Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung

  11.12.2018 Saanen, Politik

Freitag, 7. Dezember, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen

Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Armando Chissalé, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: Roger Kohli und Matthias Moser
Anwesende Stimmberechtigte: 119 oder 2.83 % (42 = 1 %)

Louis Lanz begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Gäste herzlich und eröffnet die ordentliche, letzte Gemeindeversammlung des Jahres 2018.

Geschäfte

1. Finanzplan 2019–2023
Orientierung über Ergebnisse des Finanzplans der Jahre 2019–2023

2. Budget 2019
Genehmigung Budget 2019, Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze

3. Schulsozialarbeit: definitive Ein
führung ab 1. August 2019

Genehmigung der Einführung der Schulsozialarbeit

4. Verschiedenes

Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäfte geprüft und ist in ihrem Bericht vom 16. November 2018 zum Schluss gelangt, dass die Traktanden ohne Vorbehalte der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Die im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.

Verhandlungen

1. Finanzplan 2019–2023
Orientierung über Ergebnisse des Finanzplans der Jahre 2019–2023

Gemäss Organisationsreglement sind die Resultate des Finanzplans den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Der Finanzplan ist nicht ein Mehrjahresbudget, da mit ihm weder Kredite bewilligt noch Ansprüche auf die Ausführung der darin enthaltenen Vorhaben entstehen. Er dient dem Gemeinderat jedoch als Führungsinstrument und bildet die Grundlage für die Festsetzung der Steueranlagen, Gebührenansätze sowie Prioritäten bei den Investitionsvorhaben.

Steueranlage und Gebührenansätze
Steueranlage: Die finanzielle Lage der Einwohnergemeinde Saanen kann auch für die nächsten Jahre als sehr gesund bezeichnet werden. Da bis heute nach wie vor unklar ist, wie hoch die Mehreinnahmen aus der Neubewertung der amtlichen Werte effektiv ausfallen werden, wurde die Steueranlage im Finanzplan der Jahre 2019–2023 unverändert bei 1,4 belassen. Somit weist der allgemeine Haushalt ab dem Jahr 2020 zwar zu Beginn hohe Ertragsüberschüsse aus, welche jedoch aufgrund der anhaltend hohen Investitionstätigkeit und den daraus entstehenden Abschreibungen sowie aufgrund der stark ansteigenden Abgabe in den kantonalen Finanzausgleich kontinuierlich sinken. Es wird im nächsten Jahr darüber zu befinden sein, ob und falls ja in welchem Umfang eine Senkung der Steueranlage oder andere Massnahmen zur Senkung der Ertragsüberschüsse vorgenommen werden können.
Gebührenansätze: Aufgrund einer kantonalen Empfehlung, wonach die Bestände der Betriebsspezialfinanzierungen in den Bereichen Wasser und Abwasser nicht höher als ein Drittel eines Jahresertrages sein sollten, hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundgebührentarife ab dem Jahr 2019 um jeweils 10 % zu senken. Für die Abfallentsorgung kann sogar eine Tarifsenkung um 20 % erfolgen, da einerseits die AVAG den Preis pro Tonne Hauskehricht ab 2019 reduzieren wird und andererseits das vorhandene Kapital abgebaut werden soll.

Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm sieht für die Jahre 2019–2023 Projekte im Umfang von Fr. 114 Mio. vor. Nebst den sehr hohen Investitionen im allgemeinen Haushalt sind auch umfangreiche Projekte in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser und Abwasser geplant. Zudem stehen bei den Liegenschaften des Finanzvermögens Ausgaben für die Sanierung diverser Liegenschaften an.

Finanzplanergebnisse
Der Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Saanen kann für die kommenden Jahre als sehr gesund bezeichnet werden. Die geplanten Investitionen werden jedoch nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden können, weshalb mit einer weiteren Zunahme der Verschuldung zu rechnen ist. Diese Situation muss vom Gemeinderat bei zukünftig zu fällenden (Investitions-)Entscheiden entsprechend berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat hat den Finanzplan 2019–2023 an seinen Sitzungen vom 23. und 30. Oktober 2018 beraten und verabschiedet.

