Besteuerung von Photovoltaikanlagen

  01.11.2019 Schweiz

Das Bundesgericht hat Urteile im Zusammenhang mit der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Dächern gefällt, die den Kanton Bern direkt betreffen.

Demnach dürfen solche Anlagen den amtlichen Wert einer Liegenschaft nicht erhöhen, wie die Finanzdirektion des Kantons Bern in einer Medienmitteilung schreibt. Bisher hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern Solaranlagen auf Dächern als Bestandteil der Liegenschaft angesehen und als unbewegliches Vermögen besteuert. Dies wirkt sich unter anderem auf die Höhe der amtlichen Werte der Liegenschaften und auf die Eigenmietwerte aus. In seinen Urteilen hat das Bundesgericht diese Praxis der Steuerverwaltung nicht geschützt. Die Urteile des Bundesgerichts würden eine Reihe von Fragen aufwerfen, welche die Steuerverwaltung nun vertieft prüfe. Sie werde zu gegebener Zeit detaillierter informieren. «Die Veranlagungen aller betroffenen Privatpersonen werden von Amtes wegen überprüft, die steuerpflichtigen Personen müssen nicht tätig werden», heisst es weiter. Gemäss Medienmitteilung hatte das bernische Verwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 24. April 2017 entschieden, dass es sich bei sogenannten Aufdachanlagen nicht um einen Bestandteil des Grundstücks handelt. In der Folge zog die Steuerverwaltung diese beiden Urteile an das Bundesgericht weiter.

PD/ANITA MOSER


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