Der Gedanke eines tieferen Steuerfusses leuchtet besser ein

  14.06.2019 Leserbriefe

Was geht die Kindergeldinitiative die Senioren an? Eigentlich nichts. Wir dürfen uns freuen für unsere Kinder und deren Familien. Allerdings ist die Kehrseite dieses Glücks übel: Die hohen amtlichen Werte. Wer nur von der AHV lebt, ist auf sein Haus oder Wohnrecht angewiesen. Das Wohneigentum ist Ersatz für fehlende Pensionskassen. Wahrscheinlich gibt es im Saanenland etliche ältere Semester, denen die zweite Säule fehlt. Mit den erhöhten Werten steigt die Messlatte für Ergänzungsleistungen und Mietwert, Vermögen sowie Steuerlast werden grösser. Es dürfte nicht so weit kommen, dass sparsame Bürger es sich im Alter kaum noch leisten können, in der eigenen Wohnung zu leben. Erbschaft wird nochmals ein heikleres Thema und die Verlockung (oder vielleicht auch der Zwang), Familienbesitz zu veräussern, ist noch mehr zu befürchten. Will das der Kanton Bern? Kindergeld «querbeet» zu verteilen ist fraglich. Mir ist zu Ohren gekommen, dass Angestellte der Gemeinde Saanen bereits einen monatlichen Zustupf erhalten, da wir auf teurem Boden leben (siehe Anm. der Redaktion). Landwirte sind von den neuen Werten kaum betroffen. Und glücklicherweise gibt es auch hierzulande gut Verdiendende. Warum über alle gleichermassen den Geldsegen ausschütten? Da leuchtet der Gedanke eines tieferen Steuerfusses besser ein, so wie ihn Hans Schär in seinem Leserbrief angetönt hat.

VERONIKA PERRETEN, GSTAAD

Anmerkung der Redaktion: Beim erwähnten monatlichen Zustupf handelt es sich um die Ortszulage, wie Verwaltungsdirektor Armando Chissalé auf Anfrage bestätigt. Die Ortszulage ist Lohnbestandteil, sie beträgt maximal 300 Franken bei einem Vollpensum und wird 12 Mal pro Jahr ausgerichtet. «Die Ortszulage wurde im Jahr 2012 anlässlich der Teilrevision des Personalreglements eingeführt und gilt seit dem Jahr 2013. Die Revision unterstand dem fakultativen Referendum. Im ‹Amtsanzeiger› Nr. 52 vom 28.12.2012 wurde, nachdem das Referendum nicht ergriffen worden war, die Rechtskraft publiziert», so Chissalé.


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