Die Stimmberechtigten nehmen den Finanzplan 2019–2023 zur Kenntnis.

2. Budget 2019
Genehmigung Budget 2019, Festsetzung
Steueranlagen und Gebührenansätze

Das Budget 2019 rechnet mit folgenden Ergebnissen:

Gesamthaushalt: Fr. –651 607.–
allgemeiner Haushalt: Fr. –271 900.–
Wasserversorgung: Fr. 22 539.–
Abwasserentsorgung: Fr. –315 326.–
Abfallentsorgung: Fr. –86 920.–

Das Budget 2019 basiert auf folgenden Steueranlagen und Gebührenansätzen:

Steueranlagen (Kompetenz Gemeindeversammlung, unverändert): Gemeindesteuern: 1,4 der einfachen Steuer Liegenschaftssteuern: 1,5 % des amtlichen Wertes Feuerwehrersatzabgabe: 4 % der Staatssteuer, maximal Fr. 400.–

Gebührenansätze (Kompetenz Gemeinderat): Wasserzins (Reduktion um 10 %):
– Fr. 14.85 je Belastungswert (BW) für Wohnungen,
– Fr. 0.90 je m³ für Gewerbe nach Wasseruhren Abwassergebühren (Reduktion um 10 %):
– Fr 14.05 je BW (94.61 % des jährlichen Wasserzinses) Abfallgrundgebühren (Reduktion um 20 %):
– Fr. 16.– je Bewohnergleichwert für Private
– 100 % der berechneten Grundgebühr von Fr. 16.– pro BW für das Gewerbe Ein ausführliches Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1,4 für die Gemeindesteuern.
b) Genehmigung Steueranlage von 1.5 ‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern und 4 % der Staatssteuer, max. Fr. 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
c) Genehmigung Budget 2019 bestehend aus:
Aufwand 81 938 859.–
Ertrag 81 287 252.– Aufwandüberschuss –651 607.–

Allgemeiner Haushalt
72 922 032.– 72 650 132.–
Aufwandüberschuss –271 900.–

Wasserversorgung 3 637 126.– 3 659 665.–
Ertragsüberschuss 22 539.–

Abwasserentsorgung 3 613 001.– 3 297 675.–
Aufwandüberschuss –315 326.–

Abfallentsorgung 1 766 700.– 1 679 780.–
Aufwandüberschuss –86 920.–

Beschluss: Ohne Wortmeldungen genehmigen die Stimmberechtigten einstimmig das beantragte Budget 2019 und die Festsetzung der Steueranlagen sowie Gebührenansätze.

3. Schulsozialarbeit: definitive Einführung ab 1. August 2019
Genehmigung der Einführung der Schulsozialarbeit

Die Belastung der Verantwortlichen in der Schule und im Schulumfeld mit sozialen Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern (SuS) hat auch in der Gemeinde Saanen zugenommen. Schulsozialarbeit (SSA) entlastet die Schulen von der Bearbeitung komplexer sozialer Probleme und erheblicher erzieherischer Herausforderungen. Der Kanton Bern hat entsprechende Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit im Volksschulgesetz und der Volksschulverordnung erlassen und unterstützt ein Gemeindeangebot in der Schulsozialarbeit mit einem finanziellen Beitrag.

Die Gemeindeversammlung beschloss am 11. Dezember 2015 die Einführung von Schulsozialarbeit für eine dreijährige Pilotphase (1. August 2016 bis 31. Juli 2019) inkl. Verpflichtungskredit zu Lasten der Erfolgsrechnung. Der Pilot läuft Ende Schuljahr aus und es gilt nun, die Erfahrungen auszuwerten und über die definitive Einführung von SSA Beschluss zu fassen.

Evaluation
Die Evaluation des Projektes wurde im Frühling / Sommer 2018 durch die Steuergruppe durchgeführt, welcher im Pilotprojekt die strategische Verantwortung übertragen wurde. Sie erhob mit einer schriftlichen Befragung der Beteiligten die massgebenden Fakten und Erkenntnisse. Die operative Ausführung der gesamten Umfrage sowie die Aufbereitung aller Daten erfolgte durch das Sozialsekretariat Saanen.

