Das Feuerverbot ist aufgehoben

  21.08.2018 Region

In den vier Verwaltungskreisen des Berner Oberlands ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Vorsicht ist dennoch geboten.

Die kantonalen und kommunalen Behörden haben entschieden, das am 30. Juli 2018 im «Anzeiger von Saanen» publizierte Feuerverbot aufzuheben, schreibt das Regionale Führungsorgan (RFO) in einer Medienmitteilung.

Feuerwerke sind bewilligungspflichtig
«Sämtliche Feuerstellen stehen somit der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung», heisst es weiter. Feuerwerke seien jedoch unabhängig der Wetterlage in jedem Fall bewilligungspflichtig.

«Das Führungsorgan und die politischen Behörden der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen, die Feuerwehrkommandos sowie der Regierungsstatthalter bedanken sich bei der Bevölkerung für das Verständnis in den vergangenen Tagen und speziell während den 1-August-Feierlichkeiten.

Weiterhin Vorsicht geboten
Obschon das Feuerverbot nicht mehr gelte, sei beim Umgang mit Feuer in Wald und Waldesnähe weiterhin Vorsicht geboten, hält der Kanton in seiner Medienmitteilung fest.

Die kantonale Aufhebung des Feuerverbots gilt nur für die vier Oberländer Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Thun. In den übrigen sechs Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau und Seeland bleibt das Feuerverbot in Kraft; Feuer im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) sind weiterhin verboten. Die Situation werde voraussichtlich am nächsten Freitag neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwache die Waldbrandgefahr laufend.

PD/ANITA MOSER

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise www.be.ch/waldbrandgefahr


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