Neue Reglemente: mehr Kompetenzen – weniger Kontrolle

  23.08.2019 Saanenland, Saanen

Die Gemeindeversammlung bleibt, die GPK wird abgeschafft und die Finanzkompetenz des Gemeinderats erhöht: Geht es nach dem Willen der Behörden, gibt es bei Annahme der Totalrevision des Organisationsreglements und des Abstimmungs- und Wahlreglements grosse Veränderungen.

BLANCA BURRI
Heute in drei Wochen entscheidet der Souverän von Saanen über das totalrevidierte Organganisationsreglement (OgR) sowie das Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR). Über die beiden komplexen Themen informierten Gemeindepräsident Toni von Grünigen und der neu gewählte Verwaltungsdirektor Thomas Bollmann am vergangenen Montagabend im Landhaussaal in Saanen. Dazu fanden sich rund zwanzig engagierte Bürger ein, die während der respekt- und humorvollen Diskussion ihre Sicht der Dinge darlegten.

Die Gemeindeversammlung bleibt
Die Totalrevision des OgR hätte Gelegenheit geboten, die oft schlecht besuchte Gemeindeversammlung durch ein Parlament oder die Urnenabstimmung abzulösen. Der Gemeinderat hat sich in dieser Grundsatzfrage für die Gemeindeversammlung ausgesprochen. «Uns ist der Kontakt mit der Bevölkerung wichtig», argumentierte Toni von Grünigen. Weil die Bürger mit Anträgen den Verlauf der Versammlung beeinflussen können, biete sie zudem eine grosse Flexibilität und Einflussnahme auf den politischen Prozess. Ein Votant bemerkte, dass sich bei der Urnenwahl mehr Leute an politischen Prozessen beteiligen würden. Thomas Bollmann erklärte: «Es ist bewiesen, dass die Qualität des Entscheids nicht von der Menge der Leute abhängt, die abstimmt, sondern von der Intensität der Diskussion.»

Geheime Abstimmung
Im kleinräumigen Saanenland herrschen viele Abhängigkeitsverhältnisse, zum Beispiel zwischen Geschäftspartnern oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern, was dazu führt, dass viele Bürger bei den offenen Abstimmungen ihre Meinung nicht ehrlich kundtun, sondern stimmen, was von ihnen erwartet wird. Diesem Fakt will der Gemeinderat durch die Einführung der elektronischen Abstimmung entgegenwirken. Hierzu werden am Anfang der Versammlung kleine Geräte mit drei Knöpfen verteilt (grün = ja, rot = nein und grau = Enthaltung). Nach der Diskussion eines Geschäfts haben die Bürger kurz Zeit, ihre Stimme abzugeben. Das Ergebnis ist sofort ersichtlich und wird bekannt gegeben, bevor das nächste Geschäft besprochen wird. Ob die Geräte angeschafft oder jeweils durch einen Profi bereitgestellt werden, ist noch in Abklärung, wie Thomas Bollmann auf eine entsprechende Frage antwortete. Das System werde bei Generalversammlungen von grossen Firmen bereits mit Erfolg angewendet.

Geschäftsprüfungskommission steht auf der Kippe
Für grosse Diskussionen sorgte der Vorschlag des Gemeinderats, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) abzuschaffen. Nicht nur verschiedene Parteien sprachen sich dagegen aus, sondern auch die Mitglieder der GPK selbst. Matthias Brunner argumentierte: «Die GPK ist eine Anlaufstelle für die Bevölkerung. Die Kommission muss überprüfen, ob der Gemeinderat die Anliegen der Bürger umsetzt.» Rolf Schwenter meinte etwas lakonisch: «Der Gemeinderat hat es nicht gerne, wenn ihm die hiesigen Bürger auf die Finger schauen.» Toni von Grünigen entgegnete, dass die GPK wegen der geplanten Aufhebung des New Public Management nicht mehr obligatorisch sei. Zudem gebe es viele Kontroll- und Aufsichtsstellen, wie der Regierungsstatthalter, kantonale Fachstellen oder die Revisionsstelle (ROD), welche die Gemeinden auf Herz und Nieren prüften. Er liess an diesem Abend aber auch mehrmals durchblicken, dass der Gemeinderat nicht alle Punkte der zwei Totalrevisionen einstimmig, immer aber mehrheitlich angenommen habe. «Sollte die GPK erhalten bleiben, müsste ihr Pflichtenheft auf jeden Fall angepasst werden», meinte Grossrat Hans Schär. Soll die GPK erhalten bleiben, muss an der Gemeindeversammlung ein Änderungsantrag gestellt werden.

