Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung

  19.06.2018 Gemeinde

Freitag, 15. Juni 2018, 20 Uhr, Hotel Landhaus, Saanen
Vorsitz:
Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Armando Chissalé, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: Matthias Reichenbach und Beat Mösching
Anwesende Stimmberechtigte: 67 oder 1,59 % (42 = 1 %)

Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Louis Lanz, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eröffnet die ordentliche Gemeindeversammlung.

Geschäfte

1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2017 mit einem Aufwand Gesamthaushalt von Fr. 88 964 146.54, einem Ertrag Gesamthaushalt von Fr. 90 593 311.69 und einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von Fr. 1 629 165.15

2. Wohnhaus «Daheim» Saanen, Umbau und Sanierung: Investitionskredit
a) Genehmigung eines Investitionskredits von Fr. 1 725 000.– für den Umbau des Wohnhauses «Daheim»
b) Bewilligung der Entnahme von Fr. 200 000.– aus der Spezialfinanzierung «Rüegg-Honegger zur Verbilligung von Mietzinsen» und Senkung des Anlagewertes

3. Autodrehleiter für Feuerwehr, Neuanschaffung:
Investitionskredit

Bewilligung eines Investitionskredites von Fr. 1,15 Mio. zur Neuanschaffung einer Autodrehleiter für die Feuerwehr
Saanen z.L. Spezialfinanzierung

4. Verschiedenes
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäfte geprüft und ist in ihrem Bericht vom 11. Juni 2018 zum Schluss gelangt, dass diese vorbehaltlos den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt werden können. Beim Traktandum Jahresrechnung wünscht die GPK, dass der Nachkredit Umfahrungsstrasse Saanen von Fr. 3 573 602.– der Bevölkerung erläutert wird. Die im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.

Verhandlungen

1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2017 mit einem Aufwand Gesamthaushalt von Fr. 88 964 146.54, einem Ertrag Gesamthaushalt von Fr. 90 593 311.69 und einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von Fr. 1 629 165.15 (siehe Tabelle 1).

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1 629 165.15 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 734 800.–, womit die Besserstellung Fr. 894 365.15 beträgt. Dieses Ergebnis fällt ausschliesslich in die spezialfinanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall. Der Allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der systembedingten zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 10 096 051.68 ausgeglichen ab. Dieses Ergebnis ist hauptsächlich auf die sehr erfreulichen Steuererträge zurückzuführen, welche z.T. deutlich über den budgetierten Erwartungen eingegangen sind.

Die wichtigsten Geschäftsfälle:

Steuererträge
– Die Grundstückgewinnsteuern fielen um Fr. 5 465 000.– höher aus als erwartet. Einige Liegenschaftsverkäufe mit sehr hohen Verkaufspreisen führten zu diesem ausserordentlich erfreulichen Ergebnis.
– Die Einkommenssteuern fielen gegenüber dem Budget ebenfalls um Fr. 3 263 000.– höher aus als erwartet, gegenüber der Rechnung 2016 resultierte jedoch ein Minderertrag von Fr. 2 700 000.–. Die Vermögenssteuern weisen gegenüber dem Budget einen Mehrertrag von Fr. 686 000.– auf, gegenüber der Rechnung 2016 einen Minderertrag von Fr. 1 550 000.–.
Grund für diese hohen Unterschiede sind die im Jahr 2016 erfolgten hohen Nachzahlungen aus Steuerveranlagungen der Vorjahre, welche einerseits im Jahr 2016 zu erhöhten Erträgen führten und daraus folgend nun die einzelnen Veranlagungen entsprechend höher ausfallen.

– Bei den Gewinnsteuern der juristischen Gesellschaften resultiert gegenüber dem Budget ein Mehrertrag von Fr. 1 163 000.– und gegenüber dem Vorjahr ein solcher von Fr. 1 328 000.–.
– Die Liegenschaftssteuern generieren mittlerweile über Fr. 6 000 000.–. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Bautätigkeit in der Gemeinde Saanen nach wie vor ein sehr hohes Niveau ausweist.
Abschreibungen/Wertberichtigungen
– Das im Jahr 2016 gezeichnete Aktienkapital der Bergbahnen Destination Gstaad AG wurde auf 1 Franken wertberichtigt (Belastung Erfolgsrechnung mit Fr. 3,99 Mio.).

