Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent

  04.09.2018 Wirtschaft

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent. Dieser Satz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung schreibt, ist der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2018 ermittelt wurde, gegenüber dem Vorquartal von 1,51 Prozent auf 1,49 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz betrage somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibe auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinke oder auf über 1,62 Prozent steige. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert habe, ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiere, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stütze, hält der Bundesrat fest. Ferner könnten weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen sei.

PD/ANITA MOSER


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote