Wenn Wildtiere verunfallen

  20.04.2018 Region

«Wenn’s kracht – was tun?» Diese Frage beantwortet ein Merkblatt des Tierschutzes. Passiert ein Unfall im Strassenverkehr, so ist das übliche Prozedere bekannt. Ist der Verunfallte jedoch ein Wildtier, dann kann der Ablauf unklar sein.

MELANIE GERBER
Passiert ein Unfall mit einem Wildtier, ist man vor verschiedene Fragen gestellt: Macht man sich nun strafbar? Zahlt die Versicherung? Darf man weiterfahren? Wildhüter Walter Kunz gibt Auskunft: «Ein Unfall mit einem Wildtier kann passieren. Man macht sich dadurch nicht strafbar. Wichtig ist aber, dass man schnell und richtig handelt.»

Unfall sofort melden
Der Unfall soll noch von der Unfallstelle aus gemeldet werden. Fährt man einfach weiter, so gilt dies laut Strassenverkehrsgesetz als Fahrerflucht. Bereits am Telefon kann geklärt werden, ob man die Unfallstelle für den Wildhüter markieren und dann weiterfahren darf oder ob man auf den Wildhüter respektive die Polizei warten muss.

In der Nacht soll man sich bei der Polizei melden, die dann selber vor Ort geht oder den zuständigen Pikettwildhüter informiert. Tagsüber kann man sich direkt beim Wildhüter melden. Für diesen ist wichtig zu wissen, ob das Tier verletzt an der Unfallstelle liegt, bereits tot ist oder ob es die Flucht ergriffen hat.

Das Tier dem Wildhüter überlassen
Auf keinen Fall soll man sich selber dem Tier nähern. «Es handelt sich um Wildtiere», so Walter Kunz. «Diese sind sehr stressempfindlich.» Deshalb sei es wichtig, Abstand zu halten und die Situation aus der Distanz zu beobachten.

Liegt das Tier verletzt an der Unfallstelle, so wird der Wildhüter es so schnell wie möglich von seinem Leid erlösen. «Um weiteren Stress und Angst zu vermeiden, können wir uns dem Tier nicht nähern und die Verletzung nicht genau beurteilen. In der Regel sind diese nach einer Kollision mit einem Fahrzeug jedoch gravierend», erklärt Walter Kunz. Es mache keinen Sinn, das Tier noch mehr Stress auszusetzen und es zum Tierarzt zu bringen. Dies mache man nur bei seltenen Vögeln, beispielsweise einem Uhu, der nur leichte Verletzungen aufweist. Vögel seien stressresistenter und können durch den Wildhüter in eine Vogelpflegestation gebracht werden.

Wesentlich schwieriger wird es, wenn das verletzte Tier die Flucht ergriffen hat. Dann übernimmt der Wildhüter, bei Bedarf mit der Unterstützung von Jägern oder weiteren Wildhütern, die Nachsuche. Dabei kommt ein ausgebildeter Hund zum Einsatz.

Meldepflicht bei Fallwild
Alle verletzten und toten Wildtiere gelten als Fallwild und fallen somit unter die Meldepflicht. Dies bedeutet, dass auch ein Wanderer, der im Wald auf eine tote Gämse trifft, dies melden muss. Strafbar macht man sich jedoch auch bei einem Unfall mit einem Wildtier nicht und sollte ein Schaden am Fahrzeug entstanden sein, so übernimmt diesen in der Regel die Autoversicherung. Dafür muss aber eine Bestätigung des Wildhüters oder der Polizei vorgewiesen werden. Begeht man Fahrerflucht, macht man sich nicht nur strafbar, sondern kann sich auch das Geld der Versicherung abschminken.

«Grundsätzlich wird Fallwild sehr zuverlässig gemeldet», sagt Walter Kunz. Es könne sein, dass er innert zehn Minuten mehrere Meldungen zum gleichen Unfall bekomme. Schwierig hingegen sei es, wenn es Menschen gebe, die dem verletzten Tier helfen möchten und sich ihm nähern. So sei er auch schon an eine Unfallstelle gekommen, an der ein verletzter Fuchs gestreichelt wurde. «Damit begeben sich die Menschen in Gefahr und setzen das «Tier unnötigem Stress aus.»


«WENN\\'S KRACHT – WAS TUN?»

1. Warnblinker einschalten und anhalten.
2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
3. Polizei oder Wildhüter benachrichtigen (Tel. 117).
4. Sich dem Wildtier auf keinen Fall nähern. Wildtiere sind Fluchttiere und haben so extremen Stress. 5. Auf Polizei oder Wildhüter warten.

PD


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