Der Evaluationsbericht «Pilotprojekt Schulsozialarbeit – Schulen Gemeinde Saanen vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2018» liegt in der Version 3 vom 25. September 2018 abschliessend vor, er wurde von Sozialbehörde, Bildungskommission und Gemeinderat verabschiedet.

Umfrage-Ergebnis
Schülerinnen und Schüler (SuS)
An der Umfrage haben 311 Schülerinnen und Schüler (SuS) von der 5. bis 9. Klasse (in einzelnen «Mischklassen» ebenfalls die SuS der 4. Klasse) teilgenommen (Total SuS per 15. September 2017: 610).

Die SSA ist bei über 90 % der SuS bekannt. Das Angebot der SSA wird von über 18 % (56 Fälle) aller SuS genutzt. 73 % der SuS gaben an, dass ihnen das Treffen mit der SSA geholfen hat. Eine grosse Mehrheit der SuS (über ²/3) finden die SSA wichtig und wünschen, dass das Angebot in der bisherigen Form, insbesondere die Präsenz im Schulhaus, auch künftig an ihrer Schule vorhanden ist.

Lehrpersonen und Schulleitungen (LPuSL)
Über 70 % der LPuSL haben an der Umfrage teilgenommen. Die SSA ist bei den LPuSL bekannt (99 %). Das Angebot der SSA soll für die SuS niederschwellig sein (97 %). Schwierigkeiten sollen früh erkannt (94 %) und die Präventionsarbeit der Schulen unterstützt werden (96 %). 85 % der LPuSL erleben die SSA als Unterstützung, 72 % als Entlastung v.a. durch professionelle Beratung bei Schwierigkeiten der SuS mit sich selber, untereinander oder im privaten Umfeld, nicht aber bei Problemen mit den LP. Dafür sei die SL zuständig.

Eine grosse Mehrheit der LPuSL bedauert, dass die im Pilot zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausreichen für Klasseninterventionen (81 %) und Präventionsprojekte (88 %). 71 % wünschen, dass der SSA künftig mehr Stellenprozente zur Verfügung stehen. 95 % der LPuSL befürworten, dass die SSA definitiv eingeführt wird als «Dienstleistung, die auch in der Gemeinde Saanen notwendig und nicht mehr wegzudenken ist».

Fachpersonen und Fachstellen (FuF)
Die FuF unterstützen vorbehaltlos die definitive Einführung der SSA in der Gemeinde Saanen. Ebenfalls einstimmig wird befürwortet, dass die SSA in der Prävention tätig wird und dass sie sich bei Klasseninterventionen einsetzen soll. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen wird auch von den FuF begrüsst.

Schulsozialarbeit (SSA)
Das Leistungsangebot der SSA gemäss Konzept 2015 stösst auf eine höhere Nachfrage als erwartet. Es kann deshalb nicht in allen Teilen umgesetzt werden. Die Präsenz vor Ort in allen Schulhäusern sowie die Erreichbarkeit der SSA muss optimiert werden, damit die angestrebte Niederschwelligkeit und die gewünschten Austauschmöglichkeiten entstehen können. Die ambulanten Schulhäuser müssen in integrierte Schulhäuser umgewandelt werden.

Der mit der herrschenden Nachfrage verbundene Aufwand übersteigt die vorhandenen personellen Ressourcen, d.h. ein Festhalten am Leistungskatalog und am Anspruch auf professionelle SSA bedingt die Aufstockung der Stellenprozente, insbesondere damit der Dienstleistungsbereich Prävention und Früherkennung sowie die dringend gewünschten Klasseninterventionen angeboten und durchgeführt werden können.

Konzept 2015
Gemäss Konzept fördert SSA die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Schule. Sie unterstützt die Lehrpersonen möglichst früh bei der Erkennung und Handhabung von sozialen Problemen, welche den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen gefährden und den Unterricht belasten. Dieser präventive Ansatz soll spätere Kosten vermeiden oder vermindern.

