Bauen ausserhalb der Bauzone mobilisiert nach wie vor

  10.07.2018 Region

Im Mittelpunkt des Gemeindeworkshops 2018 der Volkswirtschaft Berner Oberland standen die Entwicklungen in Sachen Bauen ausserhalb der Bauzone sowie die BSIG-Weisung 2015 über die Ausscheidung von Gewässerräumen.

Über 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden im Berner Oberland informierten sich am Gemeindeworkshop aus erster Hand. Dr. Maria Lezzi, Direktorin des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE, wies in ihrem Referat darauf hin, dass der Kanton Bern von den Regelungen überdurchschnittlich betroffen ist. Über 37% – das sind über 40 000 Gebäude mit Wohnnutzung – stehen ausserhalb der Bauzone. Damit sei Bern der absolute Spitzenreiter und es verwundere deshalb nicht, dass im Berner Oberland die Wogen um die Umsetzung der neuen Gesetzgebungen besonders hochgingen. Die Referentin schätzt die Situation im Berner Oberland nach Inkrafttreten der Korrektur der Bewilligungspraxis im Kanton Bern als «okay» ein. «Die Bewilligungspraxis des Kantons ist nicht zu streng», so Lezzi. Im ARE sei man sich bewusst, dass nicht alle Kantone im gleichen Ausmass betroffen seien. Man wolle auch zukünftig die regionalen Begebenheiten in der Gesetzgebung berücksichtigen. «Aber einfach nichts zu tun, ist keine Option», sagte Lezzi. Eine Lockerung des Trennungsgrundsatzes zwischen Baugebiet und nicht Baugebiet sei seitens ARE nicht verhandelbar.

Herausforderungen und aktuelle Themen
Was das auf Kantonsebene bedeutet, führte Dr. Daniel Wachter, Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumordnung im Kanton Bern (AGR), weiter aus. «98% der Bauverfügungen im Kanton Bern werden positiv beantwortet», so Wachter. Er stellte die gängige Praxis und die Handlungsleitlinien des AGR vor. Die grössten Herausforderungen für die Zukunft sieht Wachter in der Vereinbarkeit von nationalem Recht und regionalen Bestimmungen sowie in den Wechselwirkungen zwischen einem dynamischen Strukturwandel und bestehendem Recht. Auch die Sicherstellung des Vollzugs der neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Baupolizei und illegales Bauen seien aktuelle Themen, die das AGR beschäftigen.

Alle müssen hinter dem Gesetz stehen
Den Themenblock «Bauen ausserhalb der Bauzone» beschloss Martin Künzi, Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli. Seinen Amtskolleginnen und -kollegen unterliegt die Ausführung der zuvor behandelten Bestimmungen. «Die Lage im Berner Oberland hat sich etwas entspannt», so Künzi. Für den Regierungsstatthalter ist es wichtig, dass seine Behörde über einen klaren Handlungsspielraum verfügt. Dafür werde er sich auch weiterhin einsetzen. Die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung könne nur funktionieren, wenn alle Ebenen hinter dem Gesetz stünden, so Künzi. «Im Einzelfall müssen wir dem Bürger genau erklären können, warum sein Gesuch nicht bewilligt werden kann.»

Viele Fragen beim Gewässerraum
In einem zweiten Teil widmete sich Damian Stoffel, Leiter Bereich Hochwasserschutz Oberingenieurkreis I, der Umsetzung der BSIG-Weisung 2015. Dabei geht es um die Ausscheidung der Gewässerräume. Diese hat auf Gemeindeebene bis zum 31. Dezember 2018 zu erfolgen. Ziel der auf Bundesebene im Gewässerschutzgesetz und in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Richtlinien ist es, Renaturierungsmassnahmen zu fördern, eine extensive Nutzung des Gewässerraumes sicherzustellen und die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung zu mildern. Zahlreiche Gemeinden beschäftigen sich derzeit mit der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Dass bei der Ausscheidung der Gewässerräume aber noch lange nicht alle offenen Fragen geklärt sind, zeigte Grossrat und Bergbauer Ernst Wandfluh auf. Gerade Landwirte seien als Grundeigentümer oft von den neuen Richtlinien betroffen. Aber auch innerhalb von dicht besiedeltem Gebiet könne die Umsetzung einschneidende Auswirkungen haben. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Erarbeitung des Gewässerraums durch die Gemeinden unter Einbezug der Landwirtschaft erfolge und insbesondere auch innerhalb der Bauzonen genau geprüft werde, wie der Handlungsspielraum am besten erhalten bleiben könne.

PD VOLKSWIRTSCHAFT BERNER OBERLAND


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