Verschärftes Feuerverbot im Saanenland

  31.07.2018 Saanen, Gsteig, Lauenen

Im Saanenland gilt bis auf Weiteres ein Verbot von Feuerwerk und offenen Feuern. Unter das Verbot fallen auch 1.-August-Feuer und Höhenfeuer. Erlaubt bleiben Lampions- oder Fackelumzüge im Siedlungsgebiet sowie das Grillieren im Garten. Die Massnahmen gelten bis auf Widerruf.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Regionale Führungsorgan in Absprache mit den Gemeinden, der Feuerwehr und dem Regierungsstatthalter für die Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen folgendes beschlossen:
1. Generelles Verbot von Feuerwerk
2. Generelles Verbot von Feuer in Wald- und Waldesnähe (Abstand mindestens 200 Meter)
3. Generelles Verbot von 1.-August- und Höhenfeuern
Erlaubt bleiben das Grillieren im Garten und die Durchführung von Fackelund Lampionsumzügen im Siedlungsgebiet.

Verbot gilt bis auf Widerruf
Die öffentlichen Feuerstellen sind gesperrt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäss Ortspolizei-Reglementen das private Abbrennen von Feuerwerken nach dem 1. August bewilligungspflichtig ist.

Schärfere Bestimmungen der kantonalen Behörden haben Vorrang. Obgenannte Massnahmen gelten ab sofort bis auf Widerruf.

Bei Fragen stehen die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen zur Verfügung.
FÜHRUNGSORGAN DER GEMEINDEN SAANEN, GSTEIG, LAUENEN, DIE FEUERWEHRKOMMANDOS UND DER REGIERUNGSSTATTHALTER


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