Investitionen
Die Nettoinvestitionen betrugen Fr. 22 775 815.60 (budgetiert = Fr. 29 789 000.–), was einem Realisierungsgrad von 76,45 % entspricht.

Grösste Investitionsausgaben:
– Sozialdienst Saanenmöser, Sanierung Gebäudehülle: Fr. 734 704.35
– HPS Gstaad, Erweiterung: Fr. 782 868.60
– Gemeindestrassen (total): Fr. 1 832 153.50
– Wasserversorgung (total): Fr. 1 131 438.15
– Sportzentrum Gstaad, Sanierung/Erweiterung: Fr. 9 000 000.–
– Bergbahnen Destination Gstaad AG: Fr. 4 083 965.–
– Flugplatz Saanen, Infrastrukturanlagen: Fr. 3 000 000.– Die Nettoinvestitionen konnten vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden, der Finanzierungsüberschuss beträgt Fr. 736 175.07 (siehe Tabelle 2).

Bilanz (siehe Tabelle 3)
Nachkredite: Alle 2017 notwendigen Nachkredite betrafen entweder gebundene Ausgaben oder lagen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Stimmberechtigten haben demnach keine Nachkredite zu genehmigen.

Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2017 weist folgende Geldflüsse aus (siehe Tabelle 4).
Die Geldflussrechnung zeigt auf, dass Ende 2017 im Vergleich zum Vorjahr ca. Fr. 1,88 Mio. weniger an flüssigen Mitteln zur Verfügung standen. Im Vergleich zu Ende 2015 sind insgesamt Fr. 4,8 Mio. an Mitteln abgeflossen. Die Geldflussrechnung legt damit dar, dass die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv eingesetzt und nicht etwa «gehortet» werden.

Finanzkennzahlen (siehe Tabelle 5)

Da das neue Rechnungsmodell (HRM2) 2016 eingeführt wurde, kann der 5-Jahresdurchschnitt erst im Jahr 2020 dargestellt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Jahresrechnung 2017 wie folgt (siehe Tabelle 6).
Beschluss: Ohne Wortmeldungen genehmigen die Stimmberechtigten die Jahresrechnung 2017 einstimmig.

2. Wohnhaus «Daheim» Saanen, Umbau und Sanierung: Investitionskredit
a) Genehmigung eines Investitionskre dits von Fr. 1 725 000.– für den Umbau des Wohnhauses «Daheim».
b) Bewilligung der Entnahme von Fr.  200 000.– aus der Spezialfinanzierung «Rüegg-Honegger zur Verbilligung von Mietzinsen» und Senkung des Anlagewertes.

Das Wohnhaus «Daheim» an der Dorfstrasse 39 in Saanen wurde vor vielen Jahren als Altersheim, später als Asylbewerberunterkunft und zuletzt als Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten genutzt. Die Liegenschaftskommission und der Gemeinderat erachten es als lohnenswert, das Gebäude auch seiner Lage wegen zu erhalten. Somit kann weiterhin Wohnraum für ortsansässige Personen angeboten werden.
Das «Daheim» liegt einerseits im Perimeter des national geschützten Ortsbilds von Saanen (ISOS) und ist andererseits im Inventar der Kantonalen Denkmalpflege als «erhaltenswert» eingestuft. Dadurch ergeben sich Vorgaben bezüglich der Lage und der Eingriffstiefe, welche es einzuhalten gilt. Weiter befindet sich das Haus im Geschäftsgebiet nach Art. 14 des Baureglements der Einwohnergemeinde Saanen. Demnach sind die Sockelgeschosse ganzjährig ausschliesslich als Geschäftslokale zu nutzen.

Umbau des Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus mit Geschäftslokal
Der ursprüngliche Teil der Hauptfassade wie auch ein Teil der Innenwände werden erhalten. Das ganze Bauwerk erhält ein neues Fundament. Der Gebäudegrundriss wird leicht vergrössert und die Westfassade wird begradigt. Der Dachschlepper westseitig wird erhalten und die Dachlukarne ostseitig leicht vergrössert. Die Gebäudehülle wird praktisch komplett ersetzt. Die Gebäudetechnik wird rundum erneuert. Der Fernheizungsanschluss bleibt erhalten.
Raumprogramm
EG: Geschäftslokal ca. 51 m2 sowie Nebenflächen ca. 65 m2 (Keller, Waschküche, Technik, Skiraum)
OG: 5-Zimmerwohnung ca. 110 m2
DG: 5-Zimmerwohnung ca. 110 m2

