Stärkung der Zweisprachigkeit

  12.07.2019 Saanenland

Der Kanton Bern will seine Zweisprachigkeit aufwerten und seine Rolle als Brücke zwischen der deutschen und der französischen Schweiz stärken. Der Regierungsrat hat eine Reihe von Massnahmen verabschiedet, um dieses Legislaturziel zu konkretisieren. Dabei sollen der schulische Sprachaustausch und zweisprachige Ausbildungen ausgebaut, der Anteil des französischsprachigen Personals in der Kantonsverwaltung erhöht und die Zweisprachigkeit gefördert werden.

Der Regierungsrat hat insgesamt 25 strategische Massnahmen definiert, um den von der Expertenkommission Zweisprachigkeit in ihrem Bericht vom November 2018 empfohlenen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Dass es im Kanton Bern zwei Sprachgemeinschaften und zwei Landessprachen gibt, ist für die gesamte Bevölkerung eine Chance, die es zu ergreifen gilt, und für den Kanton ein Trumpf, den er ausspielen muss.

Die Berner Kantonsregierung hat die Stärkung der Zweisprachigkeit daher in ihre Legislaturziele aufgenommen. Um ihre Absichten zu konkretisieren, sieht sie für das kommende Jahr einen Finanzbetrag von 100\\'000 Franken, für 2021 einen Betrag von 200’000 Franken und ab 2022 einen Betrag von 300’000 Franken vor. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen die in den Direktionen und in der Staatskanzlei laufenden Anstrengungen zur Förderung der Zweisprachigkeit im Rahmen ihrer jeweiligen Budgets verstärkt werden.

Schule und Arbeit
Die Erziehungsdirektion wird u. a. beauftragt, den schulischen Sprachaustausch und den zweisprachigen Unterricht auf allen Schulstufen auszubauen. Sie wird ausserdem prüfen, ob, wie im Wallis praktiziert, nach einer abgeschlossenen Berufslehre ein fakultatives einjähriges Betriebspraktikum in der anderen Amtssprache eingeführt werden kann.

Auch als Arbeitgeber ist der Kanton Bern gefordert. So wird er jährlich eine Personalstatistik nach Sprachen und Lohnklassen veröffentlichen. Die Personalstrategie 2020–2023 wird Grundsätze enthalten, um die Sprachkompetenzen innerhalb der Kantonsverwaltung zu verbessern und den Anteil des französischsprachigen Kantonspersonals zu erhöhen. Die Finanzdirektion wird dazu einen konkreten Massnahmenkatalog vorlegen.

Gesundheit und Übersetzungswesen
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird ebenfalls einen konkreten Massnahmenkatalog erarbeiten, um in den Spitälern, die dazu verpflichtet sind, die Zweisprachigkeit zu gewährleisten. Das Bildungsangebot im Gesundheits- und Pflegebereich muss so konzipiert sein, dass Spitäler vermehrt Personal beider Sprachgruppen anstellen und die Sprachkompetenz des Personals in zweisprachigen Einrichtungen gefördert wird.

Die Staatskanzlei wird den rechtlichen Rahmen für die Förderung der Zweisprachigkeit optimieren und ein Gesetz über die Amtssprachen ausarbeiten. Es wird auch darum gehen, die Amtssprachen in den Regionen und Institutionen, wo Deutsch und Französisch gleichermassen gebraucht werden, besser in den jeweiligen Leistungsverträgen zu berücksichtigen.

Mehrwert
Alle diese Arbeiten sind langfristig angelegt. Die Koordination der Massnahmen zur Unterstützung von Projekten und zur Zweisprachigkeitssensibilisierung innerhalb und ausserhalb der Kantonsverwaltung obliegt der Staatskanzlei, dies in Zusammenarbeit mit den Direktionen und den verschiedenen Partnerinstitutionen. Die Staatskanzlei will die kantonale Zweisprachigkeit sichtbarer machen und deren positive Seiten für den Kanton hervorheben. So könnte beispielsweise zusätzlich zum Kulturpreis des Kantons Bern auch ein kultureller Zweisprachigkeitspreis verliehen werden. Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Zweckmässigkeit von Sprachtandems und anderen Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit in Betrieben und Unternehmen prüfen. Sie wird ausserdem die Idee eines interkantonalen Netzwerks von Unternehmen, die sich für die Zweisprachigkeit einsetzen, vertiefen.

PD


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