Waldbrandgefahr im Kanton Bern

  27.07.2018 Kanton

Im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen besteht eine grosse Waldbrandgefahr. Deshalb haben die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für die betroffenen Verwaltungskreise ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Im Berner Oberland ist die Waldbrandgefahr erheblich. Aber auch dort ist Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerk geboten. Im Hinblick auf den 1. August wird die Waldbrandgefahr im Kanton Bern am Montag neu beurteilt.

Die anhaltende Trockenheit in den letzten Tagen hat dazu geführt, dass die Waldbrandgefahr im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen von erheblich auf gross angestiegen ist. In diesen Regionen können Brände leicht entstehen. Zudem ist für das kommende Wochenende kein flächendeckender, anhaltender Regen vorausgesagt. Deshalb haben die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) erlassen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind die vier Verwaltungskreise im Berner Oberland. Es sind dies die Regierungsstatthalterämter Thun, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Obersimmental-Saanen. Die Situation wird am kommenden Montag neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

JUSTIZ- GEMEINDE- UND KIRCHENDIREKTION

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote