Steuererklärung neu online einreichen und freigeben

  01.02.2019 Kanton

Ab diesem Jahr können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login elektronisch freigeben und Belege direkt während des Ausfüllens hochladen.

Die Einreichefrist der Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbstätigen ist wie immer der 15. März, für selbstständig Erwerbstätige gilt der 15. Mai. Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2018 sind keine Neuerungen zu beachten. Auch die Vergütungs-, Verzugs- und Vorauszahlungszinsen bleiben unverändert.

Seit Januar 2019 können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login elektronisch freigeben. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Zudem können sie Belege schon während des Ausfüllens der Steuererklärung elektronisch hochladen und einreichen – auch mit dem Smartphone. BE-Login-Kunden können diese Vereinfachungen bereits nutzen. Wer noch über kein BE-Login verfügt, kann sich auf www.taxme.ch mit den Login-Daten auf dem Brief zur Steuererklärung registrieren.

PD


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