Weiterhin steht die Sicherheit im Zentrum

  12.03.2019 Sport, Tourismus, Schweiz, Natur

Bereits ab dem 1. Mai gelten für die Outdoorbranche strengere Regeln. Auch Kleinstanbieter sind neu bewilligungspflichtig. Die Bergführer und Outdooranbieter des Saanenlandes stehen hinter diesem Entscheid des Bundesrates.

BLANCA BURRI
Wer in der Schweiz gewerbemässig Abenteuer-Aktivitäten in der Natur anbietet, ist bewilligungspflichtig. Egal ob Bergführer, Kletterlehrer, Schneesportlehrer abseits der Piste oder Wanderleiter, sobald der Anbieter mehr als 2300 Franken pro Jahr mit diesen Aktivitäten verdient, muss er beim Kanton eine Bewilligung beantragten. Damit verbunden sind auch je ein Nachweis für eine mindestens zwei Tage dauernde Weiterbildung im Bereich Sicherheit sowie die Berufshaftpflichtversicherung. Darunter fallen auch Firmen, welche Canyoning, River Rafting, Wildwasserfahrten oder Bungee Jumping anbieten. Eine Zertifizierung durch die Firma Safety in Adventures garantiert, dass diese Outdoor-Unternehmen sicherheitstechnisch auf gleich hohem Level arbeiten.

Neu sind alle bewilligungspflichtig
Durch die Totalrevision, welche Ende Januar beschlossen wurde, gibt es unterschiedliche Anpassungen. Die wichtigste ist wohl, wie oben erwähnt, dass die Kleinstanbieter seit der Einführung des Gesetzes vor acht Jahren von der Bewilligungspflicht ausgenommen waren. Dies wird sich am kommenden 1. Mai ändern, wenn dieses Mindesteinkommen wegfällt.

Branche steht hinter Gesetz
Aus Sicht des Bergführervereins Lenk-Gstaad ist die Verschärfung des Gesetzes eine gute Sache. «Wenn jemand keine Routine hat, sondern nur zweioder dreimal pro Jahr Gäste führt, ist das gefährlich», ist Armin Oehrli, Bergführer von Gstaad, überzeugt. Seine Berufskollegen Ueli Hauswirth, Arnold Hauswirth und Peter Sollberber, Präsident des Bergführervereins, pflichten ihm bei. Simon Bolton vom Alpinzentrum Gstaad bringt einen weiteren Aspekt zur Sprache: «Dadurch müssen ausländische Führer sich in der Schweiz anmelden, sobald sie eine Tour führen.» Damit gleiche sich das Gesetz an die europäischen Normen an.

Lösung für SAC und Co gefunden
Arnold Hauswirth vermutet, dass der Freibetrag ursprünglich unter anderem wegen Aktivitäten und Angeboten von Jugend und Sport, der Pfadi oder vom Schweizer Alpenclub (SAC) eingeführt worden ist. Das Angebot dieser Organisationen war bei der Vernehmlassung auch grösster Diskussionspunkt. Die Partner konnten sich auf Folgendes einigen: Organisationen, welche nicht gewinnorientiert arbeiten und ihr Angebot vor allem den eigenen Mitgliedern zur Verfügung stellen, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Der Staat geht davon aus, dass diese Organisationen über eigene Sicherheitsvorschriften verfügen. Das heisst also, dass der SAC, Jugend und Sport oder ähnliche Organisationen nicht bewilligungspflichtig sind. Deshalb steht auch der Zentralverband des SAC hinter diesem Entscheid, wie Bruno Hasler, Bereichsleiter Ausbildung und Sicherheit SAC, auf Anfrage bestätigt.

Das angepasste Gesetz wird also von der gesamten Outdoorbranche getragen und sorgt somit auch in Zukunft für Sicherheit und Qualität in den Schweizer Bergen.


CANYONING-UNGLÜCK VERHALF ZU GESETZ

Bis Anfang der 2000er-Jahre waren die Risikosportarten kantonal geregelt. Im Zuge der Deregulierung der 1990er-Jahre forderte der Schweizer Bergführerverband (SBV) ein gesamtschweizerisches Gesetz. Seine Argumente damals: Durch die Mobilität sei es nicht mehr zeitgemäss, dass jeder Kanton ein anderes Bergführergesetzt habe. Das sei für die Outdoor-Anbieter sehr unübersichtlich, auch gerade für ausländische Führer. 1997 unterbreitete der damalige Vorstand vom Schweizerischer Bergführerverband (SVB) und eine Delegation von Schweiz Tourismus dem Bund einen Gesetzesvorschlag. Treibende Kraft war der damalige SVB-Präsident Armin Oehrli, Gstaad. Der Bund nahm den Antrag zur Kenntnis, schubladis ierte ihn danach aber. 1999 ereignete sich das grosse Canyoning-Unglück in der Saxetenschlucht, bei dem 18 Touristen und 3 Guides ums Leben kamen. Die Bilder gingen um die Welt. Daraufhin nahm der SBV mit der Motion Cina die Bemühungen wieder auf. Jean-Michel Cina war 1999 bis 2005 Nationalrat aus dem Wallis. 2007 schaffte der Kanton Bern die Bergführerverordnung ab. Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen wurde schliesslich 2014 eingeführt, das heisst, dass die Branche während sieben Jahren «gesetzeslos» war.

Mit der Sparkur, die sich der Bund 2016 verpasste, wollte der Bundesrat das Gesetz wiederum aufheben. In der damaligen Vernehmlassung haben die betroffenen Verbände und auch die Kantone und politischen Parteien eine Aufhebung abgelehnt. Dies unter anderem, weil die Qualitätsstandards, die das Gesetz vorschreibt, als wichtig für die Sicherheit der Kundinnen und Kunden erachtet werden, weshalb der Bundesrat im Nachhinein beantragte, von der Aufhebung abzusehen.


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