Ab Sommer können Baugesuche elektronisch eingereicht werden

  18.06.2019 Kanton

Ab dem 1. Juli wird das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) schrittweise bis Ende Jahr im ganzen Kanton Bern eingeführt. Der Pilotbetrieb in zehn Gemeinden des Verwaltungskreises Emmental war erfolgreich. Mehr als hundert Baugesuche wurden seit Sommer 2018 elektronisch eingereicht und von den Behörden behandelt.

Die Möglichkeit, Baugesuche elektronisch einzureichen, wird zunächst in den Verwaltungskreisen Emmental und Oberaargau eingeführt. Im August folgen die Verwaltungskreise Frutigen-Niedersimmental und Obersimmental-Saanen. Die Kreise Interlaken-Oberhasli und Seeland führen eBau im September ein. Der Berner Jura sowie Biel/ Bienne nehmen im Oktober den Wechsel von Papier auf Digital vor. Mit den Kreisen Thun im November und Bern-Mittelland im Dezember wird eBau noch vor Jahresende 2019 kantonsweit eingeführt. Einzig bei Gemeinden, die eine eigene elektronische Baubewilligungslösung haben und diese an eBau anbinden wollen, erfolgt die Einführung nach einer separaten Planung im Verlauf des Jahres 2020.

Schneller, ökologischer und einfacher
Etwa 20’000 Baugesuche werden im Kanton Bern pro Jahr eingereicht. Damit verbunden sind etwa 350’000 Postsendungen. Mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens werden die Prozesse in Zukunft schneller, wirtschaftlicher und ökologisch abgewickelt: Für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wird das Erfassen der Angaben mit eBau einfacher. Die Unterlagen müssen nicht mehr per Post hin- und hergeschickt werden. Die Gesuchstellenden werden vom System auf fehlende Angaben oder Unterlagen aufmerksam gemacht und können nur vollständige Baugesuche einreichen.

Noch Gesetzesänderungen nötig
Ziel ist es, dass dereinst alle Gesuche vollständig digital erfasst und abgewickelt werden können, von der Gesuchseinreichung bis zu allfälligen Beschwerdeentscheiden. Für diese vollständige papierlose Abwicklung des Baubewilligungs- und Beschwerdeverfahrens sind noch Gesetzesänderungen nötig. Bis dann müssen die Gesuchsunterlagen noch in zwei Exemplaren auf Papier unterschrieben eingereicht werden. Auch der Bauentscheid muss in der Übergangsfrist in jedem Fall noch in Papierform versandt werden.

PD


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