Bundesrat veröffentlicht anonymisierte Version des «Berichts Cornu»

  27.04.2018 Region

Der Bundesrat hat eine anonymisierte Version des «Berichts Cornu» zur Organisation P26 aus dem Jahr 1991 veröffentlicht. Zudem macht der Bundesrat weitere Angaben über Verträge zwischen dem Bund und dem Verein, der in der ehemaligen Festungsanlage der Armee «Schweizerhof» in Gstaad ein Museum betreibt.

Zur historischen und politischen Aufarbeitung der Fragen rund um die Organisation P26 gehören unter anderem zwei Berichte. Zum einen seien dies die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Jahr 1990. Zum anderen habe der Bundesrat aufgrund eines Vorstosses, den ebenfalls die PUK eingereicht hatte, eine Administrativuntersuchung beim damaligen Untersuchungsrichter Pierre Cornu in Auftrag gegeben. Dieser «Bericht Cornu» untersuchte die Beziehungen zwischen der Organisation P26 und analogen Organisationen im Ausland, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt. Er wurde 1991 vorgelegt und damals vom Bundesrat als «geheim» klassifiziert und seither nicht veröffentlicht.

Gleichzeitig sei damals auch eine anonymisierte Version des Berichtes erstellt worden, aus dem die als schutzwürdig beurteilten Inhalte entfernt worden seien. Obwohl dieses Exemplar den Vermerk «Fassung für die Medien» trug, sei damals nach heutigem Wissensstand auch bei diesem Exemplar auf eine Veröffentlichung verzichtet worden. Nach Ansicht des Bundesrates stehe heute aus Sicht des Informationsund des Datenschutzes dieser Veröffentlichung nichts im Weg. Im Sinne der Transparenz habe der Bundesrat deshalb beschlossen, diese anonymisierte, 136 Seiten umfassende Version des Berichts zu veröffentlichen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden einige Passagen geschwärzt.

Die vollständige Version bleibe weiterhin als «geheim» klassifiziert. Die 50-jährige Schutzfrist gemäss Archivierungsgesetz läuft bis 2041. Der Bundesrat beantragte deshalb die Ablehnung der Motion, die eine Veröffentlichung verlangte. In seiner Stellungnahme beruft sich der Bundesrat auf seine Argumente zu früheren Motionen. «Dazu gehört, dass Auskunftspersonen gegenüber Untersuchungsrichter Pierre Cornu damals Angaben unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit gemacht haben. Viele dieser Personen leben noch und haben ein Anrecht auf den Schutz ihrer Informationen», begründet der Bundesrat.

Stellungnahme zum Verein «Pro Castellis»
Wie der Bundesrat weiter schreibt, hat er eine Stellungnahme zu einer Interpellation 18.3193 verabschiedet, die Angaben zu den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bund und dem Verein «Pro Castellis» verlangt, dem Betreiber eines P26-Museums in der ehemaligen Festungsanlage der Armee «Schweizerhof» in Gstaad. Zwischen dem Verein und dem VBS sei ein Baurechtsvertrag abgeschlossen worden. Dieser verpflichte den Verein, die Anlage gut zu unterhalten und ausschliesslich als militärhistorisches Objekt zu nutzen. Die Baurechte dauern bis am 31. Dezember 2065. Zudem seien dem Verein vom VBS Material und Geräte leihweise abgegeben worden, damit der Nachwelt ein fachkundiger Überblick über die Widerstandsorganisation erhalten bleibe.

PD/ANITA MOSER

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/ attachments/52169.pdf


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