Kantonale und Schweizerische Volksabstimmungen vom 10. Februar

  29.01.2019 Leserbriefe

Änderung des kantonalen Energiegesetzes:
Das Gesetz von 2012 soll in einzelnen Bereichen verschärft und insbesondere den Mustervorschriften der Kantone angeglichen werden. Die Gemeindekompetenzen sollen erweitert werden, was zu einer Verzettelung der Bauvorschriften führt und der nationalen Harmonisierung zuwiderläuft. Der Einbau von Heizungen mit erneuerbarer Energie soll auch in bestehenden Wohnbauten vorgeschrieben werden. Das 2012 in Kraft getretene Energiegesetz gehört nach wie vor zu den modernsten und strengsten Energievorschriften der Schweiz. Es ist unverhältnismässig, bereits nach sieben Jahren wiederum neue Vorschriften zu erlassen und die Spielregeln zu ändern. Diese Gesetzesrevision führt zu mehr Bürokratie, Wildwuchs statt Harmonie, Sanierungszwänge, Rechtsunsicherheit und höheren Kosten für Hauseigentümer/innen und Mieter/innen. Deshalb NEIN.

Totalrevision Polizeigesetz:
Das revidierte Gesetzt sieht verschiedene Verbesserungen bei der Bekämpfung der Kriminalität vor, insbesondere bei Delikten. Die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden wird optimiert und der administrative Aufwand verringert. Neu sollen die Gemeinden bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeit die Kosten teilweise an die Veranstalter und Gewalttäter/Vandalen weiterverrechnen können. Das revidierte Gesetz bietet mehr Sicherheit und aufgrund weniger Bürokratismus dank neuer Abrechnungsmethoden können Ressourcen für die Kernaufgaben der Polizei und Gemeinde freigemacht werden. Deshalb JA zu dieser Totalrevision.

Zersiedelungsinitiative:
Um die Zersiedelung zu stoppen, soll es Bauzonen nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbaren Bodenqualität ausgezont wird. Hinzu kommen Bestimmungen zur Siedlungsverdichtung, zur staatlichen Förderung nachhaltiger Quartiere und zum Bauen ausserhalb der Bauzonen. Diese Initiative ist nicht durchdacht, überflüssig und unnütz. Durch dieses bürokratische Gerüst werden den Kantonen raumplanerische Freiheiten genommen und Bauzonen ohne jegliche zeitliche Beschränkungen werden eingefroren. Zudem hat die Zweitwohnungsinitiative insbesondere in unserer Region schon einen negativen Einfluss. Das revidierte Raumplanungsgesetz von 2013 enthält bereits griffige Massnahmen gegen eine Zersiedelung und zur Förderung einer Siedlungsentwicklung nach innen. Die Wirkung dieser Revision muss zuerst abgewartet werden, bevor schon wieder neue Gesetze geschaffen werden. Raumplanung ist keine «Hauruck»- Übung. Zusammengefasst ist diese Initiative in jeder Beziehung nicht durchdacht, unnütz, behindert den Fortschritt, die Weiterentwicklung und bringt eine unnötige Verschärfung des geltenden Rechts. Deshalb sage ich NEIN dazu.

WALTER HEER, GSTAAD


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