Bäuertanspruch soll fallen
Bisher hatten die Bäuerten Gruben, Schönried und Saanenmöser einerseits sowie Grund, Bissen und Turbach andererseits Anspruch auf je einen Gemeinderatssitz, sofern sie zwei Kandidaten stellten. «Dieser Anspruch wurde in den letzten Jahren nie bewusst geltend gemacht», sagte der Gemeindepräsident. Er erklärte, dass die Idee dieses Artikels ist, dass sich die obenerwähnten je drei Bäuerten bei einer Versammlung auf zwei Kandidaten einigen und zur Wahl vorschlagen. Das sei faktisch aber nie zur Anwendung gekommen. Bei den letzten Gemeinderatswahlen 2016 gab es aufgrund des Bäuertanspruchs einige Unsicherheiten, was zu Diskussionen führte, ob er noch zeitgemäss ist. Der ehemalige Gemeinderat Emil Trachsel sagte am Montagabend: «Die Situation hat sich verändert. Heute können wir froh sein, wenn wir überhaupt noch Leute für den Gemeinderat finden.» Diesem Argument wiedersprach Rolf Schwenter. Der Wegfall des Artikels begünstige die Zentralisierung: «Ich finde, der Bäuertanspruch soll im Reglement Platz haben.» Die emotionale Verbundenheit mit einem Teilgebiet und somit die gefällten Entscheidungen der Gemeinde dürfe nicht unterschätzt werden.

Höhere Finanzkompetenzen
Die Totalrevision sieht für den Gemeinderat höhere Finanzkompetenzen vor. Bei einmaligen Ausgaben soll der Gemeinderat neu über 200’000 Franken entscheiden können (bisher 100’000 Franken), Bei einmaligen Ausgaben zwischen 200’000 und 500’000 Franken (bisher 300’000 Franken) soll das fakultative Referendum gelten und ab 500’000 Franken (bisher 300’000 Franken) sollen die Ausgaben vom Volk abgesegnet werden. Die Gemeinde argumentiert mit dem laufend steigenden Budget, mit immer kurzfristigeren Anliegen und schlanken Verfahrensabläufen. Diese Zahlen wurden nicht ernsthaft angezweifelt, vielmehr regte Martin Hefti von der SP die Offenlegung der Beträge an, welche vom Gemeinderat gesprochen werden. Was die Anwesenden aber nicht verstehen konnten, war, weshalb die Zahl der Unterschriften für das fakultative Referendum von 150 auf 200 Unterschriften angehoben werden soll. «Das fakultative Referendum wurde in den letzten 20 Jahren nur einmal ergriffen», argumentierte ein Votant. Es sei so oder so schwierig genug, die 150 Unterschriften zusammenzubringen. «Eigentlich ist es eine doppelte Beschneidung der Bügerrechte: Die Anhebung des finanziellen Spielraums für die Gemeinderäte und die Erhöhung der Unterschriften für das fakultative Referendum», stellte Daniel Bach von der GLP fest.

Nach zweiter Lesung abgesegnet
Toni von Grünigen und Thomas Bollmann informierten zudem über die Themen Erhöhung der Amtsdauer des Gemeindepräsidenten, Festlegung der Unterschriftszahl für Initiativen auf 400 sowie die Schliessung der Wahllokale Schönried und Gstaad. Weil es schwierig sei, Bürger für das Zählen der Wahlzettel zu finden, soll dafür ein ständiger Stimm- und Wahlausschuss gebildet werden. Zudem soll die Vorlaufzeit der Gemeindewahlen erhöht werden, was dazu führt, dass die Kandidaten vier Wochen früher gemeldet werden müssen.

Das OgR und das AWR wurden vom Gemeinderat in einer zweiten Lesung am 30. April 2019 abgesegnet. Danach erfolgte die Prüfung durch den Kanton. Bürger und Parteien hatten vorgängig Gelegenheit, mitzuwirken. Das Volk wird am 13. September darüber abstimmen.


WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK

– Geschäftsprüfungskommission (GPK) ersatzlos streichen
– Bäuertanspruch streichen
– Finanzkompetenz des Gemeinderats erhöhen
– Unterschriften für fakultatives Referendum von 150 auf 200 Stimmen erhöhen
– Unterschriften für Initiativen auf 400 fixieren, statt wie bisher 10 Prozent der Stimmberechtigeten
– Wahllokale Schönried und Gstaad schliessen
– Generell geheime Abstimmungen an Gemeindeversammlungen durch elektronische Erfassung
– Verlängerung der Amtsdauer des Gemeindepräsidenten
– Längere Fristen bei Wahlen

Details siehe Informationsbroschüre/Beilage im AvS vom Dienstag, 13. August

 


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