Neubewertung der nichtlandwirt schaftlichen Grundstücke soll per 2020 umgesetzt werden

  24.09.2019 Kanton

In Absprache mit der Finanzdirektion will die Finanzkommission (FiKo) die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte wie vorgesehen per 1. Januar 2020 ermöglichen und die dafür nötigen Erlasse rechtzeitig anpassen. Sie beantragt dem Grossen Rat, die vom Bundesgericht verlangte gesetzliche Grundlage zum Ziel-Medianwert in die laufende Steuergesetzrevision 2021 aufzunehmen.

In der Märzsession 2017 hat der Grosse Rat per Dekret eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 angeordnet. Neben dem Stichtag und der Bemessungsperiode hat der Grosse Rat auch eine Bestimmung zum Ziel-Medianwert für die Bewertungen (70% des Verkehrswertes) eingefügt. Gegen diesen Ziel-Medianwert wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Am 9. August 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass es für den entsprechenden Artikel des Dekrets keine genügende gesetzliche Grundlage gibt und er deshalb das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht den Artikel aufgehoben, sich jedoch nicht konkret zum vom Grossen Rat festgelegten Ziel-Medianwert geäussert. Die übrigen Bestimmungen des Dekrets seien nach wie vor gültig, schreibt der Grosse Rat in einer Medienmitteilung .

Aus zeitlichen Gründen habe der Regierungsrat den Bundesgerichtsentscheid bei seinem Antrag für die Steuergesetzrevision 2021 nicht mehr berücksichtigen können. Die allgemeine Neubewertung der Grundstücke führe aber zu einer Anpassung der amtlichen Werte. «Dies bringt den Gemeinden über die Liegenschaftssteuer voraussichtlich erhebliche Mehreinnahmen von bis zu 115 Millionen Franken pro Jahr», heisst es weiter. Damit die Gemeinden in den laufenden Budgetierungsprozessen für das Jahr 2020 etwas mehr Planungssicherheit erhielten, habe die FiKo der Finanzdirektion signalisiert, dass sie die fehlende gesetzliche Regelung noch in die Steuergesetzrevision 2021 aufnehmen möchte. Daraufhin habe die Finanzdirektion entsprechende Vorschläge erarbeitet.

In der FiKo war der Grundsatz, an der allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 festzuhalten, gemäss Medienmitteilung unbestritten. Die Kommissionsmehrheit habe sich für die Variante mit einer Delegationsnorm an den Grossen Rat ausgesprochen. Eine Minderheit habe sich für eine Kompetenzdelegation an den Regierungsrat eingesetzt.

Noch nicht näher behandelt habe die FiKo die Frage, wie hoch der Ziel-Medianwert sein soll. Diese Diskussion werde sie im Rahmen der Beratung des Dekrets in der Frühlingssession 2020 führen. Es stünden aus vollzugstechnischen Gründen einzig die Ziel-Medianwerte von 70% oder 77% zur Debatte. Die Finanzdirektion werde in den nächsten Tagen den Gemeinden ihre Berechnungen zu den Mehreinnahmen für das Jahr 2020 auf der Basis des Ziel-Medianwertes von 70% kommunizieren.

PD/ANITA MOSER

 


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