Frauenstimmrecht nur dank «fremden Richtern»

  13.11.2018 Leserbriefe

Liebe Frauen, sind Sie sich bewusst, wenn Sie am 25. November zur Urne gehen, dass die Appenzellerinnen nur dank «fremden Richtern» in kantonalen Fragen überhaupt abstimmen können? Erst am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990. Was wäre, wenn die Appenzeller (bewusst nur die männliche Form) eine Selbstbestimmungsinitiative lanciert hätten, um die Kantonsverfassung vor die Bundesverfassung zu stellen? Die Appenzellerinnen wären vielleicht noch heute Bürgerinnen ohne Stimmrecht und wären froh um fremde Richter, welche den Fall von aussen beurteilen könnten. Die Selbstbestimmung nach SVP wäre ja sonst immer die Selbstbestimmung der Mächtigen. Dieses Beispiel zeigt doch, dass die Initiative zur Selbstbestimmung am 25. November klar abgelehnt werden muss, schon nur, um den Appenzellerinnen gerecht zu werden.

CHRISTIAN RUDIN, SCHÖNRIED


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