Baukosten
Total Grundstück Fr. 2 500.–
Vorbereitungsarbeiten Fr. 111 500.–
Gebäude Fr. 1 483 000.–
Umgebung Fr. 40 000.–
Baunebenkosten Fr. 88 000.–
Gesamttotal Fr. 1 725 000.–

Mietzinse (siehe Tabelle 7)
Diese Mietzinse der Wohnungen enthalten die Vergünstigung durch eine einmalige Entnahme von Fr. 200’000.-- aus dem Legat Rüegg-Honegger. Zusätzlich erhalten die Mieter, je nach persönlicher Einkommens- und Vermögenssituation, eine monatliche Mietzinsverbilligung.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt: a) Genehmigung eines Investitionskredits von Fr. 1 725 000.– für den Umbau des Wohnhauses «Daheim».
b) Bewilligung der Entnahme von Fr. 200 000.– aus der Spezialfinanzierung «Rüegg-Honegger zur Verbilligung von Mietzinsen» und Senkung des Anlagewertes.

Beschluss: Der Souverän bewilligt nach kurzer Diskussion, den Investitionskredit von Fr. 1 725 000 für den Umbau des Wohnhauses «Daheim» mit grossem Mehr gegen zwei Neinstimmen.
Die Entnahme von Fr. 200 000 aus der Spezialfinanzierung «Rüegg-Honegger zur Verbilligung von Mietzinsen» zur Senkung des Anlagewerts lehnt der Souverän mit 25 Ja- gegen 25 Neinstimmen ab.

3. Autodrehleiter für Feuerwehr, Neuanschaffung:
Investitionskredit

Bewilligung eines Investitionskredites von Fr. 1,15 Mio. zur Neuanschaffung einer Autodrehleiter für die Feuerwehr Saanen z.L. Spezialfinanzierung

Die Gemeinde Saanen verfügt über drei Löschzüge, die in der weitläufigen Gemeinde für den Schutz der Bevölkerung zuständig sind. Die Feuerwehr ist gemäss den Vorgaben der zuständigen kantonalen Feuerwehrinstanz der Gebäudeversicherung Bern (GVB) organisiert und entsprechend den Mindestanforderungen auch materiell ausgerüstet, sie verfügt jedoch über kein eigenes grosses Rettungsgerät wie z. B. eine Autodrehleiter (ADL). Solche sogenannten Hubrettungsfahrzeuge werden für Personenrettungen bei Gebäudebränden, zur Unterstützung der Sanität bei medizinischen Notfällen in oberen Stockwerken oder zur Unterstützung der Brandbekämpfung in der Höhe eingesetzt.
Aktuell muss die Feuerwehr bei Bedarf jeweils die ADL aus dem benachbarten Château-d’Oex anfordern. Aufgrund der benötigten Aufgebots- und Anfahrtszeit von mindestens 30 Minuten kann die ADL aus Château-d’Oex im Einsatzgebiet der Feuerwehr Saanen nicht innerhalb der von der GVB vorgegebenen Interventionsfrist von 10 bis 15 Minuten eingesetzt werden. Ohne eigene ADL können somit im Brandfall Personenrettungen oft nicht zeitverzugslos und ausreichend effizient sichergestellt werden.
Das bestehende Manko soll mit der Beschaffung einer eigenen ADL behoben werden. Die neue ADL soll primär im Saanenland, regional aber auch im Obersimmental eingesetzt werden, und aus diesem Grund auch in das Konzept grosse Rettungsgeräte des Kantons Bern der GVB aufgenommen werden. Zwischen der GVB und den entsprechenden Feuerwehren wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, diese enthält Vorgaben für die Beschaffung und den Betrieb (Einsatz) des stationierten Hubrettungsfahrzeuges. Die Beschaffung und der Betrieb der Hubrettungsfahrzeuge wird durch die GVB teilweise mitfinanziert.