Leistungsangebot und Angebotsempfänger Der Leistungskatalog der Schulsozialarbeit umfasst:
– Beratung und Unterstützung von SuS (Einzelne und Gruppen)
– Beratung und Unterstützung von LPuSL
– Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
– Mitwirkung bei der Früherkennung und Prävention sozialer Probleme
– Informations- und Kooperationsleistungen Vom Kindergarten bis zur 9. Klasse sollen in der Gemeinde Saanen alle vom Angebot profitieren. Das Konzept 2015 gilt bei einer allfälligen definitiven Einführung der SSA weiter, wird aber gestützt auf die Erkenntnisse der Evaluation angepasst.

Organisation: Die Schulsozialarbeit wird dem Ressort «Soziales» angegliedert (Sozialbehörde Saanenland) und unterstellt (Sozialsekretariat Saanen).

Fazit
Seit 1. August 2016 läuft das Pilotprojekt. Das Angebot wird von Angebotsempfängern und Fachinstitutionen begrüsst, genutzt und als notwendig beurteilt. Die definitive Einführung in der Gemeinde Saanen wird von SuS, LPuSL, Fachstellen und Behörden einhellig unterstützt. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen von bisher 0,8 auf neu 1,5 Stellen (inkl. Fachstellenleitung) ist ausgewiesen und begründet aufgrund
• der höheren Fallzahlen (Einzelfälle) von Beratung und Unterstützung von SuS,
• der fehlenden personellen Ressourcen
– für die Beratung und Unterstützung von Gruppen und Klassen
– sowie für die Mitwirkung in der Früherkennung und der Prävention,
• des fehlenden Angebotes von fachspezifischen Therapie- und Beratungsstellen.
Bei einem allfälligen Verzicht auf die SSA gäbe es vor Ort keine Alternative und somit würde wieder eine «sozialberaterische Versorgungslücke» entstehen.

Kosten
Bei der geplanten Stellenerhöhung von 0,8 auf 1,5 Stellen betragen die gesamten wiederkehrenden Kosten pro Betriebs- bzw. Schuljahr aktuell Fr. 210 200.– (Personalkosten Fr. 179 000.– und Betriebskosten Fr. 31 200.–). Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern übernimmt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (Volksschulgesetz VSG Art. 20a sowie Volksschulverordnung VSV Art. 16 ff.) aktuell 10 % der Lohnkosten. Nach Abzug des Kantonsbeitrags verbleiben der Einwohnergemeinde Saanen netto Fr. 192 300.–.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die definitive Einführung von Schulsozialarbeit per 1. August 2019.

Beschluss: Der Souverän bewilligt diskussionslos und einstimmig die definitive Einführung von Schulsozialarbeit per 1. August 2019.

4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).

VGP Walter Heer beantwortet eine hängige Anfrage von Martin Hefti aus der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2016 zum Rückzug der «Überbauungsordnung Nr. 75, Erli, Schönried mit Änderung Zonenplan Nr. 2, Schönried und Änderung Zonenplan und Richtplan Nr. 22, Schönried-Saanenmöser». Die der EWG Saanen auferlegten Gesamtkosten beliefen sich auf Fr. 73 072.–.

Ulrich Schopfer spricht eine Todesanzeige an, wonach eine Person unter vermeidbaren Schmerzen in einem Alters- und Pflegeheim der Gemeinde verstorben sei. GP Toni von Grünigen kann sich mangels Informationen zum konkreten Fall nicht äussern.

Philippe Marmet erkundigt sich nach der Räumung des Feuerwehrmagazins Saanen. GR Thomas Frei kann sich nicht konkret zur Räumung äussern. Er weist jedoch darauf hin, dass der Löschzug Schönried das noch brauchbare Material abgeholt hat.

Aus dem Plenum erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

Das vorgelesene Beschlussprotokoll wird einstimmig genehmigt. Schluss der Versammlung: 20.45 Uhr

Gemeindeversammlungvon Saanen
Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungsdirektor: Armando
Chissalé


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