Die Saanen Bank spricht über Pensionsplanung

  18.05.2018 Saanen, Wirtschaft

Der Start in den dritten Lebensabschnitt muss rechtzeitig und nach den individuellen Bedürfnissen geplant werden, denn die Pensionierung bringt viele Veränderungen mit sich. Ein neuer Tagesablauf, neue Freiheiten, eine Veränderung im Beziehungsnetz und vor allem veränderte Einkommensverhältnisse. Aus diesem Grund lud die Saanen Bank letzte Woche zum Informationsanlass Pensionsplanung ein.

Rund 70 interessierte Personen nahmen am Informationsanlass der Saanen Bank zum dritten Lebensabschnitt teil. Adrian Friedli, Leiter Privatkunden, lieferte in einem ersten Teil einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften des Schweizerischen Vorsorgesystems. Die 1948 eingeführte AHV (1. Säule) sowie die Pensionskassen (2. Säule) stehen vor grossen Herausforderungen. Im Kanton Bern ist im Jahr 2030 jeder dritte Einwohner Rentner. Dies wird vor allem die AHV (1. Säule) vor grössere Probleme stellen.

AHV (1. Säule) – Gut berechnet in die Frühpensionierung
Die Maximalrente der AHV liegt momentan bei Fr. 2 350.– pro Monat (Minimum Fr. 1 175.–). Bei Ehepaaren dürfen die beiden Einzelrenten zusammen nicht mehr als 150 % der Maximalrente für Alleinstehende betragen, sie erhalten also monatlich maximal Fr. 3 525.–. Die Maximalrente erhält, wer zwischen dem 21. und 65. Lebensjahr (Frauen: 21. bis 64. Lebensjahr) lückenlos Beiträge in die AHV eingezahlt hat. Adrian Friedli zeigte auch auf, mit welchen Kürzungen bei einer Frühpensionierung gerechnet werden muss. Wird die AHV zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen, hat das eine Kürzung der Beiträge von 13.6 % zur Folge. Nicht vergessen werden dürfen vor allem auch die Beiträge für Nichterwerbstätige bei einer Frühpensionierung. Auch ein Aufschub des AHV-Bezugs ist möglich. Werden die Beiträge erst fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Alter bezogen, erhöht sich die Rente um 31.5 %.

Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) – keine Angst vor einem Kapitalbezug
In einem zweiten Teil informierte Simon Graa, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Vorsorge der Saanen Bank, über die Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule). Dient die AHV der Existenzsicherung, sichert die BVG-Vorsorge die gewohnten Lebenshaltungskosten. Das gesetzliche Ziel ist, mit der AHV und dem BVG zusammen ca. 60 % vom bisherigen Lohn eines Pensionärs zu erreichen. Mit der beruflichen Vorsorge wird jedoch nicht nur fürs Alter gespart, sondern auch eine allfällige Hinterlassenen- und Invalidenrente versichert. Dieser versicherte Lohn ergibt sich aus dem aktuellen Lohn minus dem Koordinationsabzug (gesetzlich festgelegt, momentan Fr. 24 675.–). Simon Graa empfahl, diesen versicherten Lohn gut zu prüfen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung sollte der Koordinationsabzug entsprechend gekürzt werden. Bei einer 50 %-Anstellung sollte der Koordinationsabzug halbiert werden. Bei einer saisonalen halbjährigen Tätigkeit muss der versicherte Lohn aufs ganze Jahr hochgerechnet werden, um bei einem Leistungsfall korrekt versichert zu sein. In der Pensionskasse muss bei einer Frühpensionierung einiges beachtet werden, da in den letzten fünf Jahren des Berufslebens knapp ein Viertel des gesamten Alterskapitals angespart wird. Versicherte können bei vielen Pensionskassen wählen, ob sie sich das angesparte Vorsorgekapital als Rente oder als Kapital auszahlen lassen möchten. Möglich ist auch eine Mischform aus Kapital- und Rentenbezug. Anhand mehrerer Beispiele zeigte Simon Graa auf, dass ein wohlüberlegter und gut geplanter Kapitalbezug sehr interessant sein kann. Die wichtigsten Vorteile sind Steuereinsparungen, die Möglichkeit der testamentarischen Regelung von nicht verbrauchtem Kapital und eine hohe finanzielle Flexibilität. Selbstverständlich muss immer die individuelle Situation beurteilt werden. Die mediale Angstmacherei vor einem Kapitalbezug fand er übertrieben.

Freie Vorsorge (Säule 3a) – Wertschriftenlösung als interessante Alterative zur Kontolösung
Zum Schluss gab Marc Abegglen, Kundenberater in der Saanen Bank Filiale Gstaad, einen Überblick über die Freie Vorsorge (Säule 3a). Ab dem 18. Lebensalter können alle in der Schweiz steuerpflichtigen Arbeitnehmer und selbstständig erwerbenden Personen in die Freie Vorsorge einzahlen. Die Einzahlung ist bis zum 70. Lebensjahr möglich. Die Saanen Bank bietet neben der Kontolösung auch interessante Wertschriftenlösungen an. Die Vorteile gegenüber der Kontolösung sind langfristig bessere Renditen. Wer die Kursrisiken scheut, kann sich für eine defensive Strategie bei der Wertschriftenlösung mit tiefem Aktienanteil entscheiden oder nur einen Teil seines Vermögens investieren. Die hohe Flexibilität erlaubt jederzeit, die Anlagen zu reduzieren, ganz zu verkaufen oder weiter aufzustocken.

Pensionsplanung bei der Saanen Bank
Nach gut eineinhalb Stunden war klar, dass das Thema Vorsorge und Pensionsplanung ein sehr individuelles Thema ist. Es gibt keine allgemeingültigen Ratschläge oder Strategien. Marc Abegglen betonte zum Schluss, dass es deshalb wichtig sei, sich aktiv und rechtzeitig auf den dritten Lebensabschnitt vorzubereiten und die Pensionierung in jeder Hinsicht optimal zu planen. Ein Weg, sich optimal vorzubereiten, sei, eine Pensionsplanung bei der Saanen Bank in Anspruch zu nehmen. In umfassenden Beratungsgesprächen würden individuelle Lösungen gemeinsam erarbeitet. Im Anschluss an den Informationsanlass wurde im Landhaus in Saanen für alle Anwesenden ein feiner Apéro serviert.

SAANEN BANK


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