Anforderungen an die neue Autodrehleiter
Eine ADL wird – dies entgegen der landläufigen Meinung – nicht nur bei Ereignissen in Hochhäusern eingesetzt. In der Regel erfolgt der Einsatz bei Rettungs- oder Löscheinsätzen sowie bei technischen Hilfeleistungen auch dann, wenn sich die Einsatzstelle nur wenige Meter über Terrain befindet und ein alternativer Rettungsweg für die Einsatzkräfte nicht gegeben ist. Gegenüber dem Einsatz einer herkömmlichen Handschiebe- oder Anhängeleiter bietet der Einsatz einer ADL entscheidende Vorteile:
– weniger Einsatzkräfte erforderlich für die Bereitstellung und den Betrieb,
– wesentlich grössere Reichweite,
– massiv erhöhte Arbeits- und Betriebssicherheit,
– gleichzeitige Rettung von mehreren Personen möglich (Mehrpersonenrettungskorb).

Die zu beschaffende ADL soll auf einem handelsüblichen, allradgetriebenen und wendigen dreiachsigen LKW-Fahrgestell aufgebaut sein und über einen Leiteraufbau der neusten Generation verfügen. Damit den regional typischen Gebäude- und Dorfstrukturen sowie den teilweise engen Platzverhältnissen in den Dorfkernen ausreichend Rechnung getragen werden kann, soll die Leiter über einen Gelenkteil an der Leiterspitze verfügen. So können auch Einsatzstellen auf der Gebäude- bzw. Dachrückseite erreicht werden. Der Rettungskorb soll mit Zusatzgeräten wie z.B. einer Norm-Krankentrage zum Liegentransport von geretteten Personen, einem Wasserwerfer für die Brandbekämpfung oder einer Universalsäule für die Befestigung von Seilen zur Absturzsicherung von Feuerwehrangehörigen bei Arbeiten auf einem Dach ausgestattet werden können.
Stationiert wird die neue ADL sodann im neuen Feuerwehrmagazin in Gstaad sein.

Beschaffungsverfahren
Die ADL wird in einem offenen Verfahren gemäss den einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen beschafft. Zur Erarbeitung eines bedarfsorientierten Pflichtenhefts sowie für die Erstellung von entsprechenden Ausschreibungsunterlagen hat der Gemeinderat von Saanen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Der Gemeinderat hat die Ausschreibungsunterlagen an seiner Sitzung vom 20. März 2018 genehmigt und zur Publikation freigegeben.
Die eingehenden Angebote werden von der vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe derzeit ausgewertet. Die Arbeitsgruppe wird dem Gemeinderat gestützt auf die Ergebnisse der Angebotsbewertung zu gegebener Zeit einen entsprechenden Vergabeantrag unterbreiten. Unter Vorbehalt der Genehmigung des für die Beschaffung der ADL erforderlichen Investitionskredits durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat den Auftrag zur Lieferung der neuen ADL an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilen. Die Auslieferung des neuen Einsatzfahrzeuges an die Feuerwehr ist im vierten Quartal 2019 vorgesehen.

Investitionskosten
Für die Beschaffung der neuen Autodrehleiter ist mit folgenden Investitionskosten zu rechnen (siehe Tabelle 8). Wie in der Tabelle erwähnt, wird die Beschaffung der ADL durch die GVB mitfinanziert. Im Rahmen einer Erhöhung der jährlichen Betriebsbeiträge finanziert die GVB 50 % der Brutto-Investitionskosten, wobei der von der GVB übernommene Kostenanteil über 20 Jahre verteilt an die Gemeinde Saanen ausbezahlt wird.
Folgekosten: Die Anschaffung dieser Autodrehleiter verursacht in den nächsten 20 Jahren Folgekosten von Fr. 57 500.– im Jahr.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt: Bewilligung eines Investitionskredites von Fr. 1,15 Mio. zur Neuanschaffung einer Autodrehleiter für die Feuerwehr Saanen z.L. Spezialfinanzierung.
Beschluss: Die Stimmberechtigten bewilligen diskussionslos und einstimmig einen Investitionskredit von Fr. 1,15 Mio. zur Neuanschaffung einer Autodrehleiter für die Feuerwehr Saanen z. L. Spezialfinanzierung.

4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Unter Verschiedenes erfolgen keine Wortmeldungen.

Das abgelesene Beschlussprotokoll wird einstimmig genehmigt.

Schluss der Versammlung: 20.55 Uhr.

Gemeindeversammlung von Saanen

Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungsdirektor: A. Chissalé


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote