Schnee und Glatteis auf Trottoirs: Wer bezahlt nach einem Sturz?

  11.01.2019 Schweiz

Bei Glatteis oder Schneematsch ist es schnell passiert. Wer frühmorgens aus dem Haus muss, sollte sich vorsehen. Zwischen sechs und acht Uhr in der Früh geschehen bei winterlichen Verhältnissen die meisten Stolper- und Sturzunfälle. 17 000 sind es pro Saison. Sie verursachen jährlich Unfallkosten von 150 Millionen Franken.

Auswertungen der Suva zeigen, dass ein Sturzunfall wegen Eis oder Schnee 20 Prozent mehr kostet als ein Sturz ohne winterlichen Witterungseinfluss. «Dieser Kostenunterschied liegt in erster Linie an der Schwere der Verletzungen», weiss Peter Andermatt, Statistiker der Suva. Die häufigsten Folgen von Sturzunfällen sind Verstauchungen, Zerrungen und Sehnenrisse. Sind jedoch Eis und Schnee im Spiel, sind oft Brüche die Folge – und diese verteuern die Heilung.

Wer haftet?
Zahlt immer der Unfallversicherer, wenn es zu einem Sturzunfall kommt? Thomas Schweizer, Jurist bei der Suva, präzisiert: «Entscheidend für die Haftung ist nicht nur, wie es zum Unfall kam, sondern auch, wo der Unfall passierte. Verletzt sich jemand zum Beispiel auf einer vereisten Privatstrasse, haftet der Eigentümer. Geschieht der Unfall aber auf einem vereisten Trottoir, haftet der öffentliche Grundeigentümer.» Private wie öffentliche Grundeigentümer sind verpflichtet, die zum Grundstück gehörenden Zufahrten und Gehwege von Schnee und Eis zu räumen und für Sicherheit zu sorgen. Allerdings muss dies «zumutbar und verhältnismässig» sein, schreibt das Gesetz vor. Fallen etwa um vier Uhr morgens grössere Schneemengen, kann vom privaten Hausbesitzer nicht erwartet werden, dass diese bereits eine Stunde später komplett geräumt sind. «Hier ist Augenmass und Verhältnismässigkeit gefragt. Wir empfehlen eine ausreichende Gebäudehaftpflichtversicherung», regt Jurist Schweizer an.

Unfälle verhindern
«Wir platzieren Präventionsbotschaften genau an den Orten, wo Unfälle geschehen können», sagt Raphael Ammann, Kampagnenleiter Stolper- und Sturzunfälle bei der Suva. «In einem Pilotprojekt stellen wir öffentlichen Verkehrsbetrieben kurze Präventionsfilme und Audiospots zur Verfügung, die sie in Bussen auf den Monitoren zeigen können. Diese veranschaulichen den Fahrgästen, wie schnell ein Unfall bei Eisglätte oder Schnee passiert und wie man Sturzunfälle verhindert.»

Die Präventionsfilme und Audiospots werden zurzeit bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben in Luzern, Basel und Zürich eingesetzt. Für den Winter 2019/2020 plant die Suva, die Filme und Audiospots schweizweit interessierten öffentlichen Verkehrsbetrieben verfügbar zu machen.

Tipps der Suva zu Fuss auf Eis und Schnee:
• Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Wetterverhältnisse – beispielsweise im Radio, Internet oder auf der App von Meteo Schweiz.
• Tragen Sie Winterschuhe mit rutschfestem Profil. Die Schuhe müssen gut sitzen.
• Vereiste Treppen sind sehr gefährlich. Halten Sie sich immer am Handlauf fest.
• Kalkulieren Sie genügend Zeit ein, um ans Ziel zu gelangen. Das erlaubt Ihnen, langsam und vorsichtig zu gehen.
• Benutzen Sie, wenn immer möglich, Gehwege, die von Schnee und Eis befreit sind.
• Rutschfest unterwegs: Benutzen Sie bei winterlichen Verhältnissen einen Gleitschutz für Ihre Schuhe.

PD


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