Gemeinde Saanen unterliegt vor Bundesgericht

  21.12.2018 Saanen, Gemeinde

Das Bundesgericht kommt bei einem Bauvorhaben in Saanen zum Schluss, dass Rechtsmissbrauch vorliegt und weist das von der Gemeinde bewilligte Baugesuch ab.

Wie das Bundesgericht schreibt, hatte die Gemeinde Saanen 2012 ein Projekt zum Bau von drei Häusern mit insgesamt zwölf 3- und 4-Zimmerwohnungen im gehobenen/luxuriösen Segment bewilligt. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) habe 2014 eine Beschwerde von Einsprechern gutgeheissen und die Sache zur Prüfung der Vereinbarkeit mit der Regelung zur Begrenzung von Zweitwohnungen zurück an die Gemeinde verwiesen. Nachdem die Bauherrschaft ihr Projekt auf «Nutzung als Erstwohnung» geändert habe, sei die Baubewilligung 2016 erteilt worden unter der Auflage eines im Grundbuch einzutragenden Verbots der Zweckentfremdung als Zweitwohnungen. Die BVE und das Berner Verwaltungsgericht wiesen die Beschwerden der Einsprecher ab.

Bundesgericht weist das Baugesuch wegen Rechtsmissbrauch ab
Das Bundesgericht heisst ihre Beschwerde gut und weist das Baugesuch ab. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts sei «von Amtes wegen zu prüfen, ob konkrete Indizien vorliegen, welche die Möglichkeit einer Nutzung des Bauvorhabens als Erstwohnung unrealistisch erscheinen lassen», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 3. Dezember. Das Zweitwohnungsgesetz erlaube es, die im Grundbuch eingetragene Beschränkung zur Nutzung als Erstwohnung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu sistieren, was das Risiko erhöhe, dass die Bauherrschaft von vornherein auf diese Möglichkeit setzen könnte. Das Bundesgericht habe in früheren Urteilen verschiedene Indizien genannt, die bei der Prüfung eines all- fälligen Rechtsmissbrauchs zu berücksichtigen seien. «Es konkretisiert diese im aktuellen Entscheid weiter und kommt zum Schluss, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegt», hält das Bundesgericht fest. «Obwohl die hier streitigen Wohnungen ursprünglich als Zweitwohnungen konzipiert wurden, blieben die Baupläne unverändert. Sie entsprechen vom Zuschnitt und der Infrastruktur her (u.a. Wellnessbereich, Dampfbad und Jacuzzi) Ferienwohnungen des gehobenen Standards.» Aufgrund des voraussichtlichen Preises kämen sie nur für wohlhabende Personen in Betracht, wobei sie für Erstwohnungen im gehobenen Segment klein dimensioniert seien (3-Zimmer-Wohnungen mit rund 70 m2). Die Wohnungen würden oberhalb von Saanen in einem Gebiet liegen, wo sich vor allem Zweitwohnungen befänden; die Bewohner seien auf ein Auto angewiesen.

An Erstwohnungen bestehe in Saanen kein Mangel, auch nicht an Wohnungen im gehobenen/luxuriösen Segment. «Nach Schätzung der Gemeinde stehen 10 bis 15 solche Wohnungen leer und 13 bis 18 weitere sind im Bau oder bewilligt», heisst es weiter. Gleichzeitig stagniere die Wohnbevölkerung von Saanen seit Jahren. Das Vorhaben, die zwölf Wohnungen als neue Erstwohnungen des gehobenen/luxuriösen Segments zu vermarkten, erscheine damit unrealistisch. Seit 2012 sei es der Bauherrschaft denn auch nicht gelungen, auch nur eine Wohnung ab Plan an Ortsansässige zu verkaufen.

PD/ANITA MOSER


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