Vernehmlassung zur Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

  30.10.2018 Region

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Änderung der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zur Kenntnis genommen. Entsprechend dem Grundsatz der Kostenneutralität will der Bund die Beiträge für Pflegeleistungen im Heimbereich um 6,7 Prozent erhöhen und für die Organisationen der Pflege und Hilfe zuhause um 3,6 Prozent senken. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zeigt sich der Regierungsrat erstaunt, dass die Vorlage nicht auf die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen für die Kantone und Gemeinden eingeht. Hinzu kommt, dass die Lohnentwicklung und die Teuerung bei der Prüfung und Berechnung der Pflegebeiträge nicht berücksichtigt wurden. Diese Mehrkosten gehen zu Lasten der Kantone. Schliesslich ist die vorgesehene Senkung der Beiträge im ambulanten Bereich für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar und sendet ein falsches Signal aus. Denn Bund und Kantone verfolgen seit Längerem die Strategie «ambulant vor stationär». Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause spielen dabei eine wichtige Rolle. So betreuen diese Organisationen nebst älteren Menschen im Rahmen der Langzeitpflege auch zunehmend jüngere Patientinnen und Patienten, die dadurch das Spital früher verlassen können oder erst gar nicht stationär ins Spital müssen.

PD


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote