus

Wer in einem Hotel übernachtet, zahlt in der Schweiz die Kurtaxen beim Anbieter. Wer bei einem Airbnb-Vermieter übernachtet, zahlt ebenfalls, sofern der Vermieter die Taxen einzieht. Dies soll sich nun ändern.

MELANIE GERBER
Auf der Online-Plattform Airbnb gibt es immer mehr Anbieter, die ihr Privatzimmer oder gar die gesamte Wohnung an Feriengäste vermieten. Waren es in Gstaad anfang Jahr noch weniger als 60 Anbieter, so sind jetzt bereits wieder ein paar mehr dazugekommen. Kritikpunkt waren und sind immer wieder die Kurtaxen, dessen Abwicklung Airbnb seinen Nutzern überlässt. Andere Kosten wie die Endreinigung werden direkt durch Airbnb beim Nutzer eingezogen, was den Ablauf sowohl für Mieter als auch Vermieter vereinfacht.

Nationale Regelung abgelehnt
Bereits im September 2016 hat Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbands, eine Motion unter dem Titel «Weniger Bürokratie durch eine einfache, nationale Abrechnung der Kurtaxen, die bisher nicht eingezogen werden konnten» eingereicht. Ziel der Motion war es, die Kurtaxen direkt und einheitlich einzuziehen und über eine zentrale Stelle abzurechnen. Der Bundesrat beantragte hingegen die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die Kurtaxen in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich gehandhabt werden. So falle die Höhe der Kurtaxen je nach Kanton unterschiedlich aus. Ausserdem gebe es Kantone, die keine Kurtaxen erheben und solche, in denen die Erhebung einer Kurtaxe freiwillig ist. Die Motion wurde letztlich Ende Februar 2018 vom Nationalrat mit 112 gegen 73 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Wunsch nach einer Regelung
Sébastien Epiney, Direktor von Gstaad Saanenland Tourismus, würde sich eine nationale Regelung wünschen. «Die Taxen müssen von allen bezahlt werden», so Epiney. Gerade bei Anbietern wie Airbnb sei dies jedoch schwierig zu überprüfen und eine nationale Regelung würde in seinen Augen eine Gleichberechtigung für alle Schweizer Destinationen bieten. Da die Motion von de Buman abgelehnt wurde, würde Sébastien Epiney eine kantonale Regelung, wie dies bereits in Zug der Fall ist, begrüssen. Dass die Umsetzung einer solchen Regelung nicht so einfach ist, sieht er vor allem darin, dass Kosten und Nutzen abgewägt werden müssen. «Es braucht ein neues System», so der Tourismusdirektor, «und das kostet auch Geld.»

Vereinbarung mit dem Kanton
Weltweit hat Airbnb bereits mit über 340 Städten und Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen, die es Airbnb ermöglicht, auch die Abwicklung der Beherbergungsabgaben zu übernehmen. «Die Schweiz geht sehr progressiv mit den Chancen um, die sich aus der Digitalisierung für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung ergeben», schreibt Julian Trautwein, Mediensprecher von Airbnb auf Anfrage. Die Plattform habe bereits in zwei Schweizer Kantonen Vereinbarungen zur automatisierten Einziehung der Beherbergungsabgabe geschlossen. Mit weiteren Kantonen und Tourismusorganisationen seien sie in einem konstruktiven Austausch. «Wir wollen damit den bürokratischen Aufwand für Gastgeber und Verwaltung verringern.» Nachdem diese Vereinbarungen bereits mit den Kantonen Zug und Baselland geschlossen sind, sei Airbnb in guten Gesprächen mit Bern, habe aber noch keine Vereinbarung geschlossen.

Es wird sich also zeigen, ob der Kanton Bern bald zu den rund 340 Partnern gehören wird, mit denen Airbnb weltweit eine Vereinbarung über die Erhebung von Kurtaxen geschlossen hat. Dass das Wachstum von Airbnb kaum aufzuhalten ist, zeigen übrigens auch die Zahlen in der Motion von de Buman: 2016 waren es erst 190 derartiger Vereinbarungen.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote